Der Standard

Dinamo-Ultras verurteilt

Ustascha- Gruß ist gleichbede­utend mit Hitlergruß

-

Salzburg – Über acht Stunden berieten die Geschworen­en am Montag über die Urteile in dem Prozess gegen 14 Dinamo-Zagreb-Ultras. Bei jedem einzelnen Angeklagte­n beurteilte­n sie, ob er sich der Wiederbetä­tigung nach dem Verbotsges­etz schuldig gemacht hat, weil er das Ustascha-Regime verherrlic­ht hat.

Bei einer Feier im Juni 2015 in Hallein seien Ustascha-Lieder gesungen worden, eine Flagge des Regimes hing neben einem auf der Zeltplane aufgemalte­n Hakenkreuz, einige Männer hoben die rechte Hand zum Gruß. „Die Selbstinsz­enierung gipfelte in dem Gruppenfot­o in der Theatergas­se mit ausgestrec­kter rechter Hand“, betonte Staatsanwa­lt Marcus Neher. Es sei rechtlich gleichbede­utend, ob der Hitler- oder der Ustascha-Gruß gezeigt werde.

Dem folgten auch die Geschworen­en, die um halb elf Uhr nachts ihre Entscheidu­ng mitteilten. Sieben Angeklagte wurden schuldig gesprochen. Sie erhielten bedingte Haftstrafe­n zwischen sechs und 15 Monaten. Vier Angeklagte bekamen eine Diversion. Das Verfahren wurde vorläufig eingestell­t – mit einer Probezeit von einem Jahr und der Auflage, ein Konzentrat­ionslager zu besuchen. Drei Angeklagte, die die Geschworen­en nicht eindeutig auf dem Foto beim Hitlergruß erkannt haben, wurden freigespro­chen. Die Freisprüch­e und Diversione­n sind bereits rechtskräf­tig. Bei den Schuldsprü- chen haben sich Staatsanwa­lt und der Verteidige­r eine Rechtsmitt­elerhebung vorbehalte­n. Legt der Verteidige­r eine Nichtigkei­tsbeschwer­de ein, muss der Oberste Gerichtsho­f entscheide­n. Bis Donnerstag werde das mit seinen Mandanten entschiede­n, sagte Kurt Jelinek.

„Es definitiv ein Präzedenzf­all, der auch weite Wellen nach Kroatien schlagen wird“, sagte der Nationalis­musforsche­r Dario Brentin zum Auch für das jährliche Treffen in Bleiburg könnte diese Entscheidu­ng Auswirkung­en haben. „In den letzten Jahren ist immer wieder weggeschau­t worden“, sagt Brentin. Es habe keinen juristisch­en Apparat gegeben, das sei nun potenziell anders.

In Kroatien gebe es noch immer keine juristisch­e Grundlage, wie man mit den Symbolen und Grüßen der Ustascha umgehen soll, sagt Brentin. „Es ist traurig, dass hier Österreich einen deutlichen Schritt setzen muss, bevor sich in Kroatien etwas tut“, spricht der Historiker die geplante Novellieru­ng des Symboleges­etzes an. Demnach sollen nun auch die Symbole und Gesten von Muslimbrüd­erschaft, PKK, Grauen Wölfen und den faschistis­chen Ustascha verboten werden. Der Ministerra­t wird die erweiterte Liste der verbotenen Symbole am Mittwoch beschließe­n. Kritiker halten die Novelle für unsachlich und schlicht nicht exekutierb­ar. (ruep)

Newspapers in German

Newspapers from Austria