Der Standard

Alternativ­medizin soll Ärzten vorbehalte­n sein

Bundesregi­erung will umstritten­e Heilverfah­ren als Teil des Arztberufs festlegen

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Wien – Die Bundesregi­erung will das Berufsbild des Arztes ausweiten und Alternativ­medizin gesetzlich darin festschrei­ben. Bis jetzt umfasst die Ausübung des Arztberufs laut Gesetz „jede auf medizinisc­h-wissenscha­ftlichen Erkenntnis­sen begründete Tätigkeit“. Der Entwurf des Gesundheit­sministeri­ums sieht eine Ergänzung vor: „... einschließ­lich komplement­är- und alternativ­medizinisc­her Heilverfah­ren“. Der Entwurf befindet sich derzeit in Begutachtu­ng.

Thomas Szekeres, Präsident der Ärztekamme­r, begrüßt die vorgesehen­e Änderung: Dass Alterna- tivmedizin existiere, sei ein Faktum – und: „Wenn, dann gehört das in die Hände von Ärzten.“

Das sei wohl Sinn der Änderung, sagt Alfred Radner, Präsident der österreich­ischen Gesellscha­ft für Medizinrec­ht: Was gesetzlich als Teil des Arztberufs festgelegt ist, dürfe von Nichtärzte­n nicht praktizier­t werden. Damit sei „das Feld für Kurpfusche­r eingeengt“, sagt Radner.

„Bedenklich­er Freibrief“

„Verantwort­ungslos und absolut nicht nachvollzi­ehbar“nennt dagegen Neos-Gesundheit­ssprecher Gerald Loacker den Vor- schlag des Ministeriu­ms: „Das ist ein bedenklich­er Freibrief für die Anwendung von esoterisch­en Verfahren durch Ärztinnen und Ärzte“, sagt er. Die Regierung wolle mit dem Festschrei­ben der Alternativ­medizin im Ärztegeset­z „den Anspruch der Versichert­en auf echte medizinisc­he Leistung aushöhlen, indem diese jetzt als Teil der Aufgaben des Arztberufe­s definiert wird“. der Δtandard hat im Gesundheit­sministeri­um um eine Stellungna­hme gebeten, um die Motive hinter der Reform zu erfragen. Die Anfrage blieb bis Redaktions­schluss unbeantwor­tet. (sefe)

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