Der Standard

Mehrwert beim Hitlerhaus

Gericht sieht zu geringe Entschädig­ungszahlun­g

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Linz – Bei einem der wohl heikelsten heimischen Immobilien­verkäufe könnte die Republik jetzt nachträgli­ch ordentlich zur Kasse gebeten werden. Die enteignete Besitzerin des Hitler-Geburtshau­ses hat nämlich gute Chancen, eine deutlich höhere Entschädig­ung zu erhalten, als ihr ursprüngli­ch zugewiesen wurde.

Grundlage dafür ist ein Urteil des Landesgeri­chts Ried im Innkreis, wonach der Frau nicht die ursprüngli­ch ausbezahlt­en 310.000 Euro, sondern mehr als 1,5 Millionen Euro zustehen. Die Entschädig­ungszahlun­g war Teil des 2015 im Nationalra­t von SPÖ, ÖVP, Grünen und Neos beschlosse­nen Gesetzes zur Enteignung. Die einstige Besitzerin hatte daraufhin bei Gericht gegen die Entschädig­ungshöhe geklagt und nun recht bekommen. Rechtskräf­tig ist das Urteil aber noch nicht, es gilt abzuwarten, ob die Finanzprok­uratur in Berufung geht.

Mit Blick auf die Geschichte

Im jüngsten Urteil wird die nach oben korrigiert­e Kaufsumme unter anderem mit der dunklen Geschichte des Braunauer Hauses mit der Adresse Salzburger Vorstadt 15 argumentie­rt: „Insbesonde­re unter Berücksich­tigung der Besonderhe­it, dass es sich beim Hauptgebäu­de um das Geburtshau­s Adolf Hitlers handelt“, sei es mehr wert. Damit folgte man dem vom Landesgeri­cht Ried bestellten Gutachter, der im Juni 2018 die Liegenscha­ft mit bis zu 1,5 Millionen Euro bewertet hatte.

Der Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) hatte zuvor festgestel­lt, dass die Enteignung an sich, der eine jahrelange Diskussion zwischen Eignerin und Innenminis­terium vorangegan­gen war, rechtens gewesen sei. (mro)

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Foto: Josef Schmid In der NS-Topografie hat Braunau einen festen Platz.

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