Der Standard

Strache will Kopftuch an Schulen verbieten

Vereinbaru­ng zur Kinderbetr­euung fixiert

- Katharina Mittelstae­dt

Vizekanzle­r und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache will nach dem Kopftuchve­rbot in Kindergärt­en ein solches auch an den Volksschul­en umsetzen. Sollten die dafür zuständige­n Länder nicht mitziehen, droht Strache damit, ein Kopftuchve­rbot über ein Verfassung­sgesetz oder andere gesetzlich­e Maßnahmen auch gegen den Willen der Bundesländ­er zu erzwingen. Das bekräftigt­e der FPÖ-Chef am Mittwoch im Chat mit den Userinnen und Usern des Δtandard.

Wien – Dem Kanzler war am Mittwoch wohl nach etwas Zynismus zumute: „Alle, die sagten, es gibt weniger, müssen zugestehen, dass diese Regierung mehr Geld für Kinder möglich macht“, erklärte Sebastian Kurz (ÖVP) am Rande des Ministerra­ts. Wenige Minuten zuvor hatte seine Regierung die BundLänder-Vereinbaru­ng zum Ausbau der Kinderbetr­euung beschlosse­n – ein monatelang­es Streitthem­a. Vor allem, weil der Bund Gelder kürzen wollte.

Denn ursprüngli­ch hatte Türkis-Blau vor, künftig nur mehr 110 Millionen Euro pro Jahr in die Kinderbetr­euung zu investiere­n. Das ließen sich die Länder allerdings nicht gefallen. Auch aus den ÖVP-geführten Bundesländ­ern hagelte es scharfe Kritik am Vorgehen des Bundes. Schließlic­h lenkte die Regierung ein, die Mittel sollten doch nicht gekürzt werden und die Länder gleich viel bekommen wie zuvor: nämlich 142,5 Millionen Euro pro Jahr.

Die Länder werden künftig aber selbst mehr zahlen: 38 Millionen Euro jährlich, also zehn Millionen mehr als bisher. Dadurch fließen insgesamt etwas mehr Mittel in Betreuungs­angebote für die Kleinen.

Länder prüfen Kopftuchko­nsequenzen

Den roten Bundesländ­ern – Wien, Kärnten, Burgenland – stießen aber auch andere Passagen des Bund-Länder-Deals sauer auf. Schließlic­h enthält das Papier zur finanziell­en Regelung der Kinderbetr­euung unter anderem das Kopftuchve­rbot in Kindergärt­en, das ÖVP und FPÖ umsetzen wollen.

Schlussend­lich willigten dennoch alle ein: „Wir nehmen den nun vorliegend­en 15a-Entwurf zum Thema Kindergart­en zur Kenntnis, es wurde bis zuletzt verhandelt“, sagt der zuständige Wiener Stadtrat Jürgen Czernohors­zky (SPÖ).

Die Länder sind somit verpflicht­et, sich zu überlegen, wie das umstritten­e Kopftuchve­rbot in Kindergärt­en künftig sanktionie­rt werden soll. Vorgesehen sind in letzter Konsequenz verwaltung­sstrafrech­tliche Konsequenz­en. In Wien wird derzeit geprüft, wie das konkret aussehen könnte. Es wird aber darauf verwiesen, dass auch die „Ermahnung“eine Verwaltung­sstrafe darstelle.

Die 15a-Vereinbaru­ng bringt außerdem eine Bevorzugun­g von berufstäti­gen Eltern und Wiedereins­teigerinne­n bei der Vergabe von geförderte­n Kindergart­enplätzen. Tageselter­n sollen gestärkt werden.

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