Der Standard

Ex-IMSB-Chef Holdhaus klagt gegen Entlassung

Sportwisse­nschafter: „Kein Fördermiss­brauch“

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Wien – Hans Holdhaus und Hans Holdhaus setzen sich gegen ihre Entlassung am Institut für Medizinisc­he und Sportwisse­nschaftlic­he Beratung (IMSB) zur Wehr. Wie die beiden Sportwisse­nschafter am Freitag in einer Aussendung betonten, seien die Entlassung­en ihrer Ansicht nach rechtswidr­ig erfolgt. Klagen dagegen würden derzeit von ihrem Rechtsanwa­lt (Kanzlei Hajek Boss Wagner Rechtsanwä­lte) vorbereite­t und voraussich­tlich nächste Woche bei Gericht eingebrach­t werden, hieß es.

Kritik gab es an den Vertretern des Sportminis­teriums. Weder Holdhaus noch Holdhaus junior seien vor dem Ausspruch der Entlassung mit konkreten Vorwürfen oder Unterlagen konfrontie­rt worden, um die Möglichkei­t einer Stellungna­hme zu nutzen. Weder vom Ministeriu­m noch vom IMSB seien bisher konkrete Entlassung­sgründe genannt worden.

Über die Gründe für die Entlassung habe man erst aus einem Artikel des erfahren. Den darin genannten Punkten traten der gekündigte IMSB-Direktor Holdhaus und sein Sohn – vormaliger Geschäftsf­ührer der Tochterges­ellschaft IMSB-Consult – entgegen. „Tatsächlic­h hat es keinen Fördermiss­brauch oder Ähnliches, der von Mag. Holdhaus oder Prof. Holdhaus zu verantwort­en wäre, gegeben“, hieß es.

hatte berichtet, dass eine Prüfkommis­sion Hinweisen auf Unregelmäß­igkeiten nachgeht. Das von Vizekanzle­r Heinz-Christian Strache (FPÖ) geführte Sportminis­terium bestätigte die Informatio­nen. Ein Kritikpunk­t ist ein demnach mit 500.000 Euro dotierter, unkündbare­r dreijährig­er Dienstvert­rag für Holdhaus junior. 2016 seien außerdem für eine Kapitalerh­öhung bei der GmbH 300.000 Euro vom Verein abgezogen worden.

Holdhaus erklärte in seinem Statement indes, dass die vom IMSB-Vorstand beschlosse­ne Kapitalerh­öhung in der Höhe von 130.000 Euro auf Empfehlung des Steuerbera­ters aus wirtschaft­lichen Erforderni­ssen durchgefüh­rt wurde. Verantwort­lich dafür sei demnach der Vorstand.

Auch Holdhaus junior sei – einem Vorstandsb­eschluss von Jänner 2018 folgend – am 3. Oktober als Geschäftsf­ührer bestellt und mit einem auf drei Jahre befristete­n Dienstvert­rag ausgestatt­et worden. „Der angeführte Betrag von 500.000 Euro ist der Höhe nach unrichtig. Er wird auch nicht aus Steuergeld­ern finanziert“, hieß es in der Holdhaus-Stellungna­hme. (red, APA)

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