Regierung will Zugriff auf Namen im Netz
Die Regierung lud zum „Gipfel für Verantwortung im Netz und Gewaltprävention“und präsentierte den Plan eines „digitalen Vermummungsverbotes“, mit dem Täter besser belangbar werden sollen. Wie genau, ist noch unklar.
Was sich an der jetzigen Rechtslage ändern soll, ist allerdings unklar, sagt die Medienrechtsanwältin Maria Windhager dem
„Die Ankündigungen sind vollkommen schwammig.“Plattformen sind bereits jetzt bei straffälligen Postings dazu verpflichtet, ihnen bekannte Nutzerdaten herauszugeben – das regelt das E-Commerce-Gesetz. Aktuell nicht verpflichtend ist es allerdings, Daten wie Name, Adresse und E-Mail eines Users zu speichern. „So kann man nur spekulieren, aber keine seriöse Diskussion, die bei so einem Thema wünschenswert wäre, führen“, sagt Windhager.
Eine Speicherungspflicht für IP-Adressen mit der Möglichkeit, diese identifizierbar zu machen, sei zwar technisch möglich, wie der Rechtsinformatiker Nikolaus Forgó gegenüber dem erklärt, würde jedoch einer Vorratsdatenspeicherung gleichkommen. „Wenn man eine flächendeckende IP-Adressenspeicherungspflicht plant, dann ist das BERICHT: eine Art von Vorratsdatenspeicherung, und die wird sicher nicht gehen, jedenfalls aufgrund europarechtlicher Rahmenbedingungen nicht so einfach“, sagt Forgó. Die Vorratsdatenspeicherung hatte vorgesehen, dass Mobilfunker Netzverkehrsdaten sechs Monate lang speichern und bei richterlicher Anordnung an Behörden vermitteln müssen. Der Verfassungsgerichtshof kippte die Novelle 2012, da er die österreichische Verfassung und die EU-Grundrechte verletzt sah, auch der Europäische Gerichtshof erklärte sie 2014 und 2016 für unzulässig. Die Weitergabe von IP-Adressen ist in Österreich aufgrund unterschiedlicher Rechtsprechungen nicht ohne weiteres möglich. Laut Forgó kann sie jedenfalls nicht erzwungen werden. „Das ist aber eine denkbar schlechte Maßnahme, um das eigentliche Problem in den Griff zu bekommen, denn nach allem, was wir wissen, ist es so, dass Hass im Netz in sehr vielen Fällen unter Klarnamen stattfindet“, sagt Forgó. Dazu käme, dass man, wenn man schon den Aufwand betreibt, um den Namen mit einem Pseudonym zu ersetzen, auch den Aufwand betreiben könnte, die IPAdresse zu verschleiern.
Dafür gebe es mehrere Möglichkeiten – etwa den Besuch eines öffentlichen Netzwerkes oder über VPN. „Leute, die intelligent genug sind, nicht unter klarem Namen zu posten, sind auch intelligent genug, ihre IP-Adresse nicht zugänglich zu machen“, sagt Forgó. Solche Pläne würden also einen großen Grundrechtseingriff bedeuten, jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit „wenig bis gar nichts ändern“. „Das zieht eine verfassungsrechtliche Frage nach sich: Ist es verhältnismäßig, was da geplant ist?“, sagt Forgó.