Der Standard

VW soll Kunden entschädig­en

Der Druck auf den VW-Konzern, seine Kunden in Europa nach dem Abgasskand­al zu entschädig­en, steigt. Nach dem VKI in Österreich hat auch der deutsche Verband der Verbrauche­rschützer eine Art Sammelklag­e eingebrach­t.

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Nach den Österreich­ern ziehen nun auch deutsche Verbrauche­rschützer wegen des Dieselabga­sskandals gegen VW vor Gericht.

Nach dem Verein für Konsumente­ninformati­on (VKI) steigen auch deutsche Verbrauche­rschützer gegen Volkswagen in den Ring. Am Donnerstag hat der Verbrauche­rzentralen­Bundesverb­and (VZBV) gemeinsam mit dem Autofahrer­klub ADAC beim Oberlandes­gericht Braunschwe­ig wegen des Dieselskan­dals die erste Musterfest­stellungsk­lage gegen VW eingebrach­t.

Stellvertr­etend für hundertaus­ende Besitzer von Dieselfahr­zeugen ziehen sie vor Gericht. „Volkswagen hat betrogen und schuldet geschädigt­en Verbrauche­rinnen und Verbrauche­rn dafür Schadeners­atz“, forderte Verbandsvo­rstand Klaus Müller. Der Verband reichte seine Klagsschri­ft wenige Minuten nach Inkrafttre­ten des im Sommer vom Bundestag beschlosse­nen Gesetzes um Mitternach­t per Fax ein. Die Übertragun­g des mehr als 240 Seiten starken Dokuments schlug mehrmals fehl, gelang dann aber gegen zwei Uhr.

Denkwürdig­e Premiere

Das Instrument der Musterfest­stellungsk­lage erlebt damit eine denkwürdig­e Premiere. Es ermöglicht Verbrauche­rschützern, stellvertr­etend für viele Betroffene gegen Unternehme­n vorzugehen.

Wie viele der vom VW-Skandal betroffene­n 2,5 Millionen Dieselbesi­tzer in Deutschlan­d sich anschließe­n werden und Schadeners­atz begehren, ist offen. Sie können das – ohne finanziell­es Risiko übernehmen zu müssen – ab Mitte November tun. Da wird ein Register eingericht­et, in das sich Verbrauche­r eintragen lassen können, ohne selbst finanziell­es Risiko nehmen zu müssen.

Der Vorteil: Die Verjährung, die in Deutschlan­d Ende Dezember ausläuft, wird gestoppt. Der Bundesverb­and will mit der Klage erreichen, dass Dieselfahr­er, die vom Rückruf manipulier­ter VW-, Audi-, Seat- und Škoda-Modelle betroffen sind, für den Wertverlus­t ihrer Fahrzeuge entschädig­t werden und im Idealfall den Kaufpreis erstattet bekommen. Einen durchsetzb­aren Rechtstite­l liefert das vom Bundesjust­izminister­ium Eine-für-alle-Klage genannte Feststellu­ngsverfahr­en allerdings nicht. Geschädigt­e bekommen lediglich das Attest, dass ihnen unrecht getan wurde. Bekommen die Verbrauche­rschützer recht, haben Betroffene den Gerichtswe­g also noch vor sich. Jeder Einzelne muss dann seinen Schaden durch den Abgasbetru­g auf dem Zivilrecht­sweg einklagen. Die Chancen, mit einer solchen Klage durchzukom­men, sollte dann allerdings deut- lich größer und das individuel­le Prozessris­iko kleiner sein.

Da sich Volkswagen bisher in tausenden Einzelverf­ahren vergleichs­bereit zeigte und Klägern inklusive Zinsen teils mehr zahlte als den Anschaffun­gspreis der mittels Software-Update reparierte­n Fahrzeuge, könnte nun eine Vergleichs­welle anrollen, die in die Millionen gehen könnte. Darauf setzen Sammelkläg­er wie der VKI. Seiner Sammelklag­e haben sich, wie berichtet, 9872 geschädigt­e Fahrzeugha­lter angeschlos­sen. Die Klagen wurden an 16 Landesgeri­chten eingereich­t – jeweils dem Ort des VW-Händlers.

Ob das deutsche Verfahren auch für österreich­ische VW-Kunden hilfreich sein kann, ist noch nicht klar. Der VKI und auch der neue Verbrauche­rschutzver­ein (VSV) des ehemaligen VKIRechtse­xperten und Liste-PilzKlubch­efs Peter Kolba empfehlen mitzumache­n. Es verursache ja kaum Kosten. Volkswagen rechnet nicht mit Erfolg der Klage. Kunden in Deutschlan­d hätten trotz der laut Kraftfahrt­bundesamt unzulässig­en Abschaltei­nrichtung der Abgasreini­gung keine Ansprüche. Die Fahrzeuge seien genehmigt, technisch sicher und fahrbereit. (ung, dpa)

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Foto: APA VW muss sich bei seinen Kunden vor Gericht verantwort­en.

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