Doch kein ärztlicher Vorbehalt bei Alternativmedizin
Wien – Aufatmen bei Wunderheilern: Jene Passage im neuen Ärztegesetz, die komplementärund alternativmedizinische Heilmethoden nur noch Ärzten erlauben sollte, ist nach massiver Kritik in der Begutachtungsphase wieder gestrichen worden.
Am Mittwoch wurde das Gesetz im Ministerrat beschlossen, im Dezember soll darüber im Nationalrat abgestimmt werden.
Ursprünglich sollte das Berufsbild des Arztes erweitert werden. Im Entwurf hatte es geheißen, die Ausübung des ärztlichen Berufes umfasse jede auf medizinwissenschaftlichen Erkenntnissen begründete Tätigkeit „einschließlich komplementär- und alternativmedizinischer Heilverfahren“.
Die ungenaue Formulierung, welche Methoden darunterfallen würden, kritisierte die Opposition. Heftige Kritik im Begutachtungsverfahren folgte von verschiedenen Seiten. So hatten sich nicht nur die Anbieter von alternativen Verfahren wie Osteopathen dagegen gewehrt, sondern auch die Wirtschaftskammer. Letztere hatte darauf hingewiesen, dass darunter auch Hautanalysen oder Massagen fielen, was zu den Kerntätigkeiten gewerblicher Berufe wie Kosmetiker, Fußpfleger und Masseure gehöre. Auch Wellnessangebote in Hotels könnten betroffen sein.
Nach wie vor enthalten sind in dem nun vom Ministerrat beschlossenen Entwurf die Möglichkeit für Ärzte, andere Ärzte anzustellen, Änderungen bei der Notarztausbildung und auch eine Regelung über den ärztlichen Beistand für Sterbende. (APA, red)