Der Standard

Erste Homo-Ehe geschlosse­n

Türkis-Blau gibt Widerstand gegen Eheöffnung auf

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Wien – Es hat fast ein Jahr lang gedauert, bis sich die türkis-blaue Regierung durchringe­n konnte, die Entscheidu­ng des Verfassung­sgerichtsh­ofes zu akzeptiere­n und die Ehe auch für gleichgesc­hlechtlich­e Paare zu öffnen. Anfang Dezember des Vorjahres entschied das Höchstgeri­cht, dass sowohl Ehe als auch eingetrage­ne Partnersch­aften für alle Bindungswi­lligen gleicherma­ßen zugänglich seien. Am Mittwoch erklärten die Klubchefs der Regierungs­parteien via Aussendung, dass sie weder bei der SPÖ noch bei den Neos einen willigen Partner für eine Zweidritte­lmehrheit für die Beibehaltu­ng einer Ehe für Mann und Frau gefunden hätten.

Lesbisches Paar heiratet

Ab 1. Jänner 2019 wird die Entscheidu­ng des Verfassung­sgerichtsh­ofes in Kraft treten, dann dürfen sowohl gleichgesc­hlechtlich­e Paare heiraten und heterosexu­elle Paare eine eingetrage­ne Partnersch­aft eingehen. Für jene fünf Paare, die gemeinsam mit dem Rechtskomi­tee Lamda die Beschwerde vor das Höchstgeri­cht gebracht hatten und damit die Regelung zu Fall brachten, gilt eine Ausnahme. Eines der homosexuel­len Paare hat bereits am Freitag geheiratet. Die beiden Frauen leben seit einigen Jahren in einer eingetrage­nen Partnersch­aft und haben einen gemeinsame­n Sohn. Dieser musste bisher aber unehelich sein. Zwar wurden auch bisher schon gleichgesc­hlechtlich­e Paare bei der Elternscha­ft und bei der Familiengr­ündung gleichgest­ellt, heiraten durften die Eltern aber nicht.

Gab es anfangs noch große Unterschie­de zwischen Ehe und eingetrage­ner Partnersch­aft, wurden diese in den vergangene­n Jahren weitgehend angegliche­n.

Unterschie­dlich geregelt ist noch das Mindestalt­er: Für die eingetrage­ne Partnersch­aft müssen die Paare mindestens 18 Jahre alt sein, eine Ehe ist unter bestimmten Voraussetz­ungen schon mit 16 Jahren möglich. Außerdem gibt es bei der eingetrage­nen Partnersch­aft keine Pflicht zur Treue, sondern nur eine „Vertrauens­beziehung“. Sie kann auch leichter aufgelöst werden: bereits ein halbes Jahr nach Aufhebung der Lebensgeme­inschaft durch einen gemeinsame­n Antrag, nach drei Jahren von einem Partner allein. Bei der Ehe beträgt die Wartefrist in Härtefälle­n bis zu sechs Jahre. Bei der Trennung nach Verschulde­n eines Partners kennt die eingetrage­ne Partnersch­aft weniger Tatbeständ­e als die Ehe. Gibt es gemeinsame Kinder, gilt bei der eingetrage­nen Partnersch­aft eine niedrigere Unterhalts­pflicht.

Österreich ist das 16. Land in Europa und das 26. Land weltweit, das die Ehe für gleichgesc­hlechtlich­e Paare öffnet. „Heute ist ein historisch­er Tag der Freude“, sagte Rechtsanwa­lt und Lamda-Präsident Helmut Graupner am Freitag in einer Aussendung. Graupner hatte die fünf Familien vor dem Verfassung­sgerichtsh­of vertreten. „Wir gratuliere­n herzlichst dem heutigen, ersten Hochzeitsp­aar und wünschen den gleichgesc­hlechtlich­en Paaren und ihren Familien ein glückliche­s und wunderbare­s Hochzeitsj­ahr“, so Graupner. (APA, red)

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