Kein Asyl für Seisenbacher
Ukraine wies Antrag zurück, noch eine Berufung möglich
Kiew/Wien – Es wird eng für Peter Seisenbacher. Ein Verwaltungsgericht in Kiew hat am 20. November seinen Einspruch gegen einen negativen Asylbescheid abgelehnt. Die Entscheidung, die nun im ukrainischen Gerichtsregister veröffentlicht wurde, ist nicht rechtskräftig. Der österreichische Ex-Sportler kann innerhalb von 30 Tagen Berufung einlegen.
Wie erst durch den Richterspruch bekannt wurde, hatte die Migrationsbehörde im Kiewer Verwaltungsbezirk Oblas bereits am 2. November 2017 einen Asylantrag des Ex-Judokas abgelehnt. Seisenbachers Antrag sei offensichtlich unbegründet, hieß es damals. Es gebe keine begründete Annahme, dass Seisenbacher in Österreich aus ethnischen, religiösen, sozialen oder politischen Gründen verfolgt werden könnte.
In Seisenbachers Asylantrag hieß es: Die österreichischen Behörden seien nicht fähig, Seisenbacher vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen, „da sie selbst Akteure seiner illegalen Strafverfolgung sind“. Außerdem beklagte er sich über „psychische Gewalt“durch Medienberichte. Seine Flucht aus Österreich begründete er mit einer Vorverurteilung im Zusammenhang mit strafrechtlichen Vorwürfen, die er beeinsprucht habe. „Ich bin geflohen, weil ich kein gerechtes Verfahren mehr erwarten konnte“, zitiert das Kiewer Gericht.
Die Staatsanwaltschaft Wien wirft Seisenbacher Missbrauch von Minderjährigen zwischen 1997 und 2004 vor, es gilt die Unschuldsvermutung. Da die Delikte nach ukrainischem Recht bereits verjährt sind, hatte sich Österreich 2017 vergeblich um eine Auslieferung bemüht. Gleichzeitig kann Seisenbacher nach Entwertung seiner Reisepässe nur mit Unterstützung der österreichischen Botschaft in Kiew nach Österreich ausreisen, wo ein Prozess am Wiener Straflandesgericht auf ihn wartet. (APA)