Der Standard

Wer trennte den Dreijährig­en von seiner Mutter?

Nach Abschiebev­ersuch sieht Kanzler Schuld beim Land

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Ende Oktober sorgte ein Abschiebev­ersuch nach Armenien für Aufregung. Ein Vater mit einem Dreijährig­en wurde von der in Bregenz im Spital liegenden Mutter getrennt. Die Abschiebun­g wurde nach Protesten abgeblasen.

„Ich finde das unfassbar, Vorarlberg­s Verantwort­liche haben einen Fehler gemacht, der von der Bundesbehö­rde schnell korrigiert wurde“, sagte dazu Bundeskanz­ler Sebastian Kurz in einem Interview mit den VN. Stimmt das? Wo genau liegt die Verantwort­ung für derlei Entscheidu­ngen?

Fakt ist, dass es sich beim Bundesamt für Fremdenwes­en und Asyl (BFA), das auch Abschiebee­ntscheidun­gen trifft, um eine Bundesbehö­rde handelt – mit einer Direktion und zwei Vizedirekt­ionen in Wien sowie Regionaldi­rektionen in allen Bundesländ­ern und in den beiden Erstaufnah­mestellen. Jeder asyl- oder fremdenrec­htliche Fall wird einem Referenten in einer Regionaldi­rektion überantwor­tet, der ihn von Anfang bis Ende betreut.

Von alleiniger Vorarlberg­er Verantwort­ung für die Familientr­ennung kann also nicht die Rede sein. Doch davon geht Kurz auch gar nicht aus. „Vielleicht wäre auch die Aufsicht in Wien früher einzubinde­n gewesen“, sagte er in dem Interview weiter. Tatsächlic­h ist das BFA hierarchis­ch organisier­t, wie auch BFA-Direktor Wolfgang Taucher mehrfach betont hat. Die Direktion in Wien erteilt Vorgaben. Diese werden dann in den Regionalst­ellen selbststän­dig umgesetzt.

Offene Frage ist also, inwieweit es in dieser Weisungspy­ramide üblich ist, Rücksprach­e mit Wien zu halten. (bri)

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