Nicht überall gilt mit Jänner Rauchen ab 18
In Salzburg kann das neue Jugendschutzgesetz nicht zeitgerecht umgesetzt werden
Wien – Rauchen ab 16 – das ist ab Jänner 2019 in Österreich Geschichte. Eigentlich – denn in Salzburg geht sich die Umsetzung des im Frühjahr 2018 von allen Bundesländern gemeinsam gefassten Beschlusses nicht aus.
Es sei zwar inhaltlich alles auf Schiene, heißt es aus dem Büro von Landesrätin Andrea Klambauer (Neos). Doch es brauche legistische Nachbearbeitungen, deshalb werde das Verbot erst Ende Jänner 2019 im Landtag beschlossen. Damit wird es nicht vor Februar oder März in Kraft treten.
In Wien passierte das neue Jugendschutzgesetz, in dem ein Rauchverbot bis 18 Jahre verankert ist, am Donnerstag den Landtag. Die Vereinheitlichung des Jugendschutzes sei Wien „seit vielen Jahren ein großes Anliegen“gewesen, sagte Landesjugendrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ). Auch in Vorarlberg, in Tirol, in Kärnten, in Niederösterreich, in der Steiermark und im Burgenland wurde das neue Gesetz bereits beschlossen, in Oberösterreich ist es Anfang Dezember so weit.
Was passiert, wenn sich Jugendliche nicht daran halten? In Tirol laute die Devise „Prävention vor Strafe“, sagt Landtagsvizepräsidentin Stephanie Jicha (Grüne). Werden 14- bis 16-Jährige erwischt, müssen sie beim ersten Mal zu einem Informationsgespräch. Beim zweiten Mal zur Suchtberatung. Ab dem dritten Mal wird gestraft.
Bei den 16- bis 18-Jährigen kommt es beim ersten und zweiten Mal zur Verwarnung. Beim dritten Vergehen müssen sie zur Suchtberatung und ab dem vierten Mal wird gestraft. Dies gilt freilich nur für den öffentlichen Bereich, im „privaten Bereich“gilt dieses Jugendschutzgesetz und damit auch die Altersbegrenzung nicht – das war auch bislang so und gilt für alle Bundesländer.
Rauchen ab 18 gilt ab Jänner auch im Burgenland. Das bedeutet natürlich auch Umstellungen bei den Zigarettenautomaten. Im Burgenland sind das 184, der Großteil sei bereits für die Neuerungen gerüstet, sagte Hannes Dragschitz, Obmann des burgenländischen Landesgremiums der Tabaktrafikanten. Die Kosten für die Umstellung würden pro Automat bei 1000 bis 1200 Euro liegen.
Ebenso ist im neuen Gesetz der Erwerb und Konsum von „gebranntem Alkohol“künftig nur über 18-Jährigen erlaubt. Bisher durften in einigen Bundesländern schon 16-Jährige schnapseln – etwa in Ostösterreich. Eine einheitliche Lösung bei den Ausgehzeiten gibt es hingegen nicht. Oberösterreich ist, bis man 16 ist, geringfügig strenger. (jub, ars, ruep, mro, wei, lhag)