Dinamo-Ultras verurteilt
Ustascha- Gruß ist gleichbedeutend mit Hitlergruß
Salzburg – Über acht Stunden berieten die Geschworenen am Montag über die Urteile in dem Prozess gegen 14 Dinamo-Zagreb-Ultras. Bei jedem einzelnen Angeklagten beurteilten sie, ob er sich der Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz schuldig gemacht hat, weil er das Ustascha-Regime verherrlicht hat.
Bei einer Feier im Juni 2015 in Hallein seien Ustascha-Lieder gesungen worden, eine Flagge des Regimes hing neben einem auf der Zeltplane aufgemalten Hakenkreuz, einige Männer hoben die rechte Hand zum Gruß. „Die Selbstinszenierung gipfelte in dem Gruppenfoto in der Theatergasse mit ausgestreckter rechter Hand“, betonte Staatsanwalt Marcus Neher. Es sei rechtlich gleichbedeutend, ob der Hitler- oder der Ustascha-Gruß gezeigt werde.
Dem folgten auch die Geschworenen, die um halb elf Uhr nachts ihre Entscheidung mitteilten. Sieben Angeklagte wurden schuldig gesprochen. Sie erhielten bedingte Haftstrafen zwischen sechs und 15 Monaten. Vier Angeklagte bekamen eine Diversion. Das Verfahren wurde vorläufig eingestellt – mit einer Probezeit von einem Jahr und der Auflage, ein Konzentrationslager zu besuchen. Drei Angeklagte, die die Geschworenen nicht eindeutig auf dem Foto beim Hitlergruß erkannt haben, wurden freigesprochen. Die Freisprüche und Diversionen sind bereits rechtskräftig. Bei den Schuldsprü- chen haben sich Staatsanwalt und der Verteidiger eine Rechtsmittelerhebung vorbehalten. Legt der Verteidiger eine Nichtigkeitsbeschwerde ein, muss der Oberste Gerichtshof entscheiden. Bis Donnerstag werde das mit seinen Mandanten entschieden, sagte Kurt Jelinek.
„Es definitiv ein Präzedenzfall, der auch weite Wellen nach Kroatien schlagen wird“, sagte der Nationalismusforscher Dario Brentin zum Auch für das jährliche Treffen in Bleiburg könnte diese Entscheidung Auswirkungen haben. „In den letzten Jahren ist immer wieder weggeschaut worden“, sagt Brentin. Es habe keinen juristischen Apparat gegeben, das sei nun potenziell anders.
In Kroatien gebe es noch immer keine juristische Grundlage, wie man mit den Symbolen und Grüßen der Ustascha umgehen soll, sagt Brentin. „Es ist traurig, dass hier Österreich einen deutlichen Schritt setzen muss, bevor sich in Kroatien etwas tut“, spricht der Historiker die geplante Novellierung des Symbolegesetzes an. Demnach sollen nun auch die Symbole und Gesten von Muslimbrüderschaft, PKK, Grauen Wölfen und den faschistischen Ustascha verboten werden. Der Ministerrat wird die erweiterte Liste der verbotenen Symbole am Mittwoch beschließen. Kritiker halten die Novelle für unsachlich und schlicht nicht exekutierbar. (ruep)