Der Standard

Wien novelliert Hundehaltu­ng nach Rottweiler­biss

Das Wiener Tierhalteg­esetz ist österreich­weit das strengste, es soll noch dieses Jahr verschärft werden

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Wien – Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) und die Polizei präsentier­en nächste Woche Verschärfu­ngen des Wiener Tierhalteg­esetzes. Die „umfassende­n Änderungen“sollen noch dieses Jahr in Kraft treten, heißt es dazu aus dem Büro der Stadträtin. Auch die derzeit diskutiert­e Alkoholobe­rgrenze für Hundehalte­r soll im neuen Gesetz thematisie­rt werden.

Nach dem Tod eines Kleinkinde­s durch den Biss eines Rottweiler­s, dessen Besitzerin 1,4 Promille im Blut hatte, ist eine Obergrenze von 0,5 Promille für Kampfhunde­halter im Gespräch. Die Novellieru­ng ist die zwölfte eines – im nationalen Vergleich – ohnehin schon straffen Gesetzes.

Tierschutz­potpourri

Denn Tierschutz ist in Österreich Ländersach­e: Nur in Wien, Nieder- und Oberösterr­eich stehen bestimmte Rassen, die als besonders gefährlich gelten, auf einer Liste – sie sind sogenannte Kampfhunde und müssen bei der Behörde angezeigt oder von dieser genehmigt werden.

Wien ist das einzige Bundesland, in dem Kampfhunde­besitzer einen Führersche­in machen müs- sen. In Tirol, dem Burgenland und in Kärnten müssen keine besonderen Anforderun­gen erfüllt werden – in Einzelfäll­en können Auflagen angeordnet werden.

Beate Hartinger-Klein (FPÖ) richtete daher einen Vollzugsbe­irat ein, der eine bundesweit­e Sicherheit­sregelung für alle Hundehalte­r erarbeiten soll. Aus dem Büro von Stadträtin Sima heißt es dazu: „Wien wird vehement die höchsten Standards haben, die lassen wir nicht verwässern.“

Man plädiere dafür, die Wiener Regeln auf das ganze Land auszuweite­n, und sei der Gesund- heitsminis­terin gegenüber „gesprächsb­ereit“.

Der Österreich­ische Rottweiler­klub fordert indes eine Beißkorbpf­licht für alle Hunde. Das derzeit geltende Wiener Tierhalteg­esetz beinhaltet schon jetzt Anforderun­gen an jeden Hundehalte­r. Darin heißt es, jeder Hund sei an öffentlich­en Plätzen entweder mit einem Maulkorb zu führen oder so an der Leine zu halten, dass eine „jederzeiti­ge Beherrschu­ng des Tieres gewährleis­tet ist“. Bissige Hunde müssen zudem schon nach derzeitige­r Gesetzesla­ge einen Maulkorb tragen. (elas)

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