Opposition will harte Strafen für Wahlkostensünder
Die ÖVP hat für den Nationalratswahlkampf fast doppelt so viel Geld ausgegeben wie gesetzlich erlaubt. Die Opposition will Kostensünder deshalb härter bestrafen. Doch was nützt ein hohes Budget eigentlich?
Wien – Seit bekannt wurde, dass die ÖVP im Nationalratswahlkampf 2017 mit 13 Millionen Euro fast doppelt so viel ausgegeben hat wie gesetzlich erlaubt, tobt die Opposition. SPÖ-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda wirft der ÖVP-Spitze Lüge vor, da im Wahlkampf behauptet worden war, dass die Kostenobergrenze eingehalten werde. Die Neos wollen im Parlament demnächst einen Antrag einbringen, der drastische Strafen für die Verletzung des Wahlkampfkostenlimits vorsieht. Derzeit werden zehn bis 20 Prozent des Überschreitungsbetrags als Strafzahlung fällig. Die Neos fordern 150 Prozent.
Die Liste Pilz spricht von einem „unfassbaren Gesetzesbruch ohne Genierer“und fordert, dass der Rechnungshof uneingeschränkt die Parteifinanzen prüfen kann. (red)
Sebastian Kurz hat nichts gegen strenge Regeln, sagt er. Gehe es nach ihm, könne man schon neue Begrenzungen zur Wahlkampffinanzierung einziehen. Noch besser sei es aber, erklärt der ÖVP-Chef, wenn die aktuellen Vorgaben befolgt würden: „Das Problem, das ich viel eher sehe, ist, dass die Regeln ja von vielen nicht eingehalten werden.“Das war im August 2017, mitten im Nationalratswahlkampf. Die damalige wie auch aktuelle Regelung: Jede Partei darf sieben Millionen Euro in den Wahlkampf investieren. Inzwischen weiß man, was die türkise Kampagne tatsächlich gekostet hat: knapp 13 Millionen Euro, fast das Doppelte also.
Geld bis zum Overflow
Auch die Freiheitlichen liegen deutlich über der gesetzlichen Grenze: 10,7 Millionen hat die Partei in ihre Vermarktung im Vorjahr gesteckt. Die SPÖ überschreitet das Limit mit 7,3 Millionen Euro nur leicht. Die Zahlen wurden von den Parteien selbst an den Rechnungshof übermittelt. So sieht es das Parteiengesetz vor.
Die Opposition tobt, seit die Zahlen öffentlich wurden, und fordert härtere Strafen für politische Kostensünder. Doch was nützt das doppelte Budget? Was ist der Werbewert von sieben Millionen Euro? Und: Benötigt eine Partei einfach so viel Geld für einen guten Wahlkampf?
Wolfgang Rosam, PR-Stratege mit gutem Draht zu Sebastian Kurz, glaubt, es geht auch mit we- niger: „Mit sieben Millionen Euro kann man eine gute Kampagne machen“, sagt er. Es sei ein Irrtum, dass mehr Geld einen besseren Wahlkampf bedeute. „Irgendwann kommt es zu einem Overflow, dann erreicht man keine zusätzlichen Menschen, denn zu viele Plakate übersättigen.“
Rosam glaubt, dass gute Werbung überhaupt nur ein Viertel einer gelungenen Kampagne ausmache. „Am wichtigsten sind klare Botschaften, TV-Auftritte und die Persönlichkeit des Spitzenkandidaten.“Gut investiert sei das Geld der ÖVP in den gigantischen Wahlkampfauftakt von Kurz in der Stadthalle gewesen: „Das war sehr amerikanisch und für hiesige Verhältnisse ungewöhnlich, aber die Funktionäre waren begeistert und wurden mobilisiert und somit zu Multiplikatoren. Das ist viel mehr Wert als die zehnte Plakatwelle“, erklärt Rosam.
Etwas anders sieht das Lothar Lockl, Politikberater und Mastermind hinter der Kampagne von Bundespräsident Alexander Van der Bellen: „Natürlich ist mehr Budget ein extremer Vorteil – was Aufmerksamkeit betrifft, was Präsenz betrifft, wie viel Raum man in der Öffentlichkeit und in den Medien einnimmt.“Deshalb hält Lockl auch eine Obergrenze für wichtig. Schließlich könnten sich sonst reiche Unternehmer – wie etwa einst Frank Stronach – einen Startvorteil erkaufen. Oder ausländische Investoren einen heimischen Kandidaten befördern. Gleichzeitig müsste es dennoch eine Mindestfinanzierung geben, sodass auch Bewegungen außerhalb des klassischen Parteienspektrums Chancen haben.
Kurz habe beides genutzt: Die Strukturen der ÖVP und Spenden von Privatpersonen, erklärt Lockl. „Der klassische Wahlkampf nach altem Stil ist tot. Durch die neuen Mischformen aus Parteienwahlkampf und Grassrootmobilisierung entstehen rechtliche Graubereiche, die wir noch ausloten müssen“, sagt der Berater.
Überschreitung als Straftat
SPÖ, Neos und Liste Pilz haben bereits Ideen: Der pinke Klubchef Niki Scherak fordert einen Straftatbestand für überschrittene Wahlkampfkosten. 150 Prozent des Überschreitungsbetrags sollen als Geldstrafe anfallen, finden die Neos. Im Fall der ÖVP wären das aktuell rund neun Millionen Euro. Die derzeitige Regelung sieht Strafen in der Höhe von zehn bis 20 Prozent des Betrags, mit dem überzogen wurde, vor.
„ÖVP und FPÖ haben das Gesetz gebrochen. Und jetzt sind sie noch nicht mal einsichtig, sondern ducken sich weg“, sagt Scherak. SPÖ-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda wirft der ÖVPSpitze Lüge vor und pocht ebenfalls auf schärfere Sanktionen. Die Liste Pilz sieht in der Überschreitung der Wahlkampfkosten einen „unfassbaren Gesetzesbruch ohne Genierer“. ÖVP und FPÖ halten hingegen die Kostenaufstellung der SPÖ für unglaubwürdig.
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Die Aufregung darüber hält sich in Israel in Grenzen, und eben nicht nur, weil nicht sicher ist, ob Palästinenserpräsident Mahmud Abbas konkrete Schritte aus diesem nicht bindenden Beschluss ableitet. Die Welt hat sich weitergedreht, und der Versuch, sie anzuhalten, erscheint als eine hilflose Geste.
Was nicht heißen soll, dass der Hintergrund nicht ernst zu nehmen ist: der völlige Stillstand des ein Vierteljahrhundert alten Oslo-Prozesses, der zu einem – wenngleich das Wort damals nicht ausgesprochen wurde – Palästinenserstaat führen sollte. Aber ist die Abwicklung von Oslo wirklich eine Alternative? Wenn die Palästinenserführung jetzt, wie gefordert, tatsächlich die Sicherheitszusammenarbeit mit Israel einstellt, so bestraft sie nicht nur Israel, sondern gefährdet sich auch selbst. Es könnte sich eine Eigendynamik entwickeln, die zur völligen Auflösung der palästinensischen Selbstverwaltung führt: ein großes Problem für Israel, aber auch eine Tragödie für die Palästinenser.