Burgenlands Spitalsholding verliert Arbeitsprozess
Die burgenländische Spitalsholding Krages hat, sagt das Arbeitsgericht, ihren Chefjuristen zu Unrecht entlassen. Das parallele Verfahren um den ebenfalls entlassenen Chef läuft noch.
Die im Besitz des Landes stehende burgenländische Krankenanstalten GmbH, die Krages, hat vor mehr als anderthalb Jahren, im April 2017, ihren Geschäftsführer René Schnedl entlassen. Im Zuge dieser Entlassung, die ein Anwalt und ein Wirtschaftsprüfer daheim beim krankgemeldeten Schnedl ausgesprochen haben, wurde auch der dort anwesende Chefjurist, Yalcin Duran, entlassen.
Zu Unrecht, wie nun ein Senat des Arbeits- und Sozialgerichts in Wiener Neustadt geurteilt hat. Die von der Krages vorgetragenen Entlassungsgründe – Illoyalität, Freundschaftsdienste des Juristen für seinen Geschäftsführer in einer Verlassenschaftssache, „kollusives Zusammenwirken“mit diesem bei der Erstellung des eigenen Vertrages – wurden allesamt als nicht stichhaltig verworfen.
Regierungsbeschluss
Über das Burgenland hinaus hat vor allem der Vorgang der Entlassung für Staunen gesorgt. Dem Geschäftsführer wurde seine Abberufung nicht postalisch übermittelt. Vor seinem niederösterreichischen Wohnsitz erschienen der Anwalt und ein Wirtschaftsprüfer persönlich und begehrten Einlass, den Duran ihnen verweigerte. Die Angelegenheit schaukelte sich hoch.
„Da der Kläger“, so das Urteil, „das Gefühl hatte, die Herren wollen das Grundstück des Geschäftsführers ‚stürmen‘, trat er hinter das Gartentor, versperrte es und wies“die Herren darauf hin, „einen versuchten Hausfriedensbruch begangen zu haben“. Die Polizei kam, der Anwalt „teilte den Exekutivbeamten mit, dass er aufgrund eines Beschlusses der burgenländischen Landesregierung befugt sei, in das Haus des Geschäftsführers der beklagten Partei zu gehen“.
Darob schüttelten auch die niederösterreichischen Polizisten gewissermaßen den Kopf. Das Bezirksgericht Gloggnitz verurteilten die beiden trotz burgenländischen Regierungsbeschlusses wegen Besitzstörung. Einer der Besitzstörer klagte Duran erfolglos wegen Verleumdung.
Teilurteil
Das Urteil ist ein Teilurteil. Das Gericht hat festgestellt, dass Yalcin Duran zu Unrecht entlassen wurde. Wie viel dem Kläger nun zusteht, was also das Land Burgenland genau zu zahlen haben wird, soll eigens beurteilt werden. Beziehungsweise, so verstehen Beobachter das, der Beurteilung durch die Beteiligten überlassen bleiben.
Der Streitwert beträgt runde 150.000 Euro. Bislang etwa 100.000 Euro Kosten muss das Land ohnehin schon berappen. Mindestens – nur für den von Yalcin Duran angestrengten Prozess. Daneben läuft ja auch der von René Schnedl.
Es wird also kostspielig für das Land. Der damals Regierungszuständige, Soziallandesrat Norbert Darabos, möchte das Urteil nicht kommentieren. Die Krages lässt ausrichten, man analysiere und prüfe das Urteil.
In Eisenstadt glauben die Beobachter, dass wohl keine Berufung erfolgen wird. Auch Duran habe kein diesbezügliches Interesse. Es deutet, was die finanzielle Entschädigung betrifft, alles auf einen Vergleich. Der mit René Schnedl werde demnächst unterschrieben. Hans Peter Doskozil, der von Darabos ja die Spitalsagenden übernommen hat, könnte also dieses leidige und sauteure Kapitel Krages noch vor Weihnachten schließen. Und sich Oberwart widmen. Dort soll ja ein funkelnagelneues Spital gebaut werden.