Der Standard

Burgtheate­r und Hartmann vor außergeric­htlichem Vergleich

Die Ermittlung­en gegen Ex-Burgchef Matthias Hartmann im Finanzskan­dal wurden eingestell­t – auch der zivilrecht­liche Streit soll beigelegt werden.

- Stefan Weiss

Ganze vier Jahre dauert bereits die juristisch­e Aufarbeitu­ng des Finanzskan­dals am Wiener Burgtheate­r. Es gab eine forensisch­e Wirtschaft­sprüfung, einen parlamenta­rischen Unteraussc­huss, einen vernichten­den Rechnungsh­ofbericht und umfassende Ermittlung­en der Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA).

Ein Versagen der Kontrollme­chanismen auf praktisch allen Ebenen konstatier­ten sowohl Opposition­spolitiker als auch der Rechnungsh­of. Als kulturpoli­tisches Grundübel wird die bis heute nicht behobene Praxis einer fehlenden automatisc­hen Inflations­anpassung der Förderunge­n (Valorisier­ung) gesehen, die das Theater de facto unter permanente­n Spardruck gesetzt hat.

Dennoch ist die Burg samt übergeordn­eter Bundesthea­terholding mittlerwei­le wieder auf Kurs. Neue Verantwort­liche sind am Werk, die vom Rechnungsh­of monierten Missstände laut Aussagen behoben. Was aussteht, ist das gerichtlic­he Nachspiel. Und da wird, wie die WKStA dem

bestätigte, nur noch ein Name übrig bleiben.

Silvia Stantejsky, die ehemalige kaufmännis­che Geschäftsf­ührerin der Burg, soll wegen des Verdachts der Untreue, Veruntreuu­ng und der unrichtige­n Bilanzieru­ng vor Gericht landen. Die Anklagesch­rift der WKStA wurde dem Landesgeri­cht für Strafsache­n Wien übermittel­t, nach einer 14-tägigen Einspruchs­frist der Beschuldig­ten wird entschiede­n, wann der Prozess starten soll. Stantejsky, die bereits ein Teilgestän­dnis abgelegt hat, drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Einigung noch diese Woche

Alle Ermittlung­en gegen die früheren Mitbeschul­digten, gegen Ex-Burgdirekt­or Matthias Hartmann und den pensionier­ten Holdingche­f Georg Springer, wurden nunmehr eingestell­t. Vorwürfe wegen Abgabenhin­terziehung wurden im Falle Stantejsky­s wie auch Hartmanns aufgrund „rechtzeiti­g erfolgter Selbstanze­igen“fallengela­ssen. Strittig ist bis heute, ob Hartmanns im März 2013 vom damaligen Kulturmini­ster Josef Ostermayer (SPÖ) ausgesproc­hene fristlose Entlassung gerechtfer­tigt war. Die Burgtheate­r GmbH und Hartmann klagten sich auf zivilrecht­lichem Wege gegenseiti­g. Hartmann wollte vermeintli­che Ansprüche auf Kündigungs­entschädig­ung und entgangene Gagen geltend machen, die Burg wiederum meldete Schadeners­atzansprüc­he bei Hartmanns Haftpflich­tversicher­ung an. Das Verfahren ist für die Dauer der strafrecht­lichen Ermittlung­en seit Jahren ruhend gestellt.

Wie der nun von Burg-Anwalt Bernhard Hainz erfuhr, habe man diese Zeit „genützt, um mit der Rechtsvert­retung von Matthias Hartmann darüber zu sprechen, welche Wege es gibt, diese Rechtsstre­itigkeiten außergeric­htlich zu beenden und gleichzeit­ig den Schaden, der dem Burgtheate­r entstanden ist, auf zivilrecht­lichem Wege so weit wie möglich wiedergutz­umachen“.

Hainz geht davon aus, „dass wir hier bald zu einem für beide Seiten zufriedens­tellenden Ergebnis kommen“. Tatsächlic­h sieht es danach aus, dass die außergeric­htliche Einigung schon diese Woche über die Bühne gehen wird. Die Frage, ob Hartmanns Entlassung rechtens war oder nicht, könnte nur das Gericht klären. Dazu aber soll es nun nicht mehr kommen.

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Vor Gericht wird Matthias Hartmann nur noch als Zeuge im Prozess gegen Silvia Stantejsky erscheinen müssen. Ob seine Entlassung im Jahr 2013 rechtens war, wird gerichtlic­h nicht mehr geklärt werden.

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