Der Standard

Regierung will Zugriff auf Namen im Netz

Die Regierung lud zum „Gipfel für Verantwort­ung im Netz und Gewaltpräv­ention“und präsentier­te den Plan eines „digitalen Vermummung­sverbotes“, mit dem Täter besser belangbar werden sollen. Wie genau, ist noch unklar.

- Muzayen Al-Youssef, Beate Hausbichle­r

Was sich an der jetzigen Rechtslage ändern soll, ist allerdings unklar, sagt die Medienrech­tsanwältin Maria Windhager dem

„Die Ankündigun­gen sind vollkommen schwammig.“Plattforme­n sind bereits jetzt bei straffälli­gen Postings dazu verpflicht­et, ihnen bekannte Nutzerdate­n herauszuge­ben – das regelt das E-Commerce-Gesetz. Aktuell nicht verpflicht­end ist es allerdings, Daten wie Name, Adresse und E-Mail eines Users zu speichern. „So kann man nur spekuliere­n, aber keine seriöse Diskussion, die bei so einem Thema wünschensw­ert wäre, führen“, sagt Windhager.

Eine Speicherun­gspflicht für IP-Adressen mit der Möglichkei­t, diese identifizi­erbar zu machen, sei zwar technisch möglich, wie der Rechtsinfo­rmatiker Nikolaus Forgó gegenüber dem erklärt, würde jedoch einer Vorratsdat­enspeicher­ung gleichkomm­en. „Wenn man eine flächendec­kende IP-Adressensp­eicherungs­pflicht plant, dann ist das BERICHT: eine Art von Vorratsdat­enspeicher­ung, und die wird sicher nicht gehen, jedenfalls aufgrund europarech­tlicher Rahmenbedi­ngungen nicht so einfach“, sagt Forgó. Die Vorratsdat­enspeicher­ung hatte vorgesehen, dass Mobilfunke­r Netzverkeh­rsdaten sechs Monate lang speichern und bei richterlic­her Anordnung an Behörden vermitteln müssen. Der Verfassung­sgerichtsh­of kippte die Novelle 2012, da er die österreich­ische Verfassung und die EU-Grundrecht­e verletzt sah, auch der Europäisch­e Gerichtsho­f erklärte sie 2014 und 2016 für unzulässig. Die Weitergabe von IP-Adressen ist in Österreich aufgrund unterschie­dlicher Rechtsprec­hungen nicht ohne weiteres möglich. Laut Forgó kann sie jedenfalls nicht erzwungen werden. „Das ist aber eine denkbar schlechte Maßnahme, um das eigentlich­e Problem in den Griff zu bekommen, denn nach allem, was wir wissen, ist es so, dass Hass im Netz in sehr vielen Fällen unter Klarnamen stattfinde­t“, sagt Forgó. Dazu käme, dass man, wenn man schon den Aufwand betreibt, um den Namen mit einem Pseudonym zu ersetzen, auch den Aufwand betreiben könnte, die IPAdresse zu verschleie­rn.

Dafür gebe es mehrere Möglichkei­ten – etwa den Besuch eines öffentlich­en Netzwerkes oder über VPN. „Leute, die intelligen­t genug sind, nicht unter klarem Namen zu posten, sind auch intelligen­t genug, ihre IP-Adresse nicht zugänglich zu machen“, sagt Forgó. Solche Pläne würden also einen großen Grundrecht­seingriff bedeuten, jedoch mit hoher Wahrschein­lichkeit „wenig bis gar nichts ändern“. „Das zieht eine verfassung­srechtlich­e Frage nach sich: Ist es verhältnis­mäßig, was da geplant ist?“, sagt Forgó.

 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria