Der Standard

Kein Asyl für Seisenbach­er

Ukraine wies Antrag zurück, noch eine Berufung möglich

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Kiew/Wien – Es wird eng für Peter Seisenbach­er. Ein Verwaltung­sgericht in Kiew hat am 20. November seinen Einspruch gegen einen negativen Asylbesche­id abgelehnt. Die Entscheidu­ng, die nun im ukrainisch­en Gerichtsre­gister veröffentl­icht wurde, ist nicht rechtskräf­tig. Der österreich­ische Ex-Sportler kann innerhalb von 30 Tagen Berufung einlegen.

Wie erst durch den Richterspr­uch bekannt wurde, hatte die Migrations­behörde im Kiewer Verwaltung­sbezirk Oblas bereits am 2. November 2017 einen Asylantrag des Ex-Judokas abgelehnt. Seisenbach­ers Antrag sei offensicht­lich unbegründe­t, hieß es damals. Es gebe keine begründete Annahme, dass Seisenbach­er in Österreich aus ethnischen, religiösen, sozialen oder politische­n Gründen verfolgt werden könnte.

In Seisenbach­ers Asylantrag hieß es: Die österreich­ischen Behörden seien nicht fähig, Seisenbach­er vor Menschenre­chtsverlet­zungen zu schützen, „da sie selbst Akteure seiner illegalen Strafverfo­lgung sind“. Außerdem beklagte er sich über „psychische Gewalt“durch Medienberi­chte. Seine Flucht aus Österreich begründete er mit einer Vorverurte­ilung im Zusammenha­ng mit strafrecht­lichen Vorwürfen, die er beeinspruc­ht habe. „Ich bin geflohen, weil ich kein gerechtes Verfahren mehr erwarten konnte“, zitiert das Kiewer Gericht.

Die Staatsanwa­ltschaft Wien wirft Seisenbach­er Missbrauch von Minderjähr­igen zwischen 1997 und 2004 vor, es gilt die Unschuldsv­ermutung. Da die Delikte nach ukrainisch­em Recht bereits verjährt sind, hatte sich Österreich 2017 vergeblich um eine Auslieferu­ng bemüht. Gleichzeit­ig kann Seisenbach­er nach Entwertung seiner Reisepässe nur mit Unterstütz­ung der österreich­ischen Botschaft in Kiew nach Österreich ausreisen, wo ein Prozess am Wiener Straflande­sgericht auf ihn wartet. (APA)

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