585 Seiten Gesetzestext für den Übergang bis
Die Spekulationen darüber, wie der Vertragsentwurf nun ausschauen würde, gingen bis zuletzt auseinander – auch was den Umfang betrifft. Erst kursierten Gerüchte über 400 Seiten, dann waren 600 kolportiert. Schließlich wurden am späten Mittwochabend 585 Seiten der Öffentlichkeit präsentiert, unter dem Titel „Vertragsentwurf über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft, wie von Unterhändlern am 14. November 2018 vereinbart“.
Das Dokument legt in sechs Kapiteln eine Übergangsphase fest, klärt die künftigen Rechte der Bürger sowie die Finanzverpflichtungen Londons. In einem eigenen als „Protokoll“titulierten Abschnitt soll eine Lösung zur Nordirland-Frage geliefert werden. Hinzu kommen eine Absichtserklärung zu den künftigen Beziehungen und ein über 200 Seiten langer Anhang. Die wichtigsten Punkte sind im Folgenden zusammengefasst.
Übergangsphase In der Übergangsphase bleibt Großbritannien vorerst im EU-Binnenmarkt und der Zollunion, um einen harten Schnitt für die Wirtschaft zu verhindern. Sie soll bis zum 31. Dezember 2020 dauern, kann aber einmal verlängert werden. Großbritannien muss dabei weiter das EU-Regelwerk anerkennen, ohne selbst noch ein Stimmrecht zu haben, und ist verpflichtet, weiter Mitgliedsbeiträge zu zahlen. London darf seinerseits aber bereits eigene „internationale Abkommen“, etwa im Handelsbereich, schließen, sofern diese erst nach der Übergangsphase in Kraft treten.
EU-Bürger In Großbritannien leben gut drei Millionen Menschen aus anderen EU-Staaten, in der EU rund eine Million Briten. Sie haben das Recht zu bleiben, zu arbeiten oder zu studieren. Auch Ansprüche auf Krankenversicherung, Pensionen und sonstige Sozialleistungen