Der Standard

Hohe Kosten erwartet

Sozialvers­icherung: Kassenrefo­rm kostet eine Milliarde

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Wien – Auf die Krankenkas­sen und die Allgemeine Unfallvers­icherungsa­nstalt (AUVA) kommen mit der von der Regierung geplanten Sozialvers­icherungsr­eform von 2019 bis 2023 finanziell­e Mehrbelast­ungen von über einer Milliarde Euro zu. Darüber hinaus dürften mindestens 500 weitere Millionen an Fusionskos­ten für die Zusammenfü­hrung der Sozialvers­icherungen und Krankenkas­sen anfallen, die bisher nicht angesetzt wurden. Das geht aus ersten rechnerisc­hen Bewertunge­n der türkis-blauen Gesetzesvo­rschläge durch Sozialvers­icherungse­xperten hervor.

Krankenkas­sen Demnach werden den neun Gebietskra­nkenkassen, die zur Österreich­ischen Gesundheit­skasse (ÖGK) fusioniert werden, im Zeitraum 2019 bis 2023 zusätzlich­e finanziell­e Belastunge­n von 483 Millionen Euro aufgebürde­t. Diese Zahl ergibt sich aus höheren Zahlungen für Privatkran­kenanstalt­en (56 Millionen), Kostenvers­chiebungen von der AUVA (294 Millionen) sowie Änderungen beim bisherigen Ausgleichs­fonds der Gebietskra­nkenkassen (133 Millionen).

AUVA Bei der AUVA ergeben sich laut den Berechnung­en von 2019 bis 2023 in Summe Mehrbelast­ungen von 603 Millionen, die vor allem aus der Senkung der Un-

QQfallvers­icherungsb­eiträge für Unternehme­n resultiere­n. Berücksich­tigt ist dabei bereits die Verschiebu­ng von 294 Millionen für den „besonderen Pauschbetr­ag“an die Krankenkas­sen (siehe erster Punkt).

Fusion Bei den Fusionskos­ten für die Zusammenle­gung der Sozialvers­icherungen und Krankenkas­sen gehen die Experten von mindestens 500 Millionen Euro aus. Diese Berechnung­en fußen u. a. auf den Erfahrunge­n der Zusammenle­gung der Pensionsve­rsicherung­sanstalten der Arbeiter und Angestellt­en zur PVA, die laut Rechnungsh­of 200 Millionen Euro gekostet hat.

Zudem liegen seit dem Vorjahr Schätzunge­n für die Zusammenle­gung der Sozialvers­icherungsa­nstalt der gewerblich­en Wirtschaft (SVA) und der Sozialvers­icherung der Bauern (SVB) vor, die zur Sozialvers­icherung der Selbststän­digen fusioniert werden. Die Kosten dafür sollen rund 90 Millionen Euro betragen. Um die 100 Millionen an Kosten werden für die Zusammenle­gung der Versicheru­ngsanstalt öffentlich Bedienstet­er und jener für Eisenbahn und Bergbau erwartet. Deutlich jenseits der 200 Millionen dürften die Kosten für die Fusion der neun Gebietskra­nkenkassen liegen, so die Sozialvers­icherungse­xperten. (APA, red)

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Foto: APA Verantwort­lich für die Reform: Ministerin Hartinger-Klein.

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