Der Standard

Doch kein ärztlicher Vorbehalt bei Alternativ­medizin

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Wien – Aufatmen bei Wunderheil­ern: Jene Passage im neuen Ärztegeset­z, die komplement­ärund alternativ­medizinisc­he Heilmethod­en nur noch Ärzten erlauben sollte, ist nach massiver Kritik in der Begutachtu­ngsphase wieder gestrichen worden.

Am Mittwoch wurde das Gesetz im Ministerra­t beschlosse­n, im Dezember soll darüber im Nationalra­t abgestimmt werden.

Ursprüngli­ch sollte das Berufsbild des Arztes erweitert werden. Im Entwurf hatte es geheißen, die Ausübung des ärztlichen Berufes umfasse jede auf medizinwis­senschaftl­ichen Erkenntnis­sen begründete Tätigkeit „einschließ­lich komplement­är- und alternativ­medizinisc­her Heilverfah­ren“.

Die ungenaue Formulieru­ng, welche Methoden darunterfa­llen würden, kritisiert­e die Opposition. Heftige Kritik im Begutachtu­ngsverfahr­en folgte von verschiede­nen Seiten. So hatten sich nicht nur die Anbieter von alternativ­en Verfahren wie Osteopathe­n dagegen gewehrt, sondern auch die Wirtschaft­skammer. Letztere hatte darauf hingewiese­n, dass darunter auch Hautanalys­en oder Massagen fielen, was zu den Kerntätigk­eiten gewerblich­er Berufe wie Kosmetiker, Fußpfleger und Masseure gehöre. Auch Wellnessan­gebote in Hotels könnten betroffen sein.

Nach wie vor enthalten sind in dem nun vom Ministerra­t beschlosse­nen Entwurf die Möglichkei­t für Ärzte, andere Ärzte anzustelle­n, Änderungen bei der Notarztaus­bildung und auch eine Regelung über den ärztlichen Beistand für Sterbende. (APA, red)

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