Empörte Vermögensverwalter und großzügige Mütter
Der Angeklagte Wicki plauderte aus dem Nähkästchen
Wien – Nach einigen Schweigetagen im Wiener Straflandesgericht ging es am Donnerstag im Buwog-Prozess erstaunlich redselig zu: Der angeklagte Schweizer Vermögensberater Norbert Wicki plauderte am 53. Prozesstag nach eigenen Angaben „aus dem Nähkästchen“. Zwischen Erzählungen von Festen bei der Schwiegermutter des Erstangeklagten KarlHeinz Grasser, gab Wicki Wissen zu Aktien und Steuerfragen preis.
Dabei erzählte der Schweizer unter anderem von den Einkaufs- am Mittwoch angegeben, er sei bei dem Treffen „stinksauer“auf Grasser gewesen, weil er durch ihn mit Meischberger in Berührung kam und so in das Ermittlungsverfahren einbezogen wurde. Trotzdem wurde – zur Verwunderung der Richterin – über weitere Geschäftsoptionen geplaudert.
Verwundert war Richterin Hohenecker auch über die unterschiedlichen Aussagen Wickis über Compliancerichtlinien. So erklärte dieser am Vormittag: „Wenn ich Geld entgegennehme, muss ich eine Sorgfaltsprüfung machen.“Außerdem beschwerte er sich darüber, dass die Raiffeisenlandesbank Liechtenstein Complianceregeln bei Einzahlungen auf das Mandarin-Konto verletzt habe. Wenig später berichtete der Vermögensberater hingegen, wie er im Empfangsbereich des Zürcher Flughafens größere Bargeldbeträge von drei ihm unbekannten Mittelsmännern russischer Geschäftsleute entgegennahm. Insgesamt erhielt er auf diesem Wege knapp 910.000 Euro in „großen Noten“. Nachgezählt habe er jedenfalls nicht vor Ort, sondern erst im Nachhinein in der Bank.
Am Nachmittag übernahmen die Staatsanwälte Gerald Denk und Alexander Marchart das Mikrofon. Zu Grasser hatte der Vermögensverwalter kein Vertrauensverhältnis gehabt, zu dessen Ehefrau schon. (lauf)