Alternativmedizin soll Ärzten vorbehalten sein
Bundesregierung will umstrittene Heilverfahren als Teil des Arztberufs festlegen
Wien – Die Bundesregierung will das Berufsbild des Arztes ausweiten und Alternativmedizin gesetzlich darin festschreiben. Bis jetzt umfasst die Ausübung des Arztberufs laut Gesetz „jede auf medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen begründete Tätigkeit“. Der Entwurf des Gesundheitsministeriums sieht eine Ergänzung vor: „... einschließlich komplementär- und alternativmedizinischer Heilverfahren“. Der Entwurf befindet sich derzeit in Begutachtung.
Thomas Szekeres, Präsident der Ärztekammer, begrüßt die vorgesehene Änderung: Dass Alterna- tivmedizin existiere, sei ein Faktum – und: „Wenn, dann gehört das in die Hände von Ärzten.“
Das sei wohl Sinn der Änderung, sagt Alfred Radner, Präsident der österreichischen Gesellschaft für Medizinrecht: Was gesetzlich als Teil des Arztberufs festgelegt ist, dürfe von Nichtärzten nicht praktiziert werden. Damit sei „das Feld für Kurpfuscher eingeengt“, sagt Radner.
„Bedenklicher Freibrief“
„Verantwortungslos und absolut nicht nachvollziehbar“nennt dagegen Neos-Gesundheitssprecher Gerald Loacker den Vor- schlag des Ministeriums: „Das ist ein bedenklicher Freibrief für die Anwendung von esoterischen Verfahren durch Ärztinnen und Ärzte“, sagt er. Die Regierung wolle mit dem Festschreiben der Alternativmedizin im Ärztegesetz „den Anspruch der Versicherten auf echte medizinische Leistung aushöhlen, indem diese jetzt als Teil der Aufgaben des Arztberufes definiert wird“. der Δtandard hat im Gesundheitsministerium um eine Stellungnahme gebeten, um die Motive hinter der Reform zu erfragen. Die Anfrage blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet. (sefe)