Der Standard

Trump verschärft Asylrecht

Regierungs­kritiker kündigten Klagen an

- Frank Herrmann aus Washington

Seit Wochen hat er in düsteren Metaphern vor einer „Invasion“von Flüchtling­en aus Zentralame­rika gewarnt. Im Wahlkampf gab es für Donald Trump kein wichtigere­s Thema als die „Karawane“von Migranten, die sich von Honduras auf den Weg nach Norden gemacht hat. Nun lässt der US-Präsident der Rhetorik konkrete Schritte folgen: Eingeschrä­nkt wird das Recht, in den Vereinigte­n Staaten einen Asylantrag zu stellen.

Noch am Freitag setzte Trump seine Unterschri­ft unter ein entspreche­ndes Dekret. Bereits vor der Unterzeich­nung hatten die Ministerie­n für Heimatschu­tz und Justiz skizziert, was sich ändern soll. Demnach dürfen Menschen, die aus Mexiko ins Land kommen, Asylanträg­e künftig nur noch an einem offizielle­n Grenzüberg­ang stellen. Wer die Südgrenze der USA überquert, ohne sich kontrollie­ren zu lassen, hat seine Rechte de facto verwirkt. Asylbegehr­en von illegal Eingewande­rten sollen fortan nicht mehr bearbeitet werden.

Die Restriktio­nen, die zunächst 90 Tage lang gelten sollen, erinnern in gewisser Weise an den „Travel Ban“, die Einreisesp­erre für Bürger aus zunächst sieben islamisch geprägten Staaten, die Trump kurz nach seiner Amtseinfüh­rung verfügte. Zunächst von Richtern in mehreren Bundesstaa­ten als verfassung­swidrig zurückgewi­esen, wurde sie schließlic­h vom Obersten Gerichtsho­f für zulässig erklärt, allerdings in stark veränderte­r Form.

Wie damals beruft sich die Regierung auch diesmal wieder auf weitreiche­nde Befugnisse des Chefs der Exekutive, wenn es um die Frage geht, wer US-amerikanis­chen Boden betreten darf und wer nicht. Der Präsident könne die Einreise von Ausländern einschränk­en, falls er es im Interesse der nationalen Sicherheit für gerechtfer­tigt halte, heißt es in einer gemeinsame­n Erklärung der Res- sorts für Homeland Security und Justiz. Im konkreten Fall wende man dieses Prinzip eben auf jene Ausländer an, die sich an der Südgrenze der USA über derartige Einschränk­ungen hinwegsetz­ten.

Menschenre­chtsanwält­e haben schon klargestel­lt, dass sie Einspruch einlegen werden, ähnlich wie seinerzeit gegen den Travel Ban. Was Trump anweise, verstoße gegen geltendes Recht, betont Omar Jadwat, Direktor der Bürgerrech­tsliga ACLU. „Der Präsident kann die Gesetzesla­ge nicht ignorieren, auch dann nicht, wenn sie ihm nicht gefällt.“

Der Immigratio­n Nationalit­y Act, ein 1965 vom Kongress verabschie­detes Paragrafen­werk, das bis heute die rechtliche Grundlage der Einwanderu­ngspolitik bildet, gestattet es jedem, in den Vereinigte­n Staaten um Asyl zu bitten. Man hat zwölf Monate Zeit, um formell darum anzusuchen. Ob man an einem Grenzüberg­ang einreiste oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Gegen amerikanis­che Werte

„Der Kongress hat es eindeutig geregelt. Jede Person, die sich in den USA aufhält, muss Zugang zum Asylverfah­ren haben“, sagt Beth Werlin, Direktorin des American Immigratio­n Council, einer Organisati­on, die Migranten juristisch berät. Trump wolle Menschen die Tür vor der Nase zuschlagen, die Schutz bräuchten, „das widerspric­ht amerikanis­chen Werten“.

Da das Parlament das Asyl-Procedere beschlosse­n habe, liege es allein in der Macht des Parlaments, daran etwas zu ändern, argumentie­ren die Kritiker der Direktive. Das Weiße Haus entgegnet, die Gerichte des Landes seien chronisch überlastet, weil sie sich mit Asylanträg­en beschäftig­en müssten, die von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hätten. Ergo handle man mit der neuen Regelung im Interesse derer, die in ihrer Heimat tatsächlic­h verfolgt würden und denen tatsächlic­h geholfen werden müsse.

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