Steuerfrei? „Völliger Stumpfsinn“
Exanwalt Toifl schilderte Entstehen der Selbstanzeige
Wien – Am 54. Verhandlungstag im Buwog-Prozess nahm erstmals Gerald Toifl, Exsteuerberater und Exanwalt von Walter Meischberger, auf dem „heißen Stuhl“Platz. Doch bevor er sein „nicht schuldig“kundtun konnte, brachte der Verteidiger von Exminister KarlHeinz Grasser Anträge ein.
Er stieß sich etwa an der Verwendung von Unterlagen aus einer Hausdurchsuchung bei Grasser 2011, in die er kaum Einsicht erhalten habe. Die elektronische Abschrift der 45.615 Dateien würde 30.000 Euro kosten – zu viel, wie Anwalt Norbert Wess erklärte. Man habe den Antrag auf Aktenabschrift daher wieder zurückgezogen.
Auch die Vorbereitungszeit für die neu dazugekommenen Unterlagen sei zu kurz bemessen. Wess rechnete vor, dass man für die Hauptverhandlung (in Relation zum Aktenumfang) 130 Werktage gehabt habe, bei den neuen Akten seien es drei Tage. Beantragt hat er u. a. die Löschung privater Unterlagen Grassers und seiner Frau. Entschieden hat der Richtersenat über den Antrag noch nicht.
Exanwalt Toifl sagte dann in seiner Einvernahme zu jenen Tagen im September 2009 aus, in denen er die Selbstanzeige für Meischberger erstellte. Die „Lockerheit“jener Frau, die für die US-Firma Omega zuständig und die in die Buwog-Provisionsflüsse eingebunden war, wunderte ihn, so der Angeklagte: „Das ist klassische Beihilfe zur Steuerhinterziehung.“Andere Darstellungen, war- um die Konstruktion steuerfrei gestaltet sei, nannte er „völligen Stumpfsinn“. Toifl wird heute, Donnerstag, weiter befragt.
Sein Vorgänger auf dem heißen Stuhl, Vermögensverwalter Norbert Wicki, bekam seine Anklageschrift übrigens nicht, wie irrtümlich berichtet, auf einem Flughafen zugestellt. Sein Rechtsanwalt, Herbert Eichenseder, hat sie für ihn übernommen. (gra)