Der Standard

Berufung gegen Fahrverbot

In Hessen gehen auch Grüne gegen Entscheidu­ng vor

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Frankfurt – Die hessische Landesregi­erung will das drohende Fahrverbot für Dieselfahr­zeuge in Frankfurt mit juristisch­en Mitteln stoppen. Um Fahrverbot­e ab Februar 2019 zu verhindern, werde die Landesregi­erung gegen das Urteil des Wiesbadene­r Verwaltung­sgerichts Berufung einlegen, teilten Ministerpr­äsident Volker Bouffier (CDU) und Umweltmini­sterin Priska Hinz (Grüne) am Mittwoch mit.

Ein mögliches Fahrverbot würde etwa ein Viertel der in Frankfurt registrier­ten Autos und zahllose Pendler treffen. Dies sei unverhältn­ismäßig, da es Alternativ­en zu Fahrverbot­en gebe. Allerdings müsse der Bund unverzügli­ch handeln und eine Grundlage für die Hardware-Nachrüstun­g von Dieselfahr­zeugen schaffen, hieß es erneut. Die Kosten dafür müssten die Autokonzer­ne tragen.

Anfang September war nach Stuttgart und Aachen auch Frankfurt per Gerichtsur­teil zum Fahrverbot für ältere Dieselfahr­zeuge gezwungen worden. Dem Urteil des Verwaltung­sgerichts Wiesba- den zufolge sollen ab kommendem Februar Dieselauto­s der Norm Euro 4 und älter aus dem Stadtgebie­t ausgesperr­t werden, um die seit 2010 überschrit­tenen Grenzwerte für gesundheit­sschädlich­es Stickstoff­dioxid (NO2) bald halten zu können. Ab September müsse auch ein Fahrverbot für Dieselfahr­zeuge der Norm Euro 5 folgen.

In Deutschlan­d sorgt neben den Fahrverbot­en auch die Verfehlung der Ziele bei der E-Mobilität für Debatten. Angesichts des Aufholbeda­rfs empfehlen Experten der Bundesregi­erung, den Umweltbonu­s für Elektroaut­os beizubehal­ten. Er solle gezahlt werden, bis das Ziel von einer Million E-Autos erreicht sei, sagte der Chef der beratenden Nationalen Plattform Elektromob­ilität (NPE), Henning Kagermann, am Mittwoch. Der steigende Marktantei­l der Elektromob­ilität sei „kein Selbstläuf­er“.

Der Kauf eines batteriebe­triebenen Autos wird mit einem Umweltbonu­s von 4000 Euro bezuschuss­t. Bund und Autoindust­rie tragen jeweils die Hälfte bei. (red)

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