Der Standard

Bisher vier Strafen wegen Verstößen gegen DSGVO

Strengerer Datenschut­z trifft vor allem Videoüberw­achung

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Wien – Die österreich­ische Datenschut­zbehörde hat seit Inkrafttre­ten der Datenschut­zgrundvero­rdnung (DSGVO) im Mai dieses Jahres vier Strafen in Höhe von 300 bis 4800 Euro verhängt. In allen Fällen wurde illegalerw­eise Videoüberw­achung betrieben. Betroffen sind ein Wettlokal, ein Restaurant, ein Kebabstand und der Besitzer eines Autos. Zweimal wurden Privatpers­onen abgemahnt, da sie ihr Eigenheim unzulässig­erweise mit einer Videoüberw­achung ausgestatt­et hatten.

Laut dem Gläubigers­chutzverba­nd KSV 1870 haben rund sechs von zehn heimischen Unternehme­n die strengen Datenschut­zregeln noch nicht umgesetzt, acht Prozent hätten gar nicht damit begonnen. Als Grund werden die hohen Kosten genannt, die mit der Umsetzung der strengen Vorgaben verbunden sind.

In Deutschlan­d musste bisher nur ein einziges Unternehme­n Bußgeld bezahlen. Ein Chatanbiet­er hatte die Daten seiner 1,9 Millionen Nutzer unverschlü­sselt gespeicher­t, weswegen diese an die Öffentlich­keit geraten sind. Die Strafe lag bei 20.000 Euro.

Dass in Deutschlan­d weniger gestraft wird als in Österreich, ist überrasche­nd, da Österreich die DSGVO weitgehend aufgeweich­t hat. Die Datenschut­zbehörde hat angekündig­t, eher zu verwarnen als zu bestrafen. Vor ihrer Einführung hatte die Verordnung vor allem vonseiten der Unternehme­r für massive Kritik gesorgt, da ihre Umsetzung besonders kosteninte­nsiv sei. (red)

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