Buwog-Ermittler ließen Verträge und Papiere testen
Gutachter fand kein Erstellungsdatum heraus
Wien – In der Buwog-Verhandlung wird nächste Woche noch einmal Vermögensberater Norbert Wicki befragt. Er bot bereits Einblicke in die Finanzgebarung seiner (Ex-) Kundinnen Marina Giori-Lhota und ihrer Tochter und Karl-Heinz Grassers Ehefrau Fiona. Selbige sei trotz dicker Finanzspritzen ihrer Mutter nicht so richtig mit ihrem Geld ausgekommen. Dem Schweizer werden Beweismittelfälschung, versuchte Begünstigung und Geldwäscherei vorgeworfen. Er bestreitet das, beklagte, er habe durch die Verwicklung in die Sache seine Existenz verloren, lebe nun in Aserbaidschan.
Dieses Faktum hatte der Justiz die Zustellung der Anklage im Juli 2016 erschwert: Am 22. Juli hat Wicki seinem Anwalt Herbert Eichenseder die Vollmacht gekündigt, dem konnte die Anklageschrift also auch nicht zugestellt werden. Ein Versuch via Zürcher Staatsanwaltschaft gelang auch nicht: Wicki war per 30. September 2015 mitsamt Frau und Kindern nach Baku verzogen, hieß es aus der Schweiz. In Aserbaidschan war er laut dortigen Behörden nicht gemeldet, allerdings am 9. Juni 2016 aus Moskau kommend ein- und am 13. Juni wieder nach Zürich ausgereist. Wicki wurde daraufhin international gesucht, letztendlich konnte ihm die Anklageschrift doch noch übergeben werden – dem Vernehmen nach auf einem Flughafen. Für Wicki gilt, wie für alle Angeklagten, die Unschuldsvermutung.
Stundenlang hat Richterin Marion Hohenecker mit ihm Geldflüsse und Verträge besprochen, die rund um die Transfers aufs von ihm verwaltete Konto der Briefkastenfirma Mandarin erstellt worden sind. Die Staatsanwaltschaft hält die Verträge für gefakt. Um zu ergründen, wann sie entstanden, wurde sogar ein Gutachter vom Bayerischen Landeskriminalamt in München bemüht.
Er hat Treuhandverträge, Angebote und Aufträge untersucht und kam zum Schluss, dass für die Unterschriften auf etlichen der Papiere „jeweils dasselbe Schreibgerät verwendet wurde“. Allerdings könne „der tatsächliche Aufbringungszeitraum der Unterschriften“nicht eruiert werden. Auch das verwendete Papier lasse keinen Rückschluss auf das Alter der Dokumente zu, heißt es in der Expertise, die dem STANDARD vorliegt.
Bei der Abrechnung war der Vermögensverwalter (Stundentarif: 500 Franken oder heute 442 Euro) sehr genau. Seine Tätigkeit verrechnete er in Minuten. Für die Catherine Participation etwa brachte ihm das im November 2010 genau 9000 Franken. (gra)