Der Standard

Euro-5-Diesel mit abnorm hohen Realemissi­onen

Ab September 2019 auch Fahrverbot­e für Euro-5-Diesel möglich – Euro-3-Dieselauto­s stoßen weniger Stickstoff­dioxid aus als Euro-5

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Wien – Wenn es um drohende Fahrverbot­e für Dieselauto­s oder Hilfe für Besitzer manipulier­ter VW-Dieselauto­s geht, zieht sich Norbert Hofer (FPÖ) stets auf die begrenzten Möglichkei­ten zurück, die ihm zur Verfügung stünden. Die Gesetzesla­ge spricht für den Verkehrsmi­nister. Zuständig für die Einhaltung der Luftgütevo­rschriften sind, wie in Deutschlan­d, die Bundesländ­er. Landesregi­erungen müssen Luftreinha­ltepläne erarbeiten.

Dabei sind sie säumig – wie ihre deutschen Kollegen, die nach und nach von Verwaltung­sgerichten gezwungen werden, Maßnahmen zur Luftreinha­ltung zu ergreifen. Auch in Österreich gibt es laut Luftgütebe­richt des Umweltbund­esamts mehr als ein Dutzend Messpunkte, an denen die Schad- stoffbelas­tung notorisch überschrit­ten wird. Klagen sind bis dato aber noch nicht anhängig.

Eine aktuelle Anfrage beim Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH), durch die geklärt werden soll, ob man die deutschen Umweltmini­ster notfalls in Beugehaft nehmen könnte, um sie zur Problemlös­ung zu zwingen, könnte Drive in die Sache bringen. Zu klären ist auch, welche Kfz von allfällige­n Fahrverbot­en ausgenomme­n sind. Dieselfahr­zeuge der Schadstoff­klasse Euro-5 dürften es eigentlich nicht sein. Denn sie gehören zu den Hauptemitt­enten giftiger Stickoxide (NO ). Von rund 2,7 Millionen in x Österreich zugelassen­en DieselKfz sind 900.000 mit der Abgasnorm Euro-5 (s. Grafik) zugelassen. Sie überschrei­ten Grenzwerte massiv – und zwar ganz legal. Bei realen Testfahrte­n gemäß dem Handbuch Emissionsf­aktoren des Straßenver­kehrs (HBEFA) kam aus ihrem Auspuff das Fünffache des zulässigen Stickstoff­dioxidgren­zwerts (180 mg/km) – ein Vielfaches der vermeintli­chen Euro-3-„Dreckschle­udern“.

Lang werden Euro-5 nicht mehr geschont: Vier Jahre nach Einführung der Euro-6 ist die Verhängung von Fahrverbot­en in ganzen Zonen zulässig, sagt der auf Verwaltung­sund Umweltverf­ahren spezialisi­erte deutsche Rechtsanwa­lt Remo Klinger. Ab September 2019 wird es eng für Euro-5-Diesel. (ung)

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