Erste Homo-Ehe geschlossen
Türkis-Blau gibt Widerstand gegen Eheöffnung auf
Wien – Es hat fast ein Jahr lang gedauert, bis sich die türkis-blaue Regierung durchringen konnte, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zu akzeptieren und die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Anfang Dezember des Vorjahres entschied das Höchstgericht, dass sowohl Ehe als auch eingetragene Partnerschaften für alle Bindungswilligen gleichermaßen zugänglich seien. Am Mittwoch erklärten die Klubchefs der Regierungsparteien via Aussendung, dass sie weder bei der SPÖ noch bei den Neos einen willigen Partner für eine Zweidrittelmehrheit für die Beibehaltung einer Ehe für Mann und Frau gefunden hätten.
Lesbisches Paar heiratet
Ab 1. Jänner 2019 wird die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in Kraft treten, dann dürfen sowohl gleichgeschlechtliche Paare heiraten und heterosexuelle Paare eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Für jene fünf Paare, die gemeinsam mit dem Rechtskomitee Lamda die Beschwerde vor das Höchstgericht gebracht hatten und damit die Regelung zu Fall brachten, gilt eine Ausnahme. Eines der homosexuellen Paare hat bereits am Freitag geheiratet. Die beiden Frauen leben seit einigen Jahren in einer eingetragenen Partnerschaft und haben einen gemeinsamen Sohn. Dieser musste bisher aber unehelich sein. Zwar wurden auch bisher schon gleichgeschlechtliche Paare bei der Elternschaft und bei der Familiengründung gleichgestellt, heiraten durften die Eltern aber nicht.
Gab es anfangs noch große Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft, wurden diese in den vergangenen Jahren weitgehend angeglichen.
Unterschiedlich geregelt ist noch das Mindestalter: Für die eingetragene Partnerschaft müssen die Paare mindestens 18 Jahre alt sein, eine Ehe ist unter bestimmten Voraussetzungen schon mit 16 Jahren möglich. Außerdem gibt es bei der eingetragenen Partnerschaft keine Pflicht zur Treue, sondern nur eine „Vertrauensbeziehung“. Sie kann auch leichter aufgelöst werden: bereits ein halbes Jahr nach Aufhebung der Lebensgemeinschaft durch einen gemeinsamen Antrag, nach drei Jahren von einem Partner allein. Bei der Ehe beträgt die Wartefrist in Härtefällen bis zu sechs Jahre. Bei der Trennung nach Verschulden eines Partners kennt die eingetragene Partnerschaft weniger Tatbestände als die Ehe. Gibt es gemeinsame Kinder, gilt bei der eingetragenen Partnerschaft eine niedrigere Unterhaltspflicht.
Österreich ist das 16. Land in Europa und das 26. Land weltweit, das die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnet. „Heute ist ein historischer Tag der Freude“, sagte Rechtsanwalt und Lamda-Präsident Helmut Graupner am Freitag in einer Aussendung. Graupner hatte die fünf Familien vor dem Verfassungsgerichtshof vertreten. „Wir gratulieren herzlichst dem heutigen, ersten Hochzeitspaar und wünschen den gleichgeschlechtlichen Paaren und ihren Familien ein glückliches und wunderbares Hochzeitsjahr“, so Graupner. (APA, red)