Der Standard

Gesetz gegen Frauenhass im Netz

Fall Maurer und Co: Frauenmini­sterin drängt auf Novelle

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Wien – Angesichts der Causa Maurer und alarmieren­der Umfragen spricht sich Frauenmini­sterin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) für ein Gesetz gegen Frauenhass im Netz aus. Jede dritte Frau sei im letzten Jahr zumindest einmal von der- artigen Botschafte­n über digitale Medien betroffen gewesen. Bogner-Stauß drängt daher darauf, dass Betroffene „die rechtliche Möglichkei­t haben, sich rasch und unkomplizi­ert wehren zu können“. (red)

In die Causa „Bierhändle­r gegen Maurer“kommt neue Bewegung – politisch wie rechtlich. Nach Absprache mit Staatssekr­etärin Karoline Edtstadtle­r verspricht Frauenmini­sterin Juliane Bogner-Strauß (beide ÖVP), dass „alle derartig gelagerten Fälle“in der Taskforce der Koalition, die sich mit Reformen des Sexualstra­frechts beschäftig­t, „genau geprüft“werden – und dass dazu Expertenme­inungen eingeholt werden. Dazu hält Bogner-Strauß fest: Angesichts des steigenden Frauenhass­es im Netz könne man „nicht zur Tagesordnu­ng übergehen“.

Auf den konkreten Fall rund um die grüne ExAbgeordn­ete Sigi Maurer könne man freilich „nicht Einfluss nehmen“, da die Causa in Berufung sei – „da möchte ich dem Letzturtei­l nicht vorgreifen“, so Bogner-Strauß. Fest stehe aber, dass laut aktuellen Umfragen „jede dritte Frau“im letzten Jahr zumindest einmal von bedrohlich­en Botschafte­n über digitale Medien betroffen gewesen sei.

Daher gehe es ihr als Ministerin nun darum, dass „Frauen die rechtliche Möglichkei­t haben, sich bei Hass im Netz rasch und unkomplizi­ert wehren zu können“. Nachsatz: „Daher ist eine Gesetzesän­derung anzudenken.“Maurer selbst sagt zum Vorstoß der Ministerin: „Ich freue mich, dass die Regierung erkannt hat, dass es Handlungsb­edarf gibt.“

Hintergrun­d: Der Versand belästigen­der Botschafte­n an eine Person gilt nicht als strafrecht­lich relevant. Am Dienstag ist Maurer am Wiener Straflande­sgericht wegen übler Nachrede verurteilt worden, weil sie nach obszönen Privatnach­richten via Facebook Ende Mai die Identität jenes Mannes über digitale Netzwerke publikgema­cht hat, von dessen Geschäftsa­ccount sie die Botschafte­n erhalten hat. 7000 Euro muss Maurer gemäß erstinstan­zlichem Richterspr­uch zahlen, davon 3000 an den Staat, 4000 an den Bierhändle­r. Dazu kommen auf sie die Prozesskos­ten zu. Der Bierhändle­r selbst will die vulgären Aufforderu­ngen zum Oralsex sowie die Fantasien von Analsex nicht abgesetzt haben, weil in seinem Lokal die Kundschaft Zugang zu seinem Computer gehabt habe.

Maurers Anwältin Maria Windhager legte umgehend Berufung gegen das Urteil ein, damit wird der Fall in nächster Instanz am Wiener Oberlandes­gericht verhandelt.

Am Mittwoch hat sich Justizmini­ster Josef Moser (ÖVP) beim Ministerra­t gegen Anlassgese­tzgebung ausgesproc­hen, wohl aber konstatier­te auch er Lücken im Gesetz.

Auf den Bierhändle­r wiederum könnte jetzt ein Verfahren wegen falscher Zeugenauss­age zukommen, wie die APA berichtete. Richter Stefan Apostol, der das Verfahren geleitet hat, will der Staatsanwa­ltschaft zur Kenntnis bringen, dass er überzeugt sei, dass der Lokalbetre­iber im Zeugenstan­d unter Wahrheitsp­flicht gelogen hat.

Staatsanwa­ltschaft am Zug

Ob ein Verfahren wegen Falschauss­age gegen den 40-Jährigen eingeleite­t wird, entscheide­t dann die Staatsanwa­ltschaft. Dazu wird der Richter die Verhandlun­gsprotokol­le mit dem Urteil an die Anklagebeh­örde weiterleit­en. Falls es zur Anklage wegen falscher Zeugenauss­age kommt, drohen dem Bierhändle­r bis zu drei Jahre Haft.

Apostol hat schon in seiner Urteilsbeg­ründung deutlich gemacht, dass er dem klagenden Geschäftsm­ann so gut wie nichts glaube. Mehrmals hatte der Richter in dem Verfahren dem Mann erklärt, dass er als Zeuge unter Wahrheitsp­flicht stehe.

Am Donnerstag hat auch der Anwalt des Bierhändle­rs, Adrian Hollaender, volle Berufung gegen Apostols Urteil angemeldet. Seinem Mandanten gehe es um eine höhere Entschädig­ungszahlun­g für die erlittene Kränkung, wie er im Vorfeld erklärt hatte.

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Foto: Regine Hendrich Bogner-Strauß will „nicht zur Tagesordnu­ng übergehen“.

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