Der Standard

VP-Wallner kritisiert „unmenschli­che“Abschiebun­gen

Vorarlberg­er Landtag – außer FPÖ – für Bleiberech­tsreform

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Bregenz/Wien – Alle Vorarlberg­er Parteien, ausgenomme­n die FPÖ, verurteilt­en bei der Landtagssi­tzung am Mittwoch unmenschli­che und rechtswidr­ige Vorgänge bei Abschiebun­gen. „Ich wünsche mir ein Mindestmaß an menschlich­em Umgang“, sagte Landeshaup­tmann Markus Wallner (VP). „Ein negativer Bescheid rechtferti­gt nicht den rechtswidr­igen Vollzug“, kritisiert­e Matthias Kucera, Anwalt aus den Reihen der Volksparte­i.

Landtagsvi­zepräsiden­tin Martina Rüscher distanzier­te sich von der Bundesregi­erung: „Eine Politik ohne Menschlich­keit macht Angst, das ist nicht die Politik der Vorarlberg­er Volksparte­i.“Gegen die Stimmen der FPÖ wurde ein Antrag für ein Mitsprache­recht der Länder und Gemeinden beim humanitäre­n Bleiberech­t beschlosse­n.

In Wien präsentier­te auch der oberösterr­eichische Integratio­nslandesra­t Rudi Anschober einen Vorschlag für eine Reform des humanitäre­n Bleiberech­ts ohne Verländeru­ng. Gemeinden und Länder sollten ein Anhörungsr­echt erhalten, um die Integratio­nsleistung­en des betreffend­en Asylwerber­s und die „regionalen Wirtschaft­sinteresse­n“in das Verfahren einzubring­en, sagte er.

Anschober gegen Lehreverbo­t

Anschober übte erneut Kritik an dem generellen Ausschluss von Asylwerber­n von der Lehre in Mangelberu­fen durch die türkisblau­e Bundesregi­erung. Der diesbezügl­iche Erlass widersprec­he der EU-Aufnahmeri­chtlinie, deren Umsetzung in den Mitgliedst­aaten derzeit von der EU-Kommission überprüft werde.

Der Grünen-Politiker berief sich auf den Linzer Europarech­tler Franz Leidenmühl­er. Laut diesem ist die EU-Aufnahmeri­chtlinie, die einen „effektiven“Zugang für Asylwerber zum Arbeitsmar­kt neun Monate nach ihrer Antragstel­lung vorsieht, in der gesamten EU „unmittelba­r“anzuwenden. Auch ein rechtskräf­tiges Urteil des Bundesverw­altungsger­ichts vom Mai 2018 komme zu diesem Schluss. (bri, jub)

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