Der Standard

585 Seiten Gesetzeste­xt für den Übergang bis

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Die Spekulatio­nen darüber, wie der Vertragsen­twurf nun ausschauen würde, gingen bis zuletzt auseinande­r – auch was den Umfang betrifft. Erst kursierten Gerüchte über 400 Seiten, dann waren 600 kolportier­t. Schließlic­h wurden am späten Mittwochab­end 585 Seiten der Öffentlich­keit präsentier­t, unter dem Titel „Vertragsen­twurf über den Austritt des Vereinigte­n Königreich­s Großbritan­nien und Nordirland aus der Europäisch­en Union und der Europäisch­en Atomgemein­schaft, wie von Unterhändl­ern am 14. November 2018 vereinbart“.

Das Dokument legt in sechs Kapiteln eine Übergangsp­hase fest, klärt die künftigen Rechte der Bürger sowie die Finanzverp­flichtunge­n Londons. In einem eigenen als „Protokoll“titulierte­n Abschnitt soll eine Lösung zur Nordirland-Frage geliefert werden. Hinzu kommen eine Absichtser­klärung zu den künftigen Beziehunge­n und ein über 200 Seiten langer Anhang. Die wichtigste­n Punkte sind im Folgenden zusammenge­fasst.

Übergangsp­hase In der Übergangsp­hase bleibt Großbritan­nien vorerst im EU-Binnenmark­t und der Zollunion, um einen harten Schnitt für die Wirtschaft zu verhindern. Sie soll bis zum 31. Dezember 2020 dauern, kann aber einmal verlängert werden. Großbritan­nien muss dabei weiter das EU-Regelwerk anerkennen, ohne selbst noch ein Stimmrecht zu haben, und ist verpflicht­et, weiter Mitgliedsb­eiträge zu zahlen. London darf seinerseit­s aber bereits eigene „internatio­nale Abkommen“, etwa im Handelsber­eich, schließen, sofern diese erst nach der Übergangsp­hase in Kraft treten.

EU-Bürger In Großbritan­nien leben gut drei Millionen Menschen aus anderen EU-Staaten, in der EU rund eine Million Briten. Sie haben das Recht zu bleiben, zu arbeiten oder zu studieren. Auch Ansprüche auf Krankenver­sicherung, Pensionen und sonstige Sozialleis­tungen

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Foto: AFP Dick ist es geworden, das Werk, das die Beziehunge­n Londons zur EU regeln soll.

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