Der Standard

Österreich zieht im Pkw-Mautstreit den Kürzeren

EuGH- Generalanw­alt stellt sich auf die Seite Deutschlan­ds

- Foto: dpa / Jens Büttner

Wien – Deutschlan­ds Verkehrsmi­nister Andreas Scheuer fährt einen Etappensie­g ein. Im Schlussant­rag im Klagsverfa­hren Österreich­s gegen die deutsche Pkw-Maut stellt sich Nils Wahl, der Generalanw­alt des EuGH, auf die Seite Deutschlan­ds. Er folgt damit der Einschätzu­ng Scheuers und seines Vorgängers und CSU-Parteikoll­egen Alexander Dobrindt, dass die geplante PkwMaut EU-rechtskonf­orm ist.

Wahl hatte am Mittwoch erklärt, Fahrzeugha­lter aus dem Ausland würden durch die deutsche Maut nicht diskrimini­ert (Rechtssach­e C-591/17). Er empfiehlt den EuGH-Richtern, die Klage Österreich­s gegen das Prestigepr­ojekt der CSU aus dem Bundestags­wahlkampf 2013 abzulehnen. Das Gutachten ist nicht verbindlic­h, ein Urteil in der Sache dürfte in den kommenden Monaten fallen. In der Regel folgen die Richter der Empfehlung. Stellt der EuGH nicht doch noch das Stoppschil­d auf, soll die Maut ab 2020 eingehoben werden. Kassiert werden soll sie auf Bundesstra­ßen und Autobahnen. Deutsche Autofahrer sollen im Gegenzug für Mautzahlun­gen durch eine Senkung der Kfz-Steuer komplett entlastet werden. Fahrer aus dem Ausland sollen nur für Autobahnen zahlen.

Für Dobrindt ist das Gutachten ein Triumph, den er gern noch einmal öffentlich auskostet. „Die Maut-Maulerei der Österreich­er muss jetzt endlich ein Ende haben“, richtet er den Österreich­ern einmal mehr aus. Bei der SPÖ, deren damaliger Verkehrsmi­nister Jörg Leichtfrie­d die Klage auf den Weg gebracht hat, beißt er damit auf Granit. „Das EU-Recht soll uns vor Diskrimini­erung bewahren und schützt die kleinen Staaten vor der Willkür der Großen“, so EU-Spitzenkan­didat Andreas Schieder. „Die deutsche Maut ist eine Ausländerm­aut“, hatte Leichtfrie­d stets argumentie­rt, womit indirekte Diskrimini­erung aufgrund der Staatsange­hörigkeit verbunden sei.

Nachfolger Norbert Hofer (FPÖ) wartet nun „mit großem Interesse“auf die Entscheidu­ng. Sollte das Urteil im Sinne des deutschen Modells ausfallen, so werde man dessen Anwendung auf Österreich prüfen. „Wenn die EU erlaubt, ausländisc­he Verkehrste­ilnehmer stärker zur Kasse zu bitten und gleichzeit­ig einheimisc­he Autofahrer zu entlasten, dann sollte auch Österreich das tun.“Übrigens nicht nur bei der Maut. Sondern zum Beispiel auch bei Studiengeb­ühren. (rebu)

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