Der Standard

„Es hätte zu dem Verfahren gar nicht kommen müssen“

BVT-Chef Peter Gridling bekräftigt seine Kritik am Vorgehen der Staatsanwa­ltschaft im Verfahren gegen ihn. In der Kontrovers­e mit dem Generalsek­retär des Innenminis­teriums, Peter Goldgruber, legt er noch nach.

- Fabian Schmid, Maria Sterkl

INTERVIEW:

Innenminis­teriumsgen­eralsekret­är Peter Goldgruber wollte von Ihnen Informatio­nen über verdeckte Ermittler in rechtsextr­emen Kreisen haben, Sie haben das verweigert. Was wollte Goldgruber nun genau wissen: Bei welchen Anlässen verdeckte Ermittler eingesetzt wurden? Oder wollte er konkrete Namen hören? Gridling: Meiner Erinnerung nach wollte er mehr Informatio­n.

Er wollte also mehr Informatio­nen erhalten als nur, was die Anlässe waren? Gridling: Ja, in meiner Erinnerung war das so.

Bei der Razzia in den Räumlichke­iten des BVT war die zentrale Sicherheit­sschleuse einige Zeit lang nicht bewacht, Personen konnten unbemerkt aus- und eingehen. Was bedeutet das im Nachhinein betrachtet für die Sicherheit der Daten im BVT? Gridling: Das war eine besondere Situation. Als klar war, dass es eine Razzia gibt, die nicht zu verhindern war, war es notwendig, den Einsatzkrä­ften Zugang zu gewähren – und das ist passiert.

In Zukunft würde eine Hausdurchs­uchung im BVT also anders ablaufen? Gridling: Wir haben unsere Richt- linien geändert – einen solchen Fall würde es nicht mehr geben. Wenn jemand im BVT etwas zu machen hat, ist vorher mit dem BVT-Direktor oder dem Stellvertr­eter Kontakt herzustell­en und die weitere Vorgangswe­ise zu besprechen. So wie am 28. Februar wird es nicht mehr sein.

Sie haben im U-Ausschuss erzählt, dass Goldgruber Ihnen wenige Tage nach der Razzia persönlich gedroht habe. Wissen Sie noch, worauf sich sein Satz „Passen Sie auf, was Sie sagen“konkret bezog? Gridling: Ich hatte am 5. März einen Termin beim Herrn Generalsek­retär. Im Zuge des Gespräches kam er darauf zu reden, dass der Herr Bundesmini­ster meiner Verlängeru­ng so nicht zustimmen kann. Ich habe mir erlaubt zu fragen, weswegen. Ich habe gesagt, wenn es wegen dieser Vorwürfe ist, kann ich gerne Stellung nehmen und sie erläutern, weil sie sich ja zum Teil auf Ereignisse beziehen, die sehr weit in der Vergangenh­eit liegen und bei uns gut dokumentie­rt sind. In diesem Zusammenha­ng sind die Aussagen gefallen.

Sie haben die Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsan- waltschaft (WKStA) wegen der Vorgangswe­ise in Ihrer Causa kritisiert. Haben Sie vor, sich dem Amtsmissbr­auchsverfa­hren, das gegen die fallführen­de Staatsanwä­ltin derzeit in Korneuburg anhängig ist, als Privatbete­iligter anzuschlie­ßen? Gridling: Nein, ich habe derzeit nicht die Absicht.

Das Oberlandes­gericht Wien hat aber den Tatverdach­t gegen einzelne Beschuldig­te bestätigt. Gridling: Ja, aber das Oberlandes­gericht hat nicht gesagt, worin genau der Tatverdach­t besteht. Auch die Staatsanwä­ltin hat nie gesagt, wo sich der Verdacht erhärtet habe. Wenn man bei der Hausdurchs­uchung Zufallsfun­de hat, siehe Whatsapp-Gruppe, dann ist das schon etwas anderes als systematis­cher Datenmissb­rauch durch eine Institutio­n des Bundes.

PETER GRIDLING (61) ist seit 2008 Direktor des Bundesamts für Verfassung­sschutz und Terrorismu­s (BVT). Im März wurde er wegen des gegen ihn geführten Strafverfa­hrens vorübergeh­end suspendier­t. Im Mai wurde die Suspendier­ung aufgehoben, vergangene Woche wurde auch das Strafverfa­hren eingestell­t.

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Foto: APA/Hochmuth Auch nach zehn Jahren im Amt kann man blaue Wunder erleben.

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