Ex-IMSB-Chef Holdhaus klagt gegen Entlassung
Sportwissenschafter: „Kein Fördermissbrauch“
Wien – Hans Holdhaus und Hans Holdhaus setzen sich gegen ihre Entlassung am Institut für Medizinische und Sportwissenschaftliche Beratung (IMSB) zur Wehr. Wie die beiden Sportwissenschafter am Freitag in einer Aussendung betonten, seien die Entlassungen ihrer Ansicht nach rechtswidrig erfolgt. Klagen dagegen würden derzeit von ihrem Rechtsanwalt (Kanzlei Hajek Boss Wagner Rechtsanwälte) vorbereitet und voraussichtlich nächste Woche bei Gericht eingebracht werden, hieß es.
Kritik gab es an den Vertretern des Sportministeriums. Weder Holdhaus noch Holdhaus junior seien vor dem Ausspruch der Entlassung mit konkreten Vorwürfen oder Unterlagen konfrontiert worden, um die Möglichkeit einer Stellungnahme zu nutzen. Weder vom Ministerium noch vom IMSB seien bisher konkrete Entlassungsgründe genannt worden.
Über die Gründe für die Entlassung habe man erst aus einem Artikel des erfahren. Den darin genannten Punkten traten der gekündigte IMSB-Direktor Holdhaus und sein Sohn – vormaliger Geschäftsführer der Tochtergesellschaft IMSB-Consult – entgegen. „Tatsächlich hat es keinen Fördermissbrauch oder Ähnliches, der von Mag. Holdhaus oder Prof. Holdhaus zu verantworten wäre, gegeben“, hieß es.
hatte berichtet, dass eine Prüfkommission Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten nachgeht. Das von Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) geführte Sportministerium bestätigte die Informationen. Ein Kritikpunkt ist ein demnach mit 500.000 Euro dotierter, unkündbarer dreijähriger Dienstvertrag für Holdhaus junior. 2016 seien außerdem für eine Kapitalerhöhung bei der GmbH 300.000 Euro vom Verein abgezogen worden.
Holdhaus erklärte in seinem Statement indes, dass die vom IMSB-Vorstand beschlossene Kapitalerhöhung in der Höhe von 130.000 Euro auf Empfehlung des Steuerberaters aus wirtschaftlichen Erfordernissen durchgeführt wurde. Verantwortlich dafür sei demnach der Vorstand.
Auch Holdhaus junior sei – einem Vorstandsbeschluss von Jänner 2018 folgend – am 3. Oktober als Geschäftsführer bestellt und mit einem auf drei Jahre befristeten Dienstvertrag ausgestattet worden. „Der angeführte Betrag von 500.000 Euro ist der Höhe nach unrichtig. Er wird auch nicht aus Steuergeldern finanziert“, hieß es in der Holdhaus-Stellungnahme. (red, APA)