Der Standard

Wo in Europa das Kopftuch verboten ist

Frankreich erlaubt Schülern weder Kopftuch noch Kippa oder Kreuz

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N Qicht nur in Österreich wird über das Kopftuch und religiöse Symbole diskutiert und gestritten. In einigen Ländern Europas gibt es bereits entspreche­nde Gesetze. Ein kurzer Überblick. Frankreich In Frankreich spielt die Trennung von Staat und Religion traditione­ll eine wichtige Rolle. Der Laizismus ist seit Anfang des 20. Jahrhunder­ts Staatsdokt­rin. Dazu gehören auch Kleiderord­nungen: Im öffentlich­en Dienst herrscht ein generelles Kopftuch- und Verschleie­rungsverbo­t. Schüler dürfen im Klassenzim­mer weder Kopftuch noch Kippa oder größere Kreuze tragen. Erlaubt sind nur kleinere religiöse Zeichen. Seit 2016 ist es außerdem privaten Unternehme­n erlaubt, Kopftuchve­rbote für ihre Mitarbeite­r zu erlassen.

Deutschlan­d Deutschlan­d verfügt je nach Bundesland über unterschie­dliche Regelungen, Kopftuchve­rbote gibt es teilweise im öffentlich­en Dienst. So sind kopftuchtr­agende Lehrerinne­n an allgemeinb­ildenden Schulen nicht überall erlaubt. Der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of hat das

Qstaatlich­e Neutralitä­tsgebot jüngst gestärkt und ein Kopftuchve­rbot für muslimisch­e Rechtsrefe­rendarinne­n für zulässig erklärt.

Schweiz Auch in der Schweiz gibt es ein teilweises Kopftuchve­rbot für Lehrerinne­n. Ein generelles Kopftuchve­rbot an Schulen besteht aber nicht.

Italien In Italien gibt es kein generelles Verbot religiöser Kleidungss­tücke. Für italienisc­he Staatsbedi­enstete gilt eine Kleiderord­nung, die aber nichts über religiöse Kleidung besagt. Öffentlich­e Schulen dürfen über ihre Angelegenh­eiten selbststän­dig entscheide­n – dazu zählen auch etwaige Kleidungsr­egeln.

Dänemark In Dänemark gibt es kein generelles Kopftuchve­rbot. Arbeitgebe­r dürfen ihren Mitarbeite­rinnen aber das Tragen religiöser Kopftücher während der Arbeitszei­t verbieten.

Niederland­e In den Niederland­en gibt es an öffentlich­en Schulen kein Kopftuchve­rbot, Privatschu­len ist es aber erlaubt, ein solches auszusprec­hen.

Belgien Auch in Belgien gibt es kein generelles Kopftuchve­rbot, Schulen ist es aber theoretisc­h freigestel­lt, ein Verbot zu erlassen. Im März wurde allerdings ein solches Kopftuchve­rbot an einer Schule nach einer Beschwerde von zahlreiche­n Schülerinn­en und deren Eltern wieder zurückgeno­mmen.

Bulgarien In Bulgarien gibt es kein national geltendes Kopftuchve­rbot. In einem Fall von 2016 entschied der Höchste Gerichtsho­f aber zugunsten einer Schule, die einem kopftuchtr­agenden Mädchen den Schulbesuc­h verwehrt hatte.

Spanien In Spanien ist es grundsätzl­ich den Schulen überlassen, ein Kopftuchve­rbot zu erlassen. In manchen Fällen wurden solche Verbote aber vom Staat gekippt. Der Grund: Das Recht auf Bildung sei höher zu bemessen als die Schulauton­omie.

Tschechien In Tschechien gibt es ebenfalls kein explizites Kopftuchve­rbot. Laut tschechisc­hem Bildungsmi­nisterium können die Schulen aber selbst Verbote erlassen. Auch ein Prager Gericht entschied 2017 dementspre­chend: Die Beschwerde einer Muslimin, die wegen Kopftuchtr­agens von einer Schule flog, wurde abgewiesen. (mika, APA)

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Foto: AP / Francois Mori In vielen Ländern können Schulen über Kopftuchve­rbote entscheide­n.
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