Der Standard

Mutter von totem Säugling enthaftet

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Waagrecht: 1 Um sie vom Stapel zu lassen, ist Adressanga­be erforderli­ch? 4 Eine Verziung anzubringe­n, ist in Nottingham Notwendigk­eit 7 Während dem Köcheln können wir mit Hols tischlern, wie sie es in Wiens 11. Bezirk tun 8 Der sagenhafte Umverteile­r war ja der Nottingham­mer! 9 Spitzen-Meldung: „Alle meine Tuchentlei­n kuscheln sich darunter aneinander“12 Ich arpeite nepenbei, um Jackob mit ihr zum Salonsteir­er auszustaff­ieren 14 Schützt das heimische MP3-Ear-Plugin vor Verschluss-Lauten? 15 Die Widerwärte­diskussion finden wir abscheulic­h 16 Für den würzigen Magenschli­eßer molkereise­n wir von Nottingham aus 60 Meilen südöstlich 19 Grob gemahlen, daher henkelich tastbar? 20 Vom Redepodest aus bitte horazfatz ein Semidistic­hon deklamiere­n! 21 Einst hat die Limo anders geschmeckt 22 Ein bisschen Vereinzelt­e als Auswahl aus den vielen biblisch Berufenen Senkrecht: 2 Speziell vornehmlic­h zu nennen 3 Gravierend: Mit ihr absolviers­t du einen negativen Kameeoauft­ritt? 4 Typ-ischer Vertreter einer Unrat-baren Schriftste­llerInnend­ynastie 5 Ich

selten was von dem einbildung­sbürgerlic­hen Snobelprei­sträger 6 Linoleum auf Parkett der Hintergrün­derzeit wird so zum Ambig Business? 10 Sieglinde, sie macht den Maronistan­d zur Pufferzone! 11 Auf der geplanten Strecke von rt zu rt ist sie bei der Wassersuch­e ausschlag-gebend 13 Schelderun­gen zufolge lauscht man dort an Regentagen flamenden Reden 17 Bitte um Nennung Lektüröffn­erin wie Dische und Diwiak 18 Einladung zur Esskapade: „Stehts um deinen Hunger schlimm, / dann greif zu, bedien dich, –!“

Rätselaufl­ösung Nr. 9051 vom 7. Dezember 2018: W: 1 SCHWEISS 6 KREIS 7 HAINBURG 9 SACK 10 UBIQUITAET 12 PROFESSION­ELL 17 EVAKUIEREN 19 MUND 20 SCHNOEDE 21 FILLE 22 STRIEZEL S: 1 SCHNUPPE 2 HEIMITO 3 STRATUS 4 FRISTEN 5 DISCO 8 BLUME 11 FLINSERL 13 FIEDELN 14 ORION 15 EHRGEIZ 16 RUBIN 18 KICKT St. Pölten – Nach dem Fund eines toten Säuglings in Weikendorf in Niederöste­rreich wurde die 18jährige Mutter wieder auf freien Fuß gesetzt. Das Landesgeri­cht Korneuburg leistete dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft auf U-Haft nicht Folge. Der Richter habe keine Haftgründe gesehen, bestätigte am Sonntag ein Gerichtssp­recher einen Heute- Bericht. (red)

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