Österreich zieht im Pkw-Mautstreit den Kürzeren
EuGH- Generalanwalt stellt sich auf die Seite Deutschlands
Wien – Deutschlands Verkehrsminister Andreas Scheuer fährt einen Etappensieg ein. Im Schlussantrag im Klagsverfahren Österreichs gegen die deutsche Pkw-Maut stellt sich Nils Wahl, der Generalanwalt des EuGH, auf die Seite Deutschlands. Er folgt damit der Einschätzung Scheuers und seines Vorgängers und CSU-Parteikollegen Alexander Dobrindt, dass die geplante PkwMaut EU-rechtskonform ist.
Wahl hatte am Mittwoch erklärt, Fahrzeughalter aus dem Ausland würden durch die deutsche Maut nicht diskriminiert (Rechtssache C-591/17). Er empfiehlt den EuGH-Richtern, die Klage Österreichs gegen das Prestigeprojekt der CSU aus dem Bundestagswahlkampf 2013 abzulehnen. Das Gutachten ist nicht verbindlich, ein Urteil in der Sache dürfte in den kommenden Monaten fallen. In der Regel folgen die Richter der Empfehlung. Stellt der EuGH nicht doch noch das Stoppschild auf, soll die Maut ab 2020 eingehoben werden. Kassiert werden soll sie auf Bundesstraßen und Autobahnen. Deutsche Autofahrer sollen im Gegenzug für Mautzahlungen durch eine Senkung der Kfz-Steuer komplett entlastet werden. Fahrer aus dem Ausland sollen nur für Autobahnen zahlen.
Für Dobrindt ist das Gutachten ein Triumph, den er gern noch einmal öffentlich auskostet. „Die Maut-Maulerei der Österreicher muss jetzt endlich ein Ende haben“, richtet er den Österreichern einmal mehr aus. Bei der SPÖ, deren damaliger Verkehrsminister Jörg Leichtfried die Klage auf den Weg gebracht hat, beißt er damit auf Granit. „Das EU-Recht soll uns vor Diskriminierung bewahren und schützt die kleinen Staaten vor der Willkür der Großen“, so EU-Spitzenkandidat Andreas Schieder. „Die deutsche Maut ist eine Ausländermaut“, hatte Leichtfried stets argumentiert, womit indirekte Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit verbunden sei.
Nachfolger Norbert Hofer (FPÖ) wartet nun „mit großem Interesse“auf die Entscheidung. Sollte das Urteil im Sinne des deutschen Modells ausfallen, so werde man dessen Anwendung auf Österreich prüfen. „Wenn die EU erlaubt, ausländische Verkehrsteilnehmer stärker zur Kasse zu bitten und gleichzeitig einheimische Autofahrer zu entlasten, dann sollte auch Österreich das tun.“Übrigens nicht nur bei der Maut. Sondern zum Beispiel auch bei Studiengebühren. (rebu)