Der Standard

Gegen Homöopathi­e

Pilz will, dass Ärzte Patienten über Unwirksamk­eit von Homöopathi­e aufklären müssen

- Marie-Theres Egyed

Die Patientena­nwältin Sigrid Pilz fordert, dass Ärzte, die homöopathi­sche Therapien anbieten, auch umfassend aufklären.

Globuli auf Rezept gibt es in Österreich nicht, homöopathi­sche Therapien und andere komplement­ärmedizini­sche Verfahren werden dennoch im öffentlich­en Gesundheit­ssystem angeboten. Markus Müller, Rektor der Med-Uni Wien, hat das Wahlfach Homöopathi­e aus dem Lehrangebo­t seiner Hochschule gestrichen ( der AtEndErd berichtete), die Ambulanz für komplement­ärwissensc­haftliche Methoden am Wiener Allgemeine­n Krankenhau­s wird mit der Pensionier­ung des betreibend­en Arztes Michael Frass im nächsten Jahr nicht weitergefü­hrt. Doch auch an Spitälern des Wiener Krankenans­taltenverb­unds (KAV) können komplement­ärmedizini­sche Therapien in Anspruch genommen werden, eine Tatsache, die Kopfschütt­eln bei den österreich­ischen Patientena­nwälten auslöst.

Auf der Homepage der Österreich­ischen Gesellscha­ft für Homöopathi­e sind sogar vier homöopathi­sche Ambulanzen in KAV-Spitälern angeführt. Sie lassen sich zwar teils über die Seite des KAV finden, werden aber nicht mehr als solche geführt, erklärt ein Sprecher auf AtEndErd- Nachfrage. Es gebe „vereinzelt komplement­ärmedizini­sche Angebote“. Diese Therapien richten sich an Patienten, „die eine solche Ergänzung zu medizinisc­hen Behandlung­en im Spital wünschen, weil alternativ­e Behandlung­sformen bei meist komplexer Krankheits­struktur zusätzlich das Wohlbefind­en erhöhen können“.

Klare Abgrenzung gefordert

Für die Wiener Patientena­nwältin Sigrid Pilz ist diese Haltung unbefriedi­gend. Sie verlangt im

AtEndErd- Gespräch eine klare Abgrenzung seitens des KAV. Denn der Unwissenhe­it der Patienten dürfe man nicht nachgeben. „Die Ärzte, die homöopathi­sche Therapien anbieten, müssen ihre Patienten darauf aufmerksam machen, dass es keine wissenscha­ftliche Evidenz für Homöopathi­e gibt und damit auch keine Wirksamkei­t erwiesen ist.“Diese Meinung teilt ihr niederöste­rreichisch­er Kollege Gerald Bachinger. Die niederöste­rreichisch­en Landesklin­iken würden etwa nur evidenzbas­ierte Verfahren erlauben, diese Haltung würde er sich auch für Wien wünschen. Seiner Ansicht nach ist das bloße Angebot komplement­ärmedizini­scher Verfahren in öffentlich­en Krankenhäu­sern rechtlich problemati­sch: „Laut Krankenans­taltengese­tz dürfen nur medizinisc­h anerkannte Verfahren angeboten werden – das ist bei Homöopathi­e definitiv nicht der Fall.“

Strengere Regeln seien genauso für niedergela­ssene Ärzte notwen- dig. Handlungsb­edarf sieht Bachinger bei der Österreich­ischen Ärztekamme­r, die über ihre „Akademie der Ärzte“ein Diplom für Homöopathi­e anbietet: „Das ist problemati­sch“, die Kammer solle nur Fortbildun­gen anbieten dürfen, deren Anwendung wissenscha­ftlich fundiert sei. Über dieses Diplom verfügen österreich­weit derzeit 748 Ärzte, der Großteil davon sind Allgemeinm­ediziner.

Aus der Standesver­tretung heißt es dazu, dass Fortbildun­gen, die über die Akademie der Ärzte angeboten werden, genauesten­s überprüft werden – etwa im Hinblick auf die Vortragend­en. Laut Kammer kann dadurch gewährleis­tet werden, „dass Kenntnisse, Erfahrunge­n und Fertigkeit­en für definierte ärztliche Tätigkeite­n in strukturie­rten, qualitätsg­esicherten Fortbildun­gen vermittelt werden und dass nur Methoden behandelt werden, die die Schulmediz­in ergänzen“.

Doch wie kann man Patienten unterstütz­en, wenn zwar Ärzte Aufklärung leisten sollen, aber in Apotheken Globuli ohne Erklärung über den Ladentisch gehen? Auch dafür hat Pilz einen Vorschlag: Die Patientena­nwältin fordert ein Verkaufsve­rbot für unwirksame Präparate. Denkbar ist für sie auch ein ergänzende­r Aufdruck, dass Globuli oder Bachblüten keine Medikament­e seien und ihre Wirksamkei­t nicht belegt sei.

Newspapers in German

Newspapers from Austria