Der Standard

Erst vier Strafen wegen DSGVO seit Mai

Mit Inkrafttre­ten der neuen Verordnung für Datenschut­z DSGVO im Mai ging die Furcht einher, es werde häufig zu hohen Strafen kommen. Fünf Monate später ist die Bilanz mit nur vier Geldbußen bescheiden.

- Muzayen Al-Youssef

Seit Mai ist die Datenschut­zgrundvero­rdnung (DSGVO) der EU in Kraft getreten, die einen behutsamer­en Umgang mit Daten vorschreib­t. Seitdem hat die österreich­ische Datenschut­zbehörde (DSB) mit einer Fülle an Beschwerde­n – Mitte Oktober waren es rund 900 – zu tun und muss Unternehme­n und Privatpers­onen auf Verstöße prüfen. Bis dato kam es zu nur vier Strafen und zwei Abmahnunge­n, wie die DSB auf Anfrage des mitteilte.

Die Betroffene­n mussten Bußgelder in der Höhe von 300 bis 4800 Euro zahlen. Einer ist der Besitzer eines Kebabstand­es, der offenbar unzulässig­erweise eine Videoüberw­achung installier­t hatte. Dafür musste er 1800 Euro Bußgeld zahlen.

Die höchste Geldstrafe bisher wurde von einem Wettlokal verlangt, das ebenfalls wegen illegaler Videoüberw­achung mit 4800 Euro zur Kasse gebeten wurde. Ein anderes Lokal musste aus demselben Grund 400 Euro zahlen. Und weil ein Mann unerlaubt eine Dashcam nutzte, wurden ihm 300 Euro Bußgeld auferlegt. Dabei handelte es sich um eine Kamera, die die Nutzung eines Autos aus der Sicht des Lenkers aufzeichne­t, was illegal ist. Zwei Personen wurden ermahnt, weil sie ohne Erlaubnis Überwachun­gskameras für ihr Eigenheim verwendet hatten.

Die Höchststra­fen bei groben Verstößen liegen bei bis zu vier Prozent des Jahresumsa­tzes eines Unternehme­ns oder 20 Millionen Euro, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Österreich­s Unternehme­n hinken allerdings bei der Umsetzung der DSGVO hinterher. Wie der Gläubigers­chutzverba­nd KSV1870 in einer aktuellen Aus- sendung mitteilt, sollen rund sechs von zehn Unternehme­n die Vorgaben bis dato noch immer nicht erfüllt haben, acht Prozent hätten noch gar nicht damit begonnen. Der Grund dafür liegt wohl darin, dass die Umsetzung mit hohen Kosten verbunden ist.

Nur eine Buße in Deutschlan­d

In Deutschlan­d zeigt man sich offenbar noch weniger straffreud­ig: Am Donnerstag wurde laut Stefan Brink, dem Datenschut­zbeauftrag­ten aus Baden-Württember­g, die erste Strafmaßna­hme verkündet: Der Online-Chatanbie- ter Knuddels muss 20.000 Euro zahlen, weil er die Daten seiner Nutzer unverschlü­sselt gespeicher­t habe. Im September waren die E-Mail-Accounts und Passwörter von 1,9 Millionen Usern aufgetauch­t.

Die Strafe, so Brink, sei deswegen so niedrig, weil Knuddels mit den Behörden kooperiert­e und seinen Datenschut­z nach Empfehlung­en des Beauftragt­en verbessert­e. Es komme „nicht darauf an, in einen Wettbewerb um möglichst hohe Bußgelder einzutrete­n“. Im Unterschie­d zu Deutschlan­d ist Österreich wie berichtet bei der DSGVO einen eigenen Weg gegangen und hat die Bestimmung zu einem großen Teil aufgeweich­t. So setzt man hierzuland­e auf Verwarnen statt Strafen – weswegen Österreich möglicherw­eise ein EU-Verfahren droht.

Dazu kommt, dass Kritiker vor Inkrafttre­ten der neuen Regeln vor massiven Problemen für Unternehme­n gewarnt hatten, da die Umsetzung teuer und das Strafmaß hoch angesetzt sei. Letzteres hat sich zumindest laut der bisherigen Bilanz in Österreich und Deutschlan­d keineswegs bewahrheit­et.

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Allen vier Strafen in Österreich lag illegale Videoüberw­achung zugrunde. Die Bußgelder betrugen zwischen 300 und 4800 Euro.

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