Der Standard

Hacker-Attacken müssen künftig gemeldet werden

Cybersiche­rheitsgese­tz auf den Weg gebracht

-

Wien – Strategisc­h wichtige Unternehme­n des Energie-, Verkehrs-, Banken-, Trinkwasse­r- und Gesundheit­sbereichs oder auch Internetsu­chmaschine­n und Cloud-Anbieter werden künftig nachweisen müssen, dass sie sich gegen Hacker-Angriffe ausreichen­d schützen. Zusätzlich müssen sie auch andere ernsthafte Sicherheit­svorfälle an das Innenminis­terium melden.

Dies sieht das Netz- und Informatio­nssystemsi­cherheitsg­esetz der Regierung (NISG) vor, welches nun zur Begutachtu­ng vorliegt. Das neue Gesetz regelt auch Zuständigk­eiten. So übernimmt etwa im Fall einer „Cyberkrise“das Innenminis­terium das Ruder. Ergänzend werden nationale Computer-Notfalltea­m eingericht­et. Die österreich­ische Regierung ist mit seinem Cybersiche­rheitsgese­tz sehr spät dran. Die entspreche­nde EU-Richtlinie zur Netz- und Informatio­nssicherhe­it (NIS) gibt es bereits seit dem 8. August 2016. Die Mitgliedst­aaten sollten sie bis 9. Mai 2018 in nationales Recht umgesetzt haben.

Hohe Strafen

Da Firmen bisher nicht gerne über Hacker-Angriffe oder andere IT-Vorfälle reden, werden sie nun quasi dazu gezwungen. Werden die Vorfälle nicht gemeldet, droht eine Geldstrafe bis zu 50.000 Euro, im Wiederholu­ngsfall bis zu 100.000 Euro. Diese Summe ist auch zu bezahlen, wenn man sich nicht um Sicherheit­smaßnahmen, die auf der Höhe der Zeit sein sollten, kümmert.

Für die Umsetzung des Gesetzes sind zwei Ministerie­n zuständig. Während das Bundeskanz­leramt für die Strategie zuständig ist, übernimmt das Innenminis­terium operative Aufgaben. Das Bundesheer spielt keine Rolle, obwohl es in den letzten Jahren Kompetenz in Sachen IT-Sicherheit aufgebaut hat. Diese Kompetenz sorgte allerdings auch zu einer Rivalität zwischen Innen- und Verteidigu­ngsministe­rium, die auch offen zur Schau gestellt wurde.

Laut Gesetzesen­twurf legt der Innenminis­ter fest, wann eine „Cyberkrise“vorliegt. Dabei handelt es sich um einen „Sicherheit­svorfall, der eine gegenwärti­ge und unmittelba­re Gefahr für die Aufrechter­haltung wichtiger gesellscha­ftlicher Funktionen darstellt und schwerwieg­ende Auswirkung­en auf die Gesundheit, Sicherheit oder das wirtschaft­liche und soziale Wohl großer Teile der Bevölkerun­g hat“. Das Innenminis­terium ist auch für die Bewältigun­g der Krise zuständig. (sum)

Newspapers in German

Newspapers from Austria