Der Standard

Alte Berechnung der Normverbra­uchsabgabe ins neue Jahr verlängert

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Wien – Die Umstellung der Autozulass­ung vom Neuen Europäisch­en Fahrzyklus (NEFZ) auf das dem realen Fahrbetrie­b näheren WLTP/WLTC-Prüfverfah­ren ist seit Jahren angekündig­t. Notwendige Änderungen kommen in Österreich dennoch erst nach Inkrafttre­ten des WLTP-Prozederes in die Gänge. Heute, Donnerstag, wird den Umweltauss­chuss die Personenkr­aftwagen-Verbaucher­informatio­nsverordnu­ng beschäftig­en.

Das ist eine Verordnung, mit der die Verordnung über die Bereitstel­lung von Verbrauche­rinformati­onen beim Marketing neuer Personenkr­aftwagen reformiert und an EU-Direktiven angepasst wird. Sie soll sicherstel­len, dass die Kennzeichn­ung von Tankstelle­n und Zapfsäulen harmonisie­rt wird – insbesonde­re hinsichtli­ch alternativ­er Kraftstoff­e wie Flüssiggas oder Biokraftst­offe, sagt der Sektionsch­ef im Umweltmini­sterium, Jürgen Schneider.

Was sich hinter dem Wortungetü­m noch verbirgt: die neue Berechnung der Normverbra­uchsabgabe (Nova), die sich aus den höheren Verbrauchs­werten gemäß WLTP-Fahrzyklus ergibt. Sie kommt allerdings nicht bis 31. August 2019, wie von der EU gewünscht, sondern erst mit Jänner 2020. Da soll auch die Nova neu berechnet sein. Bis dahin werde auf NEFZ rückgerech­net. Den Konsumente­n blieben so vier Monate Doppelpick­erl erspart. (ung)

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