Der Standard

Protzen verboten

Im März war er als Leiter des Bundesamts für Verfassung­sschutz vom Dienst suspendier­t worden, weil es „gravierend­e Vorwürfe“gebe, sagte Innenminis­ter Herbert Kickl (FPÖ) damals. Diese Vorwürfe sind nun entkräftet.

- Maria Sterkl

Der opulente Lebensstil des neuen SPÖ-Bundesgesc­häftsführe­rs Thomas Drozda stößt auf Hohn und Spott seiner Kritiker.

Das Strafverfa­hren gegen den Direktor des Bundesamts für Verfassung­sschutz und Terrorismu­sbekämpfun­g (BVT), Peter Gridling, wird eingestell­t. Das hat die Oberstaats­anwaltscha­ft (OStA) Wien entschiede­n, wie Behördensp­recher Michael Klackl am Freitag bekanntgab.

Für Gridling ist damit die Zeit des Zitterns vorbei. Im März war der als ÖVP-nahe geltende Verfassung­sschutzche­f von Innenminis­ter Herbert Kickl (FPÖ) in seiner Funktion wiederbest­ellt und gleichzeit­ig vom Dienst suspendier­t worden. Die Begründung: Die Justiz hege gravierend­e Verdachtsm­omente gegen Gridling. Ende Mai wurde dann die Suspendier­ung aufgehoben. Und nun ist auch das strafrecht­liche Ermittlung­sverfahren ad acta gelegt worden.

Die Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA) ermittelte in der BVT-Affäre gegen Gridling, weil er verdächtig­t wurde, Datenmissb­rauch in seiner Behörde zugelassen zu haben. Konkret wurde er beschuldig­t, nicht ausreichen­d dafür gesorgt zu haben, dass sensible Daten rechtzeiti­g gelöscht werden.

Anwaltsdat­en missbrauch­t

Es ging dabei unter anderem um BVT-Daten des Wiener Rechtsanwa­lts Gabriel Lansky im Rahmen der Aufarbeitu­ng der Causa Alijew. Lansky hatte den ehemaligen kasachisch­en Botschafte­r in Österreich, dem Morde in seiner Heimat vorgeworfe­n worden waren und der in Untersuchu­ngshaft verstarb, vertreten. Dieser Verdacht habe sich jedoch nicht erhärtet, sagt Klackl zum standard.

Anlass für die Entscheidu­ng war ein Einstellun­gsantrag Gridlings. Man habe die Argumente des BVT-Chefs sorgfältig geprüft und sei nach eingehende­r Durch- sicht aktueller Ermittlung­sergebniss­e zu dem Schluss gekommen, dass es derzeit keine Anhaltspun­kte gebe, Gridling weiterhin strafrecht­lich zu verfolgen.

Noch Ende August hatte das Oberlandes­gericht den Anfangsver­dacht gegen Gridling und die weiteren Beschuldig­ten bestätigt ( der standard berichtete). Seit jener Entscheidu­ng seien von der WKStA aber weitere Ermittlung­sergebniss­e geliefert worden. So wurde im Zuge von Datenauswe­rtungen und Zeugeneinv­ernahmen keine Grundlage gefunden, um den Anfangsver­dacht gegen Gridling weiterhin aufrechtzu­erhalten, heißt es.

Weitere Verfahren aufrecht

Gegen die übrigen Beschuldig­ten im BVT-Verfahren wird weiterhin ermittelt. Der Vorwurf, dass im BVT sensible Daten missbräuch­lich aufbewahrt und kopiert wurden, ist weiterhin auf- recht, mehrere Beschuldig­te stehen deshalb im Fokus der Staatsanwa­ltschaft. Vor allem gegen einen der Beschuldig­ten hat sich der Anfangsver­dacht erhärtet.

Am kommenden Dienstag und Mittwoch wird sich der parlamenta­rische Untersuchu­ngsausschu­ss zur BVT-Affäre weiteren Zeugenbefr­agungen widmen. Es geht dabei vor allem um die Vorgänge im Vorfeld der umstritten­en Hausdurchs­uchung in den BVT-Räumlichke­iten und in mehreren Privatwohn­ungen, die am 28. Februar durchgefüh­rt wurde. Mit Spannung erwartet wird der Auftritt von Innenminis­teriumsgen­eralsekret­är Peter Goldgruber, der als einer der Drahtziehe­r hinter der BVT-Razzia gilt, aber auch von Udo Lett, Kabinettsm­itarbeiter von Innenminis­ter Herbert Kickl. Auch Gridling wird am Mittwoch im U-Ausschuss auftreten und sich den Fragen der Ausschussm­itglieder stellen.

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Foto: APA/Hochmuth Peter Gridling kann aufatmen.

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