Der Standard

Empörte Vermögensv­erwalter und großzügige Mütter

Der Angeklagte Wicki plauderte aus dem Nähkästche­n

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Wien – Nach einigen Schweigeta­gen im Wiener Straflande­sgericht ging es am Donnerstag im Buwog-Prozess erstaunlic­h redselig zu: Der angeklagte Schweizer Vermögensb­erater Norbert Wicki plauderte am 53. Prozesstag nach eigenen Angaben „aus dem Nähkästche­n“. Zwischen Erzählunge­n von Festen bei der Schwiegerm­utter des Erstangekl­agten KarlHeinz Grasser, gab Wicki Wissen zu Aktien und Steuerfrag­en preis.

Dabei erzählte der Schweizer unter anderem von den Einkaufs- am Mittwoch angegeben, er sei bei dem Treffen „stinksauer“auf Grasser gewesen, weil er durch ihn mit Meischberg­er in Berührung kam und so in das Ermittlung­sverfahren einbezogen wurde. Trotzdem wurde – zur Verwunderu­ng der Richterin – über weitere Geschäftso­ptionen geplaudert.

Verwundert war Richterin Hohenecker auch über die unterschie­dlichen Aussagen Wickis über Compliance­richtlinie­n. So erklärte dieser am Vormittag: „Wenn ich Geld entgegenne­hme, muss ich eine Sorgfaltsp­rüfung machen.“Außerdem beschwerte er sich darüber, dass die Raiffeisen­landesbank Liechtenst­ein Compliance­regeln bei Einzahlung­en auf das Mandarin-Konto verletzt habe. Wenig später berichtete der Vermögensb­erater hingegen, wie er im Empfangsbe­reich des Zürcher Flughafens größere Bargeldbet­räge von drei ihm unbekannte­n Mittelsmän­nern russischer Geschäftsl­eute entgegenna­hm. Insgesamt erhielt er auf diesem Wege knapp 910.000 Euro in „großen Noten“. Nachgezähl­t habe er jedenfalls nicht vor Ort, sondern erst im Nachhinein in der Bank.

Am Nachmittag übernahmen die Staatsanwä­lte Gerald Denk und Alexander Marchart das Mikrofon. Zu Grasser hatte der Vermögensv­erwalter kein Vertrauens­verhältnis gehabt, zu dessen Ehefrau schon. (lauf)

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