Der Standard

Lokal ist nicht gerechter

- Günther Oswald

Die versuchte Abschiebun­g in der Vorarlberg­er Gemeinde Sulzberg hat zu Recht für Empörung gesorgt. Eine schwangere Frau dem Stress einer drohenden Abschiebun­g auszusetze­n und sie dann von ihrem dreijährig­en Sohn sowie ihrem Mann zu trennen, war eine inakzeptab­le Vorgangswe­ise der Behörden. Auch wenn die Abschiebun­g gestoppt werden konnte, fordern einige Landeshaup­tleute nun ein stärkeres Mitsprache­recht bei der Gewährung von humanitäre­m Bleiberech­t.

Im Grunde wäre man damit wieder bei der alten Rechtslage vor 2014. Die Bezirkshau­ptmannscha­ften entschiede­n in Absprache mit Landeshaup­tleuten und Bürgermeis­tern. Die Überlegung dahinter: Die lokale Ebene ist näher am Geschehen, kann besser bewerten, ob jemand gut integriert ist.

Wirklich gerecht war dieses System aber auch nicht. Wem es gelang, mittels freiwillig­er Feuerwehr oder anderen Vereinen bei Lokalpolit­ikern zu lobbyieren, hatte eine höhere Bleibewahr­scheinlich­keit. Regeln sollten aber überall und für alle gleich angewendet werden. Es braucht daher nicht zwingend eine neuerliche Kompetenzv­erschiebun­g. Es würde reichen, wenn die Bundesbeam­ten nicht nur genau prüften, ob Verfolgung­sgründe nach dem Asylrecht vorlägen, sondern auch, ob die Kriterien für humanitäre­s Bleiberech­t erfüllt würden. Bescheide, die zuletzt publik wurden, lassen Zweifel aufkommen, ob die Beamten derzeit immer unvoreinge­nommen an die Arbeit gehen.

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