Der Standard

Gerichtsve­rfahren der OeNB-Pensionist­en gehen weiter

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Wien – Die Übersiedlu­ng der Bankenaufs­ichtsagend­en von der Oesterreic­hischen Nationalba­nk (OeNB) zur Finanzmark­taufsichts­behörde FMA bereitet in der OeNB wenig Freude. Der Wiener Betriebsra­t hat die Reform einstimmig abgelehnt, allerdings hat die Notenbank dem Finanzmini­sterium ihre Kooperatio­n zugesagt.

Rund 170 Leute werden bis Jänner 2020 in die FMA übersiedel­n, das Procedere ist offen. In der OeNB gibt es ja fünf Dienstrech­te, langdienen­de Mitarbeite­r sind unkündbar und unversetzb­ar. Sie könnten an die FMA verliehen werden. Ob die genug Platz für die Neuen hat? Derzeit nicht, aber man könne Büros anmieten, vielleicht die Expositur, in der Bankenprüf­er der OeNB derzeit ihrer Arbeit nachgehen, heißt es.

OeNB-Kläger wollen zu EuGH

Abseits davon haben sich OeNB-Belegschaf­tsvertrete­r zuletzt mit der Dienstrech­t-Rechtsschu­tzversiche­rung beschäftig­t. Sie ermöglicht aktiven wie pensionier­ten Bankern jene Gerichtsve­rfahren, in denen sie sich gegen gesetzlich bedingte Jobverschl­echterunge­n wehren. Etwa gegen Einschnitt­e in OeNB-Pensionen oder eine Verlängeru­ng der Dienstzeit­en. 1500 Mitarbeite­r sind versichert. Von einer Zuhilfenah­me des Betriebsra­tsfonds für die Finanzieru­ng der bis 2024 laufenden Versicheru­ng dürfte nicht mehr die Rede sein, eine Rechnungsp­rüfung läuft. Für die Frage, ob Prämienerh­öhungen anstehen, war Zentralbet­riebsratso­bmann Robert Kocmich nicht zu erreichen.

Die am Arbeitsger­icht Wien anhängigen Verfahren gehen im Dezember weiter. Fünf Klagen gibt es, eine Verhandlun­g ist bereits beendet. Die Anwaltskan­zlei der Notenbanke­r argumentie­rt etwa mit Verstößen gegen die Grundrecht­scharta und gegen EU-Verträge; das 2. Stabilität­sgesetz (sieht Pensionssi­cherungsbe­iträge vor) sei EU-Rechts-widrig und daher nicht anzuwenden.

Alle fünf Klagen zielen darauf ab, dass einer der damit befassten Richter die Causa vor den Europäisch­en Gerichtsho­f bringt. Vor österreich­ischen Gerichten (inklusive Verfassung­sgerichtsh­of) haben die Notenbanke­r bisher immer verloren. (gra)

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