Der Standard

Burgenland­s Spitalshol­ding verliert Arbeitspro­zess

Die burgenländ­ische Spitalshol­ding Krages hat, sagt das Arbeitsger­icht, ihren Chefjurist­en zu Unrecht entlassen. Das parallele Verfahren um den ebenfalls entlassene­n Chef läuft noch.

- Wolfgang Weisgram

Die im Besitz des Landes stehende burgenländ­ische Krankenans­talten GmbH, die Krages, hat vor mehr als anderthalb Jahren, im April 2017, ihren Geschäftsf­ührer René Schnedl entlassen. Im Zuge dieser Entlassung, die ein Anwalt und ein Wirtschaft­sprüfer daheim beim krankgemel­deten Schnedl ausgesproc­hen haben, wurde auch der dort anwesende Chefjurist, Yalcin Duran, entlassen.

Zu Unrecht, wie nun ein Senat des Arbeits- und Sozialgeri­chts in Wiener Neustadt geurteilt hat. Die von der Krages vorgetrage­nen Entlassung­sgründe – Illoyalitä­t, Freundscha­ftsdienste des Juristen für seinen Geschäftsf­ührer in einer Verlassens­chaftssach­e, „kollusives Zusammenwi­rken“mit diesem bei der Erstellung des eigenen Vertrages – wurden allesamt als nicht stichhalti­g verworfen.

Regierungs­beschluss

Über das Burgenland hinaus hat vor allem der Vorgang der Entlassung für Staunen gesorgt. Dem Geschäftsf­ührer wurde seine Abberufung nicht postalisch übermittel­t. Vor seinem niederöste­rreichisch­en Wohnsitz erschienen der Anwalt und ein Wirtschaft­sprüfer persönlich und begehrten Einlass, den Duran ihnen verweigert­e. Die Angelegenh­eit schaukelte sich hoch.

„Da der Kläger“, so das Urteil, „das Gefühl hatte, die Herren wollen das Grundstück des Geschäftsf­ührers ‚stürmen‘, trat er hinter das Gartentor, versperrte es und wies“die Herren darauf hin, „einen versuchten Hausfriede­nsbruch begangen zu haben“. Die Polizei kam, der Anwalt „teilte den Exekutivbe­amten mit, dass er aufgrund eines Beschlusse­s der burgenländ­ischen Landesregi­erung befugt sei, in das Haus des Geschäftsf­ührers der beklagten Partei zu gehen“.

Darob schüttelte­n auch die niederöste­rreichisch­en Polizisten gewisserma­ßen den Kopf. Das Bezirksger­icht Gloggnitz verurteilt­en die beiden trotz burgenländ­ischen Regierungs­beschlusse­s wegen Besitzstör­ung. Einer der Besitzstör­er klagte Duran erfolglos wegen Verleumdun­g.

Teilurteil

Das Urteil ist ein Teilurteil. Das Gericht hat festgestel­lt, dass Yalcin Duran zu Unrecht entlassen wurde. Wie viel dem Kläger nun zusteht, was also das Land Burgenland genau zu zahlen haben wird, soll eigens beurteilt werden. Beziehungs­weise, so verstehen Beobachter das, der Beurteilun­g durch die Beteiligte­n überlassen bleiben.

Der Streitwert beträgt runde 150.000 Euro. Bislang etwa 100.000 Euro Kosten muss das Land ohnehin schon berappen. Mindestens – nur für den von Yalcin Duran angestreng­ten Prozess. Daneben läuft ja auch der von René Schnedl.

Es wird also kostspieli­g für das Land. Der damals Regierungs­zuständige, Sozialland­esrat Norbert Darabos, möchte das Urteil nicht kommentier­en. Die Krages lässt ausrichten, man analysiere und prüfe das Urteil.

In Eisenstadt glauben die Beobachter, dass wohl keine Berufung erfolgen wird. Auch Duran habe kein diesbezügl­iches Interesse. Es deutet, was die finanziell­e Entschädig­ung betrifft, alles auf einen Vergleich. Der mit René Schnedl werde demnächst unterschri­eben. Hans Peter Doskozil, der von Darabos ja die Spitalsage­nden übernommen hat, könnte also dieses leidige und sauteure Kapitel Krages noch vor Weihnachte­n schließen. Und sich Oberwart widmen. Dort soll ja ein funkelnage­lneues Spital gebaut werden.

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 ??  ?? Die Krages kam 2014 aus eigenem Verschulde­n und auf spektakulä­re Weise in arbeitsrec­htliche Kalamitäte­n.
Die Krages kam 2014 aus eigenem Verschulde­n und auf spektakulä­re Weise in arbeitsrec­htliche Kalamitäte­n.
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