Bisher vier Strafen wegen Verstößen gegen DSGVO
Strengerer Datenschutz trifft vor allem Videoüberwachung
Wien – Die österreichische Datenschutzbehörde hat seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai dieses Jahres vier Strafen in Höhe von 300 bis 4800 Euro verhängt. In allen Fällen wurde illegalerweise Videoüberwachung betrieben. Betroffen sind ein Wettlokal, ein Restaurant, ein Kebabstand und der Besitzer eines Autos. Zweimal wurden Privatpersonen abgemahnt, da sie ihr Eigenheim unzulässigerweise mit einer Videoüberwachung ausgestattet hatten.
Laut dem Gläubigerschutzverband KSV 1870 haben rund sechs von zehn heimischen Unternehmen die strengen Datenschutzregeln noch nicht umgesetzt, acht Prozent hätten gar nicht damit begonnen. Als Grund werden die hohen Kosten genannt, die mit der Umsetzung der strengen Vorgaben verbunden sind.
In Deutschland musste bisher nur ein einziges Unternehmen Bußgeld bezahlen. Ein Chatanbieter hatte die Daten seiner 1,9 Millionen Nutzer unverschlüsselt gespeichert, weswegen diese an die Öffentlichkeit geraten sind. Die Strafe lag bei 20.000 Euro.
Dass in Deutschland weniger gestraft wird als in Österreich, ist überraschend, da Österreich die DSGVO weitgehend aufgeweicht hat. Die Datenschutzbehörde hat angekündigt, eher zu verwarnen als zu bestrafen. Vor ihrer Einführung hatte die Verordnung vor allem vonseiten der Unternehmer für massive Kritik gesorgt, da ihre Umsetzung besonders kostenintensiv sei. (red)