Länder wollen bei Härtefällen mitreden
Humanitäres Bleiberecht: Innenministerium gegen Mitsprache
Sulzberg/Wien – Vorarlberger Asylhärtefälle wie die Trennung eines Dreijährigen von seiner schwangeren Mutter und die Abschiebung eines Lehrlings trotz laufender Verfahren – berichtete – hat Politik und Kirche auf den Plan gerufen. Die Landeshauptleute Markus Wallner (VP) und Peter Kaiser (SP) forderten wie der Vorarlberger Bischof Benno Elbs Mitsprache von Ländern und Gemeinden bei Entscheidungen über humanitäres Bleiberecht.
Gegenwärtig gebe es nicht einmal ein Anhörungsrecht oder Akteneinsicht, kritisierte Landeshauptmann Markus Wallner in einem Interview mit den Vorarlberger Nachrichten: „Es braucht wieder eine Mitsprache von Ländern und Gemeinden.“Gegenwärtig gebe es nicht einmal ein Anhörungsrecht oder Akteneinsicht. „Das läuft alles an Land und Gemeinden vorbei.“
Wieder gäbe es Ausnahmefälle, in denen sich breite Teile der Gemeindebevölkerung, Kommunalpolitiker, Vereine und andere für den Verbleib gut integrierter Familien aussprechen – vergeblich, weil die Behörde, das Innenministerium monokratisch entscheide, kritisierte Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser via Aussendung.
Die Neos fordern Härtefallkommissionen nach deutschem Vorbild, um in Einzelfällen Entscheidungen zu korrigieren. Jedes Bundesland sollte eine Kommission haben, die nach rechtskräftiger negativer Asylentscheidung auf Antrag ein humanitäres Bleiberecht prüft, sagt Neos-Abgeordnete Stefanie Krisper.
Maßgebliches Kriterium für die Entscheidung der Härtefallkommissionen soll der Grad der Integration in Österreich und die Härte, die eine erneute Entwurzelung bedeuten würde, sein. In diesem Zusammenhang müssten auch das Kindeswohl und die Schutzbedürftigkeit der betroffenen Person geprüft werden.
Aus dem Innenministerium kommt zu diesen Forderungen ein klares Nein. „Einheitliche und geordnete Asyl- und Fremdenpolitik braucht eine einheitliche Vollziehung“, sagt Sprecher Christoph Pölzl. Das derzeitige System zur Entscheidung über humanitäre Aufenthaltstitel gewährleiste diese Einheitlichkeit. Und zudem eine rasche und umfassende Klärung, ob einer Person ein solches Aufenthaltsrecht zukomme oder nicht. Eine Übertragung der Entscheidungskompetenz wäre ein Rückschritt, heißt es aus dem Innenministerium.
Die Vorgangsweise der Behörde beim Abschiebeversuch der Familie aus Sulzberg ist nun Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage. Die Neos wollen wissen, wer für die Vorgangsweise verantwortlich und ob sie gängige Praxis ist. (jub)