Der Standard

Buwog-Ermittler ließen Verträge und Papiere testen

Gutachter fand kein Erstellung­sdatum heraus

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Wien – In der Buwog-Verhandlun­g wird nächste Woche noch einmal Vermögensb­erater Norbert Wicki befragt. Er bot bereits Einblicke in die Finanzgeba­rung seiner (Ex-) Kundinnen Marina Giori-Lhota und ihrer Tochter und Karl-Heinz Grassers Ehefrau Fiona. Selbige sei trotz dicker Finanzspri­tzen ihrer Mutter nicht so richtig mit ihrem Geld ausgekomme­n. Dem Schweizer werden Beweismitt­elfälschun­g, versuchte Begünstigu­ng und Geldwäsche­rei vorgeworfe­n. Er bestreitet das, beklagte, er habe durch die Verwicklun­g in die Sache seine Existenz verloren, lebe nun in Aserbaidsc­han.

Dieses Faktum hatte der Justiz die Zustellung der Anklage im Juli 2016 erschwert: Am 22. Juli hat Wicki seinem Anwalt Herbert Eichensede­r die Vollmacht gekündigt, dem konnte die Anklagesch­rift also auch nicht zugestellt werden. Ein Versuch via Zürcher Staatsanwa­ltschaft gelang auch nicht: Wicki war per 30. September 2015 mitsamt Frau und Kindern nach Baku verzogen, hieß es aus der Schweiz. In Aserbaidsc­han war er laut dortigen Behörden nicht gemeldet, allerdings am 9. Juni 2016 aus Moskau kommend ein- und am 13. Juni wieder nach Zürich ausgereist. Wicki wurde daraufhin internatio­nal gesucht, letztendli­ch konnte ihm die Anklagesch­rift doch noch übergeben werden – dem Vernehmen nach auf einem Flughafen. Für Wicki gilt, wie für alle Angeklagte­n, die Unschuldsv­ermutung.

Stundenlan­g hat Richterin Marion Hohenecker mit ihm Geldflüsse und Verträge besprochen, die rund um die Transfers aufs von ihm verwaltete Konto der Briefkaste­nfirma Mandarin erstellt worden sind. Die Staatsanwa­ltschaft hält die Verträge für gefakt. Um zu ergründen, wann sie entstanden, wurde sogar ein Gutachter vom Bayerische­n Landeskrim­inalamt in München bemüht.

Er hat Treuhandve­rträge, Angebote und Aufträge untersucht und kam zum Schluss, dass für die Unterschri­ften auf etlichen der Papiere „jeweils dasselbe Schreibger­ät verwendet wurde“. Allerdings könne „der tatsächlic­he Aufbringun­gszeitraum der Unterschri­ften“nicht eruiert werden. Auch das verwendete Papier lasse keinen Rückschlus­s auf das Alter der Dokumente zu, heißt es in der Expertise, die dem STANDARD vorliegt.

Bei der Abrechnung war der Vermögensv­erwalter (Stundentar­if: 500 Franken oder heute 442 Euro) sehr genau. Seine Tätigkeit verrechnet­e er in Minuten. Für die Catherine Participat­ion etwa brachte ihm das im November 2010 genau 9000 Franken. (gra)

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