14 Dinamo-Zagreb-Fans wegen Ustascha- Grußes in Salzburg vor Gericht
Salzburg – Staatsanwalt Marcus Neher begeht mit seiner Anklage Neuland. Er wirft den 14 Mitgliedern der Ultras des kroatischen Fußballvereins Dinamo Zagreb Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz vor. Es ist die erste Anklage in Österreich nach dem Verbotsgesetz wegen der Verherrlichung des Ustascha-Regimes.
Die Anhänger der Ultra-Gruppe Bad Blue Boys sollen sich am 20. Juni 2015 in Hallein getroffen haben, um die Leistungen der dem Nationalsozialismus nacheifernden Ustascha-Bewegung zu verherrlichen, führt Staatsanwalt Neher in seinem Plädoyer aus. Bei einer Gartenparty in Hallein seien Ustascha-Lieder gesungen worden, eine Flagge des Regimes hing neben einem auf die Zeltplane aufgemalten Hakenkreuz. Die faschistische Ustascha-Diktatur war ein Terrorregime, das Juden, Kommunisten, Roma und vor allem Serben brutal verfolgte, in KZs internierte und ermordete.
In den frühen Morgenstunden war die Gruppe schließlich in der Stadt unterwegs und hat ein Erinnerungsfoto in der Schwarzstraße vor dem Hotel Sacher mit ausgestrecktem rechtem Arm gemacht. Einige der Männer, die in Österreich, Deutschland und der Schweiz leben, würden sich selbst als kroatische Nationalisten beschreiben, sagt der Staatsanwalt.
„Sie räumen ein, den kroatischen Gruß gezeigt zu haben.“Das müsse für Dritte so ausgesehen haben, als würden sie den HitlerGruß zeigen. „Ob Hitler- oder Ustascha-Gruß – ich sage, es ist rechtlich gleichbedeutend“, betont Neher. Das sieht der Verteidiger von elf Angeklagten, Kurt Jelinek, freilich anders: „Die Anklage ist ein Versuchsballon.“Das Innenministerium plane eine Änderung des Symbolgesetzes. Ustascha-Symbole sollen künftig verboten werden. „Dann ist es jetzt noch nicht so“, sagt Jelinek. „Das war eine Grillfeier und kein Ustascha-Treffen.“Alle Angeklagten, die zwischen 23 und 35 Jahre alt sind, bekennen sich nicht schuldig, wollen aber nicht aussagen. Bis Dienstag sind drei weitere Verhandlungstage anberaumt.