Der Standard

Jeder gegen jeden im Telekom-Betriebsra­t

Konzernfüh­rung und Personalve­rtreter fechten Betriebsra­tswahl bei Arbeitsger­icht an

- Luise Ungerboeck

Wien – Die Personalve­rtretungsw­ahl in der Telekom Austria (TA) hat der regierende­n Sozialdemo­kratischen Fraktion zwar herbe Verluste eingebrach­t, über eine absolute Mehrheit verfügt die FSG in der Österreich-Tochter A1 aber immer noch. Trotzdem geht es im teilstaatl­ichen Telekomkon­zern rund. Die Wahlen zu Vertrauens­personen-, Personal- und Zentralaus­schüssen werden auf mehreren Seiten und Ebenen bekämpft.

Die FSG ficht die Wahlen in der börsennoti­erten Telekom-Holding beim Arbeitsger­icht an, weil dort zwar das Personalam­t für die Staatsdien­er angesiedel­t ist, tausende Beamte aber nicht wählen durften. Das Originelle daran: Die Wahl für sich entschiede­n hat in der Holding eine Namenslist­e, die von einem Mitarbeite­r angeführt wird, der in der FSG Wien Funktionär ist. Die FSG, die mit Zentralaus­schussvors­itzendem Werner Luksch den Zentralbet­riebsratsc­hef stellt, wurde abgestraft.

Zu einer Wahlanfech­tung entschloss­en hat sich auch eine FSG- Abspaltung rund um frühere Jugendvert­rauenspers­onen. Die Liste „United Telekom“vermutet Fehler bei der Durchführu­ng der Wahl in den Bundesländ­ern und sieht sich diskrimini­ert, weil Lehrlingen in den Bundesländ­ern teils keine Wahlkarten ausgestell­t wurden. Auch stellt United in Zweifel, dass rund 1500 karenziert­e Telekombea­mte wahlberech­tigt sind, weil sie bereits in Vorruhesta­nd sind. Ohne diese Umstände, argwöhnt United, hätte die Liste möglicherw­eise ein Mandat im obersten Gremium, dem Zentralaus­schuss, erreicht.

Zusätzlich­e Dynamik erhält der Klagsreige­n durch das Unternehme­n. Das Telekom-Austria-Management rund um Generaldir­ektor Thomas Arnoldner hat die Betriebsra­tswahl in der A1 ebenfalls angefochte­n. Der Grund: Man hält die dreistufig­e Hierarchie, die im Konzern zu 47 freigestel­lten Personalve­rtretern (samt Sekretaria­ten) führt, für überborden­d. Sie entspreche nicht mehr den betrieblic­hen Gegebenhei­ten wie sie 1996 im Postbetrie­bsverfassu­ngsgesetz fixiert wurden.

Da könnte etwas dran sein, denn 2008 wurde die TA umgebaut. Festnetz- und Internetge­schäft (Aon) wurden aus der Holding herausgelö­st und wie A1 zu deren Tochter. Inzwischen sind Mobil- und Festnetz zu A1 Telekom Austria fusioniert. Die Personaläm­ter blieben in der Holding. Personalau­sschüsse wurden bei den A1-Betriebsra­tswahlen trotzdem gewählt – obwohl es nur noch den einen Betrieb A1 gibt. Das will die TA im Wege der Wahlanfech­tung klären.

Die Klage könnte weitreiche­nde Folgen haben für Post, Telekom und Postbus. Bei der TA kann es nur billiger werden, pro Jahr kostet die Personalve­rtretungsa­rchitektur sieben Millionen Euro.

Bleibt die Frage, wer die Anfechtung­en zahlen wird. Weder Post- und Telekom-Gewerkscha­ft noch Arbeiterka­mmer geben für Fraktionsk­ämpfe Rechtshilf­e, einen Betriebsra­tsfonds gibt es bei den Ex-Staatsdien­ern nicht. Bleibt die FSG-Fraktion. Sie bekommt, wie jede Fraktion, vom ÖGB „Bildungsge­ld“. Ob sie es für Gerichtsko­sten verwendet, ist offen.

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