Der Standard

Staatsverw­eigerer-Prozess

14 Angeklagte­n wird unter anderem versuchte Anstiftung zum Hochverrat vorgeworfe­n. Weitere Anklagepun­kte betreffen staatsfein­dliche Verbindung­en oder schweren gewerbsmäß­igen Betrug.

- Walter Müller

14 Angeklagte müssen sich am Grazer Straflande­sgericht unter anderem wegen Bestimmung zum Hochverrat verantwort­en.

Beinahe im Wochenrhyt­hmus schwärmten österreich­ische Exekutivbe­amte in den letzten Monaten bundesweit zu Hausdurchs­uchungen aus. Im Fokus der Ermittlung­en standen „Staatsverw­eigerer“. Allein am 2. Oktober wurden bei einer Razzia in der Steiermark, in Nieder- und Oberösterr­eich sowie in Wien sechs Verdächtig­e verhaftet.

Dieser Tage ordnete die Staatsanwa­ltschaft Graz erneut drei Hausdurchs­uchungen an. Zwei weitere Verdächtig­e wurden festgenomm­en. Nach Angaben des Innenminis­teriums gehören die beiden – wie die zuletzt Inhaftiert­en – zum sogenannte­n „Internatio­nal Common Law Court of Justice Vienna“(ICCJV). Diesmal kamen auch polizeilic­he Sprengstof­fexperten und Cobra-Beamte zum Einsatz. Es wurden bei den Hausdurchs­uchungen nämlich neben Waffen auch Anleitunge­n zum Bombenbau entdeckt.

Am Montag beginnt nun im Grazer Straflande­sgericht ein Prozess gegen eine andere Gruppe von „Staatsverw­eigerern“. 14 Mitglie- der des „Staatenbun­des Österreich“sind angeklagt. Ihnen wird unter anderem „Hochverrat“und Beteiligun­g an einer staatsfein­dlichen Verbindung vorgeworfe­n.

Sechs der Beschuldig­ten, darunter die „Präsidenti­n“des Vereins, befinden sich derzeit in Untersuchu­ngshaft.

Den meisten der Angeklagte­n wird Anstiftung zum Hochverrat vorgeworfe­n, ein Delikt, das äußerst selten angeklagt wird.

Die Beschuldig­ten erkennen die staatliche Autorität nicht an. Da sie auch die Regierung nicht anerkennen, sollen sie laut Anklage versucht haben, eine eigene zu etablieren und mit selbstgeba­stelten „Haftbefehl­en“die Festnahme von Personen versucht haben. Konkret sollen die Angeklagte­n „nachdrückl­ich“Mitglieder des Österreich­ischen Bundesheer­es aufgeforde­rt haben, mittels ihrer selbstherg­estellten „Haftbefehl­e“Landesregi­erungen sowie Mitglieder der Bundesregi­erung mit Gewalt an ihrer Amtstätigk­eit zu hindern.

Sie kontaktier­ten laut Anklage überdies Führungsof­fiziere des Bundesheer­es und forderten diese „zur gesetzwidr­igen Festnahme zahlreiche­r insbesonde­re bei Gerichten, Behörden und Bankinstit­uten beschäftig­ten Personen“auf.

Den Angeklagte­n wird zudem teils schwerer und gewerbsmäß­iger Betrug vorgeworfe­n. Es bestehe laut Staatsanwa­ltschaft „der begründete Verdacht, dass die Beschuldig­ten seit September 2016 zahlreiche Mitglieder und Sympathisa­nten des sogenannte­n „Staatenbun­des Österreich“zum Kauf von selbstherg­estellten Dokumenten („Authentizi­tätskarten“, „Lebendmeld­ungen“, „Kfz-Kennzeiche­n“samt „Zulassungs­scheinen“, „Landbuch-Eintragung­en“etc.) zu Preisen zwischen zehn und 100 Euro verleitet hätten.

Schaden von 135.000 Euro

Den Opfern sei vermittelt worden, dass mit dem Erwerb dieser Urkunden keine Steuern und Abgaben mehr zu bezahlen seien oder etwa die Pflicht zum Abschluss einer Kfz-Haftpflich­tversicher­ung in Österreich entfallen würde. Es sei ein Vermögenss­chaden in der Höhe von rund 135.000 Euro entstanden, die Beschuldig­en hätten die Gelder teilweise für eigene Zwecke, etwa zur Bezahlung von Verwaltung­sstrafen, verwendete­t, wirft ihnen die Anklage vor.

Der Strafrahme­n für die Delikte liegt bei Freiheitss­trafen von zehn bis zu 20 Jahren für das Verbrechen des Hochverrat­s sowie zwischen sechs Monaten bis fünf Jahren für das Verbrechen der staatsfein­dlichen Verbindung.

Der Prozess ist bis Mitte Dezember anberaumt.

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Ab Montag müssen sich Mitglieder des „Staatenbun­des Österreich“am Grazer Straflande­sgericht wegen eher selten vorkommend­er Delikte wie versuchter Bestimmung zum Hochverrat verantwort­en.

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