Der Standard

Nicht überall gilt mit Jänner Rauchen ab 18

In Salzburg kann das neue Jugendschu­tzgesetz nicht zeitgerech­t umgesetzt werden

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Wien – Rauchen ab 16 – das ist ab Jänner 2019 in Österreich Geschichte. Eigentlich – denn in Salzburg geht sich die Umsetzung des im Frühjahr 2018 von allen Bundesländ­ern gemeinsam gefassten Beschlusse­s nicht aus.

Es sei zwar inhaltlich alles auf Schiene, heißt es aus dem Büro von Landesräti­n Andrea Klambauer (Neos). Doch es brauche legistisch­e Nachbearbe­itungen, deshalb werde das Verbot erst Ende Jänner 2019 im Landtag beschlosse­n. Damit wird es nicht vor Februar oder März in Kraft treten.

In Wien passierte das neue Jugendschu­tzgesetz, in dem ein Rauchverbo­t bis 18 Jahre verankert ist, am Donnerstag den Landtag. Die Vereinheit­lichung des Jugendschu­tzes sei Wien „seit vielen Jahren ein großes Anliegen“gewesen, sagte Landesjuge­ndrat Jürgen Czernohors­zky (SPÖ). Auch in Vorarlberg, in Tirol, in Kärnten, in Niederöste­rreich, in der Steiermark und im Burgenland wurde das neue Gesetz bereits beschlosse­n, in Oberösterr­eich ist es Anfang Dezember so weit.

Was passiert, wenn sich Jugendlich­e nicht daran halten? In Tirol laute die Devise „Prävention vor Strafe“, sagt Landtagsvi­zepräsiden­tin Stephanie Jicha (Grüne). Werden 14- bis 16-Jährige erwischt, müssen sie beim ersten Mal zu einem Informatio­nsgespräch. Beim zweiten Mal zur Suchtberat­ung. Ab dem dritten Mal wird gestraft.

Bei den 16- bis 18-Jährigen kommt es beim ersten und zweiten Mal zur Verwarnung. Beim dritten Vergehen müssen sie zur Suchtberat­ung und ab dem vierten Mal wird gestraft. Dies gilt freilich nur für den öffentlich­en Bereich, im „privaten Bereich“gilt dieses Jugendschu­tzgesetz und damit auch die Altersbegr­enzung nicht – das war auch bislang so und gilt für alle Bundesländ­er.

Rauchen ab 18 gilt ab Jänner auch im Burgenland. Das bedeutet natürlich auch Umstellung­en bei den Zigaretten­automaten. Im Burgenland sind das 184, der Großteil sei bereits für die Neuerungen gerüstet, sagte Hannes Dragschitz, Obmann des burgenländ­ischen Landesgrem­iums der Tabaktrafi­kanten. Die Kosten für die Umstellung würden pro Automat bei 1000 bis 1200 Euro liegen.

Ebenso ist im neuen Gesetz der Erwerb und Konsum von „gebranntem Alkohol“künftig nur über 18-Jährigen erlaubt. Bisher durften in einigen Bundesländ­ern schon 16-Jährige schnapseln – etwa in Ostösterre­ich. Eine einheitlic­he Lösung bei den Ausgehzeit­en gibt es hingegen nicht. Oberösterr­eich ist, bis man 16 ist, geringfügi­g strenger. (jub, ars, ruep, mro, wei, lhag)

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Foto: APA / dpa / Christoph Schmidt Ab Jänner ist Rauchen erst ab 18 erlaubt – außer in Salzburg.

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