Strache will Kopftuch an Schulen verbieten
Vereinbarung zur Kinderbetreuung fixiert
Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache will nach dem Kopftuchverbot in Kindergärten ein solches auch an den Volksschulen umsetzen. Sollten die dafür zuständigen Länder nicht mitziehen, droht Strache damit, ein Kopftuchverbot über ein Verfassungsgesetz oder andere gesetzliche Maßnahmen auch gegen den Willen der Bundesländer zu erzwingen. Das bekräftigte der FPÖ-Chef am Mittwoch im Chat mit den Userinnen und Usern des Δtandard.
Wien – Dem Kanzler war am Mittwoch wohl nach etwas Zynismus zumute: „Alle, die sagten, es gibt weniger, müssen zugestehen, dass diese Regierung mehr Geld für Kinder möglich macht“, erklärte Sebastian Kurz (ÖVP) am Rande des Ministerrats. Wenige Minuten zuvor hatte seine Regierung die BundLänder-Vereinbarung zum Ausbau der Kinderbetreuung beschlossen – ein monatelanges Streitthema. Vor allem, weil der Bund Gelder kürzen wollte.
Denn ursprünglich hatte Türkis-Blau vor, künftig nur mehr 110 Millionen Euro pro Jahr in die Kinderbetreuung zu investieren. Das ließen sich die Länder allerdings nicht gefallen. Auch aus den ÖVP-geführten Bundesländern hagelte es scharfe Kritik am Vorgehen des Bundes. Schließlich lenkte die Regierung ein, die Mittel sollten doch nicht gekürzt werden und die Länder gleich viel bekommen wie zuvor: nämlich 142,5 Millionen Euro pro Jahr.
Die Länder werden künftig aber selbst mehr zahlen: 38 Millionen Euro jährlich, also zehn Millionen mehr als bisher. Dadurch fließen insgesamt etwas mehr Mittel in Betreuungsangebote für die Kleinen.
Länder prüfen Kopftuchkonsequenzen
Den roten Bundesländern – Wien, Kärnten, Burgenland – stießen aber auch andere Passagen des Bund-Länder-Deals sauer auf. Schließlich enthält das Papier zur finanziellen Regelung der Kinderbetreuung unter anderem das Kopftuchverbot in Kindergärten, das ÖVP und FPÖ umsetzen wollen.
Schlussendlich willigten dennoch alle ein: „Wir nehmen den nun vorliegenden 15a-Entwurf zum Thema Kindergarten zur Kenntnis, es wurde bis zuletzt verhandelt“, sagt der zuständige Wiener Stadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ).
Die Länder sind somit verpflichtet, sich zu überlegen, wie das umstrittene Kopftuchverbot in Kindergärten künftig sanktioniert werden soll. Vorgesehen sind in letzter Konsequenz verwaltungsstrafrechtliche Konsequenzen. In Wien wird derzeit geprüft, wie das konkret aussehen könnte. Es wird aber darauf verwiesen, dass auch die „Ermahnung“eine Verwaltungsstrafe darstelle.
Die 15a-Vereinbarung bringt außerdem eine Bevorzugung von berufstätigen Eltern und Wiedereinsteigerinnen bei der Vergabe von geförderten Kindergartenplätzen. Tageseltern sollen gestärkt werden.