Protzen verboten
Im März war er als Leiter des Bundesamts für Verfassungsschutz vom Dienst suspendiert worden, weil es „gravierende Vorwürfe“gebe, sagte Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) damals. Diese Vorwürfe sind nun entkräftet.
Der opulente Lebensstil des neuen SPÖ-Bundesgeschäftsführers Thomas Drozda stößt auf Hohn und Spott seiner Kritiker.
Das Strafverfahren gegen den Direktor des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Peter Gridling, wird eingestellt. Das hat die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien entschieden, wie Behördensprecher Michael Klackl am Freitag bekanntgab.
Für Gridling ist damit die Zeit des Zitterns vorbei. Im März war der als ÖVP-nahe geltende Verfassungsschutzchef von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) in seiner Funktion wiederbestellt und gleichzeitig vom Dienst suspendiert worden. Die Begründung: Die Justiz hege gravierende Verdachtsmomente gegen Gridling. Ende Mai wurde dann die Suspendierung aufgehoben. Und nun ist auch das strafrechtliche Ermittlungsverfahren ad acta gelegt worden.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelte in der BVT-Affäre gegen Gridling, weil er verdächtigt wurde, Datenmissbrauch in seiner Behörde zugelassen zu haben. Konkret wurde er beschuldigt, nicht ausreichend dafür gesorgt zu haben, dass sensible Daten rechtzeitig gelöscht werden.
Anwaltsdaten missbraucht
Es ging dabei unter anderem um BVT-Daten des Wiener Rechtsanwalts Gabriel Lansky im Rahmen der Aufarbeitung der Causa Alijew. Lansky hatte den ehemaligen kasachischen Botschafter in Österreich, dem Morde in seiner Heimat vorgeworfen worden waren und der in Untersuchungshaft verstarb, vertreten. Dieser Verdacht habe sich jedoch nicht erhärtet, sagt Klackl zum standard.
Anlass für die Entscheidung war ein Einstellungsantrag Gridlings. Man habe die Argumente des BVT-Chefs sorgfältig geprüft und sei nach eingehender Durch- sicht aktueller Ermittlungsergebnisse zu dem Schluss gekommen, dass es derzeit keine Anhaltspunkte gebe, Gridling weiterhin strafrechtlich zu verfolgen.
Noch Ende August hatte das Oberlandesgericht den Anfangsverdacht gegen Gridling und die weiteren Beschuldigten bestätigt ( der standard berichtete). Seit jener Entscheidung seien von der WKStA aber weitere Ermittlungsergebnisse geliefert worden. So wurde im Zuge von Datenauswertungen und Zeugeneinvernahmen keine Grundlage gefunden, um den Anfangsverdacht gegen Gridling weiterhin aufrechtzuerhalten, heißt es.
Weitere Verfahren aufrecht
Gegen die übrigen Beschuldigten im BVT-Verfahren wird weiterhin ermittelt. Der Vorwurf, dass im BVT sensible Daten missbräuchlich aufbewahrt und kopiert wurden, ist weiterhin auf- recht, mehrere Beschuldigte stehen deshalb im Fokus der Staatsanwaltschaft. Vor allem gegen einen der Beschuldigten hat sich der Anfangsverdacht erhärtet.
Am kommenden Dienstag und Mittwoch wird sich der parlamentarische Untersuchungsausschuss zur BVT-Affäre weiteren Zeugenbefragungen widmen. Es geht dabei vor allem um die Vorgänge im Vorfeld der umstrittenen Hausdurchsuchung in den BVT-Räumlichkeiten und in mehreren Privatwohnungen, die am 28. Februar durchgeführt wurde. Mit Spannung erwartet wird der Auftritt von Innenministeriumsgeneralsekretär Peter Goldgruber, der als einer der Drahtzieher hinter der BVT-Razzia gilt, aber auch von Udo Lett, Kabinettsmitarbeiter von Innenminister Herbert Kickl. Auch Gridling wird am Mittwoch im U-Ausschuss auftreten und sich den Fragen der Ausschussmitglieder stellen.