Kopf des Tages
Genaue Forderungen sollen bis Februar fixiert werden
Der ehemalige Tierschutzsprecher der Liste Pilz, Sebastian Bohrn Mena, sagt dem Tierleid mittels Volksbegehren den Kampf an.
Wien – Tierwohl fördern, Tierqual beenden und Tierschutz stärken – so lauten die Anliegen des am Donnerstag präsentierten Tierschutzvolksbegehrens. Die genauen Forderungen sollen bis Februar mit NGOs und Experten erarbeitet werden, berichtet der Initiator und ehemalige Tierschutzsprecher der Liste Pilz, Sebastian Bohrn-Mena.
Einige Eckpunkte stünden jedoch schon fest. Etwa die Beendigung der betäubungslosen Kastration von Ferkeln oder das Töten männlicher Küken nach der Geburt, wie Bohrn-Mena im Gespräch mit dem Δtandard erklärt. So würden jedes Jahr alleine in Österreich über 2,5 Millionen Ferkel – bis zum Alter von sieben Tagen – bei Bewusstsein kastriert oder pro Jahr rund zehn Millionen männliche Küken „geschreddert“, kritisiert Bohrn-Mena.
Zudem sollen kleinbäuerliche Strukturen, Biobauern und regionale Betriebe gefördert werden: „Wir verstehen uns gleichermaßen als Förderer der heimischen Bäuerinnen und Bauern.“
In öffentlichen Küchen soll zudem Transparenz einziehen. Zwei Drittel aller tierischen Produkte würden hier verkauft, weshalb es nötig sei, auszuweisen, woher das Essen kommt. „Der Großteil der Menschen in Österreich bezeichnet sich als Tierfreunde. Die meisten wollen nicht, dass ihr Schnitzel, bevor es auf den Tisch kommt, gequält wurde“, sagt Bohrn-Mena. In der Bevölkerung gebe es ein „Riesenbedürfnis“für Tierschutz. Das Begehren sei „strikt überparteilich und politisch unabhängig“. Nach sechs Wochen seit Bekanntwerden habe man bereits über 3000 registrierte Aktive, heißt es in der Presseunterlage. Die Finanzierung stützt sich, um „größtmögliche Unabhängigkeit“zu gewährleisten, auf Crowdfunding und Spenden von Privatpersonen.
Tierhalternovelle beschlossen
Im Wiener Landtag wurde am Donnerstag die Novelle des Tierhaltegesetzes beschlossen. Verschärfungen kommen vor allem auf die Besitzer von Listenhunden zu: Künftig gilt in Wien für Kampfhunde eine Maulkorb- und Leinenpflicht. Ausnahmen gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen und in Hundezonen. Auch eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille wurde beschlossen. Alle Hundehalter, auch jene von nicht gelisteten Hunden, müssen in Zukunft einen mehrstündigen Kurs absolvieren. Das Gesetz soll Anfang 2019 in Kraft treten. (ook)