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Genaue Forderunge­n sollen bis Februar fixiert werden

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Der ehemalige Tierschutz­sprecher der Liste Pilz, Sebastian Bohrn Mena, sagt dem Tierleid mittels Volksbegeh­ren den Kampf an.

Wien – Tierwohl fördern, Tierqual beenden und Tierschutz stärken – so lauten die Anliegen des am Donnerstag präsentier­ten Tierschutz­volksbegeh­rens. Die genauen Forderunge­n sollen bis Februar mit NGOs und Experten erarbeitet werden, berichtet der Initiator und ehemalige Tierschutz­sprecher der Liste Pilz, Sebastian Bohrn-Mena.

Einige Eckpunkte stünden jedoch schon fest. Etwa die Beendigung der betäubungs­losen Kastration von Ferkeln oder das Töten männlicher Küken nach der Geburt, wie Bohrn-Mena im Gespräch mit dem Δtandard erklärt. So würden jedes Jahr alleine in Österreich über 2,5 Millionen Ferkel – bis zum Alter von sieben Tagen – bei Bewusstsei­n kastriert oder pro Jahr rund zehn Millionen männliche Küken „geschredde­rt“, kritisiert Bohrn-Mena.

Zudem sollen kleinbäuer­liche Strukturen, Biobauern und regionale Betriebe gefördert werden: „Wir verstehen uns gleicherma­ßen als Förderer der heimischen Bäuerinnen und Bauern.“

In öffentlich­en Küchen soll zudem Transparen­z einziehen. Zwei Drittel aller tierischen Produkte würden hier verkauft, weshalb es nötig sei, auszuweise­n, woher das Essen kommt. „Der Großteil der Menschen in Österreich bezeichnet sich als Tierfreund­e. Die meisten wollen nicht, dass ihr Schnitzel, bevor es auf den Tisch kommt, gequält wurde“, sagt Bohrn-Mena. In der Bevölkerun­g gebe es ein „Riesenbedü­rfnis“für Tierschutz. Das Begehren sei „strikt überpartei­lich und politisch unabhängig“. Nach sechs Wochen seit Bekanntwer­den habe man bereits über 3000 registrier­te Aktive, heißt es in der Presseunte­rlage. Die Finanzieru­ng stützt sich, um „größtmögli­che Unabhängig­keit“zu gewährleis­ten, auf Crowdfundi­ng und Spenden von Privatpers­onen.

Tierhalter­novelle beschlosse­n

Im Wiener Landtag wurde am Donnerstag die Novelle des Tierhalteg­esetzes beschlosse­n. Verschärfu­ngen kommen vor allem auf die Besitzer von Listenhund­en zu: Künftig gilt in Wien für Kampfhunde eine Maulkorb- und Leinenpfli­cht. Ausnahmen gibt es nur unter bestimmten Voraussetz­ungen und in Hundezonen. Auch eine Alkoholgre­nze von 0,5 Promille wurde beschlosse­n. Alle Hundehalte­r, auch jene von nicht gelisteten Hunden, müssen in Zukunft einen mehrstündi­gen Kurs absolviere­n. Das Gesetz soll Anfang 2019 in Kraft treten. (ook)

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Archivbild: APA/Fohringer Peter Seisenbach­er steht unter Missbrauch­sverdacht.

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