Justizgutachten: Eurofighter war doch lieferfähig
Wien – In dem von der Republik angestrebten Justizverfahren gegen Airbus und die Eurofighter Jagdflugzeug GmbH ist ein möglicherweise brisantes Gutachten erstellt worden. Wie die ZiB 2 Mittwochabend berichtete, besagt ein vom Landesgericht Wien im Frühjahr beauftragtes und nun fertiggestelltes Gutachten, dass bei Eurofighter keine Lieferschwierigkeiten bestanden hätten.
Dabei ist die Nichtlieferfähigkeit einer der zentralen Vorwürfe, die Österreich gegen die Jet-Hersteller erhebt. In dem von einem Schweizer Luftfahrtingenieur erstellten Gutachten wird dieser Vorhalt bestritten. Dort heißt es wörtlich: „Eurofighter hat die Republik Österreich vertragskonform über den Stand und den Fortschritt der Produktion vierteljährlich schriftlich informiert. Die Entscheidungsträger der Republik Österreich konnten mit dieser Information erkennen, dass keine Lieferschwierigkeiten bestanden.“
Der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, bekräftigte hingegen, dass es „Lieferunfähigkeit“gegeben habe und die Republik darüber bewusst getäuscht wurde. Auf politischer Ebene setzte prompt ein Schlagabtausch ein. Die ÖVP warf Ex-Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) vor, eine Strafanzeige „ohne wasserdichte Grundlage“eingebracht zu haben. Der Konter der SPÖ: Das Problem sei, dass Ex-Verteidigungsminister Günther Platter (ÖVP) den Vertrag unterschrieben habe. (APA, red)