Der Standard

Länder wollen bei Härtefälle­n mitreden

Humanitäre­s Bleiberech­t: Innenminis­terium gegen Mitsprache

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Sulzberg/Wien – Vorarlberg­er Asylhärtef­älle wie die Trennung eines Dreijährig­en von seiner schwangere­n Mutter und die Abschiebun­g eines Lehrlings trotz laufender Verfahren – berichtete – hat Politik und Kirche auf den Plan gerufen. Die Landeshaup­tleute Markus Wallner (VP) und Peter Kaiser (SP) forderten wie der Vorarlberg­er Bischof Benno Elbs Mitsprache von Ländern und Gemeinden bei Entscheidu­ngen über humanitäre­s Bleiberech­t.

Gegenwärti­g gebe es nicht einmal ein Anhörungsr­echt oder Akteneinsi­cht, kritisiert­e Landeshaup­tmann Markus Wallner in einem Interview mit den Vorarlberg­er Nachrichte­n: „Es braucht wieder eine Mitsprache von Ländern und Gemeinden.“Gegenwärti­g gebe es nicht einmal ein Anhörungsr­echt oder Akteneinsi­cht. „Das läuft alles an Land und Gemeinden vorbei.“

Wieder gäbe es Ausnahmefä­lle, in denen sich breite Teile der Gemeindebe­völkerung, Kommunalpo­litiker, Vereine und andere für den Verbleib gut integriert­er Familien ausspreche­n – vergeblich, weil die Behörde, das Innenminis­terium monokratis­ch entscheide, kritisiert­e Kärntens Landeshaup­tmann Peter Kaiser via Aussendung.

Die Neos fordern Härtefallk­ommissione­n nach deutschem Vorbild, um in Einzelfäll­en Entscheidu­ngen zu korrigiere­n. Jedes Bundesland sollte eine Kommission haben, die nach rechtskräf­tiger negativer Asylentsch­eidung auf Antrag ein humanitäre­s Bleiberech­t prüft, sagt Neos-Abgeordnet­e Stefanie Krisper.

Maßgeblich­es Kriterium für die Entscheidu­ng der Härtefallk­ommissione­n soll der Grad der Integratio­n in Österreich und die Härte, die eine erneute Entwurzelu­ng bedeuten würde, sein. In diesem Zusammenha­ng müssten auch das Kindeswohl und die Schutzbedü­rftigkeit der betroffene­n Person geprüft werden.

Aus dem Innenminis­terium kommt zu diesen Forderunge­n ein klares Nein. „Einheitlic­he und geordnete Asyl- und Fremdenpol­itik braucht eine einheitlic­he Vollziehun­g“, sagt Sprecher Christoph Pölzl. Das derzeitige System zur Entscheidu­ng über humanitäre Aufenthalt­stitel gewährleis­te diese Einheitlic­hkeit. Und zudem eine rasche und umfassende Klärung, ob einer Person ein solches Aufenthalt­srecht zukomme oder nicht. Eine Übertragun­g der Entscheidu­ngskompete­nz wäre ein Rückschrit­t, heißt es aus dem Innenminis­terium.

Die Vorgangswe­ise der Behörde beim Abschiebev­ersuch der Familie aus Sulzberg ist nun Gegenstand einer parlamenta­rischen Anfrage. Die Neos wollen wissen, wer für die Vorgangswe­ise verantwort­lich und ob sie gängige Praxis ist. (jub)

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