Bankomatgebühren im Aufwind
Gebühren für einzelne Abhebungen dürften nach einem Gerichtsurteil wieder aufkommen. Konsumentenschützer warnen vor zwei Klassen von Bankkunden. Die Politik sieht noch keinen Handlungsbedarf.
Wer bei einem Bankomaten Geld abhebt, muss dafür auch Gebühren bezahlen. Dann nämlich, wenn er das bei einer Bank macht, bei der er kein eigenes Konto hat. Der Kunde am Bankomaten bekommt davon nichts mit, weil die Banken diese Gebühr untereinander regeln. Die Kosten tragen die Kunden je nach Vertrag über die Konto führungsgebühro der das Zeilen entgelt.
Für Abhebungen bei Drittanbietern wie Euronet war die Situation anders. Seit Jahresbeginn sorgte das sogenannte „Bankomatgesetz“dafür, dass die Gebühr, die bei einer Euronet-Abhebung anfällt, von der jeweiligen kontoführenden Bank an Euronet überwiesen werden musste. Das hat die Kunden gefreut, die Banken geärgert.
Der Verfassungs gerichtshof ist nun zu dem Schluss gekommen, dass diese Weiter verrechnung von Behebungs gebühren von Dritt anbietern an die Banken–wie es §4 ad es Verbraucher zahlung skonto gesetzes( V ZK G) vorgesehen hat –verfassungswidrig ist. Die Gesetzesbestimmung wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Hier gilt es nun aber zu unterscheiden: Es ist weiterhin erlaubt, dass Banken Entgelte für Bankomatabhebungen „im Einzelnen“aushandeln. Banken dürfen also auch künftig Gebühren für Abhebungen an Bankomaten verrechnen. Aber die Kreditinstitute müssen für Drittanbieter wie Euronet keine Gebührenerstattung mehr leisten.
Wie hoch die Kosten in diesem Fall waren, sei von den Banken nicht erhoben worden, heißt es aus der Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich. Es habe sich aber gezeigt, dass der Drittanbieter Euronet die Anzahl seine Automaten seit Jänner (also seit Inkrafttreten des „Bankomatgesetzes“) auf rund 200 Stück verdoppelt habe, sagt Spartensprecher Franz Rudorfer.
Euronet habe seine Bankomaten aber durchaus an gut frequentierten Standorten aufgestellt. Tausend bis zweitausend Abhebungen pro Tag seien an einem solchen Standort üblich. Bei einer Gebühr von 1,95 Euro, die Euronet verrechnet hat, könnten damit pro Tag 3900 Euro zusammenkommen. Wer die Gebühr für das Abheben jetzt bezahlt, ist offen. Nun ist Euronet am Zug. Eine Stellungnahme des global operierenden Konzerns gab es bis Redaktionsschluss nicht.
Konsumentenschützer befürchten, dass es künftig zwei Klassen von Bankkunden geben wird: In strukturschwachen Gebieten wä- ren Menschen auf gebührenpflichtige Automaten von Drittanbietern angewiesen, während in Ballungszentren die Abdeckung mit von Banken betriebenen Automaten gegeben ist, erklärt Thomas Hirmke vom Verein für Konsumenteninformation.
Das Gesetz im Sinne der Konsumenten zu kitten ist gar nicht so einfach. EU-Regeln für den Zahlungsverkehr haben eine Lücke für Drittanbieter von Bankomaten ergeben. Theoretisch müsste man das Problem in Brüssel angehen, erklärt Hirmke. Die heimische Politik könne aber versuchen, auf anderen Wegen die Banken dazu zu bringen, in strukturschwachen Gebieten mehr eigene Bankomaten aufzustellen. Auch wenn Filialen schließen, gibt es Möglichkeiten, etwa in Supermärkten, das Bankomatennetz aufrechtzuerhalten, betont Hirmke.
Im Finanzministerium sieht man jetzt die Banken und Drittanbieter am Zug. Sie seien gefordert, Produkte ohne versteckte Gebühren anzubieten und Kosten klar zu kennzeichnen, sagt ein Sprecher von Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP). „Sollte die Anwendung von den Marktteilnehmern unzufriedenstellend umgesetzt werden, behalten wir uns vor, in diesem Bereich konkretere Anforderungen zu formulieren.“
Die Ausgangslage ist für heimische Kunden gut: Österreich hat mit 1600 Automaten pro eine Million Einwohner die höchste Bankomatendichte in der EU, wie eine Erhebung der EZB aus dem Jahr 2015 ergab. Seit 2014 ist die Tendenz jedoch rückläufig.