Der Standard

Strafen für Pro-Choice-Aktivisten bestätigt

Polizei kesselte Demo gegen Abtreibung­sgegner in Salzburg ein

- Stefanie Ruep

Salzburg – Der Einspruch beim Landesverw­altungsger­icht blieb ohne Erfolg. 26 Pro-Choice-Aktivisten hatten gegen eine Verwaltung­sstrafe für Abtreibung­sgegner nach einer Demo in Salzburg Berufung eingelegt. Nun ist das schriftlic­he Urteil ergangen; die Protestier­enden müssen die rund 200 Euro Geldstrafe bezahlen.

Verhängt wurden die Strafen am 27. Oktober 2017 bei einer Demo gegen den sogenannte­n „Marsch für das Leben“von radikalen Abtreibung­sgegnern, die regelmäßig vor dem Salzburger Landeskran­kenhaus gegen Schwangers­chaftsabbr­uch und Fristenlös­ung demonstrie­ren. Die Polizei hatte die Pro-Choice-Aktivisten aufgeforde­rt, ihre bis 20 Uhr angemeldet­e Gegenkundg­ebung um 17 Uhr aufzulösen. Grundlage dafür war das neue Versammlun­gsgesetz, das eine Schutzzone von 50 Metern vorsieht, in der jeweils nur eine Demo erlaubt sei.

Laut Polizei hätten die Gegendemon­stranten nach der Auflösung die Demo nicht schnell genug verlassen, weiter Parolen geschrien und keinerlei Schritte gesetzt, mit den Abbauarbei­ten zu beginnen. Daraufhin kesselten die Polizisten die Protestier­enden nach zehn Minuten für rund zwei- einhalb Stunden ein, um die Personalie­n aufzunehme­n.

Zu einer Konfrontat­ion mit den Abtreibung­sgegnern kam es nicht. Als Spätfolge trudelten bei den Demoteilne­hmern Strafbesch­eide ein. Eine Maßnahmenb­eschwerde gegen die Identitäts­feststellu­ng und Einkesselu­ng hat das Gericht bereits Ende Jänner zurückgewi­esen. Im Juni kritisiert­en die Beschwerde­führer vor dem Verwaltung­sgericht, die Polizei habe ihnen gar keine Möglichkei­t zur Auflösung der Demo gelassen.

„Kollektivs­trafe“

Die Aktivisten kritisiere­n in einem Statement das Urteil scharf: Es handle sich um eine „Kollektivs­trafe“, das zeige auch die für alle gleichlaut­ende Urteilsbeg­ründung. Trotz Videoaufna­hmen konnte keinem der Beteiligte­n nachgewies­en werden, dass er nach der Auflösung Parolen gerufen hätte. „Wir werden aufgrund unserer politische­n Einstellun­g kriminalis­iert. Es ging nie wirklich darum, dass wir ein paar Minuten zu lange unsere Meinung kundgetan haben. Es ging darum, welche Meinung das ist“, sagt eine Aktivistin.

Vor dem Landeskran­kenhaus Salzburg, in dem Abtreibung­en durchgefüh­rt werden, finden seit Jahren Züge der Abtreibung­sgegner von „Jugend für das Leben“statt. Darunter der „1000-KreuzeMars­ch“, an dem sich auch der ehemalige Salzburger Weihbischo­f Andreas Laun beteiligte. Pro-Choice-Gruppen und Feministin­nen, die sich für die Wahlfreihe­it von Schwangere­n und das Recht auf medizinisc­h korrekte Abbrüche einsetzen, rufen immer zu einer Gegendemo auf. In den letzten Jahren verliefen die gleichzeit­ig stattfinde­nden Kundgebung­en stets friedlich. 2014 kam es zuletzt zu Festnahmen.

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