Der Standard

Was kaputtgema­cht wird

- Irene Brickner

Die Frage, wer in Österreich künftig Asylwerber rechtsbera­ten soll, erscheint vielen angesichts der herrschend­en, Flüchtling­en meist skeptisch gegenübers­tehenden Stimmung im Land als nicht wichtig. Doch es ist bitter nötig, über die Folgen der diesbezügl­ichen Pläne von Innenminis­ter Herbert Kickl nachzudenk­en, denn es handelt sich um eine rechtsstaa­tlich sensible Frage.

Kickl will die Rechtsbera­tung den NGOs wegnehmen und einer vom Innenminis­terium zu gründenden Bundesagen­tur unterstell­en. Dass er von der Arbeit von NGOs wie Diakonie und Volkshilfe im Asylbereic­h nichts hält, hat er wiederholt betont. Deren Beratung laufe auf ein In-die-Länge-Ziehen der Asylverfah­ren hinaus, meint er.

Wodurch jedoch verlängert sich ein Asylverfah­ren? Etwa durch eine Berufung – und wenn auch diese negativ beschieden wird, ein betroffene­r Flüchtling aber dennoch meint, Schutzgrün­de zu haben, durch den Gang vor ein Höchstgeri­cht. Macht ein Rechtsbera­ter, der für seinen Klienten diese Rechtsmitt­el ausschöpft, etwas verkehrt? Ist er ein Berater, der einem Flüchtling – um Kickl im Interview mit Oe24 zu zitieren – „falsche Hoffnungen“macht? Vom Standpunkt des Rechtsstaa­ts aus sicher nicht.

Doch vielleicht soll das bisher gut funktionie­rende NGOBeratun­gsmodell ja nur deshalb zu Grabe getragen werden, weil es Flüchtling­en Rechtsstan­dards garantiert, die für jeden Inländer vor Gericht selbstvers­tändlich sind.

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