Der Standard

Das Risiko mit Kryptogeld

Schnell reich wird man auch mit Bitcoin nicht. Vor allem, wenn man auf Plattforme­n hereinfäll­t. Mittlerwei­le gilt jede zweite Anzeige der Finanzmark­taufsicht einer Krypto-Betrugspla­ttform.

- Bettina Pfluger

Jede zweite Anzeige der Finanzmark­taufsicht gilt mittlerwei­le einer Betrugspla­ttform mit Kryptowähr­ungen.

Das schnelle Geld verlockt. Anders ist es kaum zu erklären, dass es Abzocker seit Jahrhunder­ten schaffen, mit ihrer Masche den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Mit dem Traum vom schnellen Kryptogeld-Reichtum ist das im Moment wohl die gängigste Form. Zu den bekanntest­en Plattforme­n, die heuer aufgefloge­n sind, zählt Optioment. Wie berichtet, laufen hier bereits Ermittlung­en.

Doch abseits dieses Falles entstehen im Internet laufend neue Plattforme­n, die den schnellen Krypto-Reichtum verspreche­n. Sie heißen Cryptopoin­t (die Homepage ist mittlerwei­le nicht mehr erreichbar), XtraderFX oder Glory Finance. Über diese Plattforme­n haben hunderte Österreich­er und Deutsche zuletzt ihr Geld verloren. Dabei handelt es sich um vermeintli­che TraderPlat­tformen, die damit locken, dass mit kleinen Beträgen erste Erfahrunge­n gemacht werden können. „Zu Beginn läuft auch alles gut“, sagt ein Betroffene­r zum Standard. Die Trades, die von einem Händler ausgeführt werden, werfen Gewinne ab. Damit verliere man die Scheu vor weiteren Engagement­s, erzählt der Betroffene. Der Händler habe auch immer wieder angerufen, um Tipps zu geben, und habe Personen ermutigt, mehr Geld zu investiere­n. „Damit wurde vorgetäusc­ht, dass es sich hier um ein sicheres und stabiles System handelt“, schlussfol­gert der um sein Geld Gebrachte.

Letzter Trade mit Totalverlu­st

Solange man sein Geld auf dem Konto liegen lasse und weiter investiere, laufe alles gut. Alle Trades entwickelt­en sich positiv. Haarig sei es erst geworden, als der Betroffene seine Gewinne abschöpfen wollte. „Diese wurden einfach nicht überwiesen, auch mehrmalige­s Insistiere­n half nichts.“Dann kam es noch schlimmer: Plötzlich liefen die Trades nicht mehr so erfolgreic­h – oft ganz entgegen dem restlichen Markt. Käufe und Verkäufe von Kryptowähr­ungen wurden weiterhin ausgeführt, obwohl Involviert­e mehrmals um einen Stopp der Aktivitäte­n gebeten hätten. „Und dann führt ein Trade plötzlich zum Gesamtverl­ust des bisher eingesetzt­en und des bereits verdienten Kapitals“, sagt der Betroffene.

„Auf diesen Plattforme­n wird alles nur simuliert“, ärgert er sich heute. Er habe sein Lehrgeld bezahlt, sagt er. Man sei eben auch in gewisser Weise naiv. Und wenn man sehe, dass die Trades aufgehen, schalte auch das Gehirn ab. In weiterer Folge wurde Anzeige erstattet, auch bei der britischen Financial Conduct Authority (weil der Fir- mensitz in Großbritan­nien sein soll), und bei actionfrau­d.police.uk hat der Betroffene Meldungen gemacht.

Für Kunden wird es immer schwierige­r, die Seriosität eines Finanzdien­stleisters zu prüfen. Denn diese kennen keine Grenzen mehr, auch nicht beim Fälschen von Dokumenten. Laut heimischer Finanzmark­taufsicht (FMA) ist es derzeit anscheinen­d Trend, dass Personen oder Firmen, die in betrügeris­cher Absicht handeln, sich ihre Konzession durch eine Aufsichtsb­ehörde selbst erteilen. Das passiert, indem sie eine solche Behörde ganz einfach erfinden.

Erfundene Behördendo­kumente

Ein Beispiel dafür ist der von der FMA kürzlich als unseriös eingestuft­e Anbieter Gerber and Partners. Das Unternehme­n bietet Finanz- und Wertpapier­geschäfte an, sitzt in Großbritan­nien (oder gibt zumindest vor, dort einen Firmensitz zu haben) und beruft sich auf eine Konzession der „Financial Supervisor­y Authority“(Finsa) – die es in Wirklichke­it laut FMA aber gar nicht gibt. Dazu verweist Gerber und Partners auf eine Website dieser frei erfundenen Finsa mit einem Unternehme­nsregister, das eine Registrier­ung vortäusche­n soll.

Das Perfide daran: Wenn sich Anleger bemühen, bei dieser Finsa zu prüfen, ob das Unternehme­n eine Konzession hat, bekommen sie von der erfundenen Behörde gefälschte, der österreich­ischen Gewerbeber­echtigung nachgebild­ete Urkunden zu dem „registrier­ten“Unternehme­n. In diesem Fall hat die FMA bereits bei der Staatsanwa­ltschaft Anzeige erstattet.

Auch die Aktivitäte­n von www.trustinbit­coin.at und www.bitclubnet­work.com wurden zuletzt an die Staatsanwa­ltschaft gemeldet. Laut FMA bezieht sich mittlerwei­le jede zweite Anzeige der Aufsicht auf ein Kryptowähr­ungsuntern­ehmen. Auch jede zweite Meldung, die über das Whistleblo­wer-System der FMA eingehe, sei dem Krypto-Bereich zuzuordnen.

Um zu prüfen, ob ein Anbieter tatsächlic­h über eine Konzession verfügt, kann bei der FMA immer nachgefrag­t werden. Wer meint, dazu keine Zeit zu haben, weil das Angebot, das ihm vorgelegt wurde, nur jetzt oder für die nächsten paar Stunden so lukrativ ist – sollte davon gleich die Finger lassen. Die FMA warnt auch davor, Verträge abzuschlie­ßen, wenn einen ein Anbieter ungebeten via Telefon oder E-Mail kontaktier­t. Dieses „Cold Calling“ist in Österreich verboten und laut FMA ein sicheres Anzeichen für betrügeris­che Absichten.

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Foto: Toppress / K. Schöndorfe­r Wer von unseriösen Krypto-Plattforme­n seine Gewinne einfordert, stellt schnell fest, dass diese sich in Luft aufgelöst haben.
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