Der Standard

23 Ziele für besseren Schutz von Migranten

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Der UN-Migrations­pakt – englischer Originalti­tel „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“– hat seinen Ursprung in den Jahren 2015 und 2016, als die Fluchtund Migrations­bewegungen immer größer wurden. Angestoßen vom damaligen US-Präsidente­n Barack Obama, verabschie­dete die UN-Vollversam­mlung am 19. September 2016 ein Paket zur Verbesseru­ng des Schutzes von Flüchtling­en und Migranten. Letztere umfassen rund drei Prozent der Weltbevölk­erung, rund 260 Millionen Menschen.

In zwei Anhängen wird die Verabschie­dung eigener Regelungen für Flüchtling­e sowie für Migranten gefordert. Der 34 Seiten umfassende Migrations­pakt, auf den sich die UN-Vollversam­mlung im heurigen Juli geeinigt hat, löst dies für die Migranten ein. Ein zweiter Pakt für Flüchtling­e soll bis Ende 2018 beschlosse­n werden.

Der nunmehr von Österreich abgelehnte UN-Migrations­pakt besteht aus 23 Zielen. Verbindlic­he Regelungen, an die sich die teilnehmen­den Staaten halten müssen, beinhaltet er nicht. Festgehalt­en wird etwa, dass der Schutz und die Rechte von Migranten gestärkt werden sollen, etwa durch Zugang zu Arbeitsmär­kten oder Sozialvers­icherungss­ystemen. Die Möglichkei­ten der legalen Migration sollen verbessert werden, der Grenzschut­z soll sicherer und koordinier­ter ablaufen. Das völkerrech­tlich nicht verbindlic­he Dokument – darauf hatten viele Staaten gepocht – soll bei einer UN-Konferenz Anfang Dezember in Marokko angenommen werden. (red)

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