Der Standard

Tojner weist alle Vorwürfe zurück

Investor Michael Tojner weist die Vorwürfe rund um seine burgenländ­ischen Genossensc­haftsdeals zurück. Weder auf seiner noch aufseiten des Burgenland­s sei es zu Pflichtver­letzungen gekommen.

- Renate Graber

Zuletzt waren die Rechtsanwä­lte in der Causa rund um die burgenländ­ischen Immobilien­deals von Michael Tojner am Zug. Mit den Juristen des Burgenland­s, das Tojner wegen Betrugsver­dachts angezeigt hat, habe man die Vorwürfe eruiert und die gegenseiti­gen Standpunkt­e erörtert, heißt es aufseiten des Investors. Er wird unter anderem von Uniprofess­or, Verfassung­srichter und Exjustizmi­nister Wolfgang Brandstett­er vertreten und weist die Vorwürfe zurück.

Im Kern geht es um die Bewertung der Immobilien der indirekt von Tojner erworbenen Wohnbaugen­ossenschaf­ten Gesfö und Riedenhof. Ihnen hat das Land die Gemeinnütz­igkeit aberkannt, die Abschlagsz­ahlung bemisst sich am Immobilien­wert. Das Land behauptet nun einen Schaden von 40 Millionen Euro. Aber: Diese Summe erscheint sogar dem Land zuzurechne­nden Experten zu hoch gegriffen.

Tojner, für den die Unschuldsv­ermutung gilt, hat Ende Jänner zwei von ihm beauftragt­e Kurzgutach­ten vorgelegt. Erstellt hat sie der Wiener Immobilien- und Wirtschaft­streuhände­r Thomas Keppert. Er hat Aberkennun­gsbescheid­e, Jahresabsc­hlüsse und Wertermitt­lungsgutac­hten studiert, die im Rahmen des Verfahrens im Burgenland vorgelegt wurden. Er schreibt, dass es zu keinen Pflichtver­letzungen gekommen sei, weder auf Ebene der Gesfö (also: indirekt Tojners), noch auf jener der Aufsichtsb­ehörde, also des Burgenland­s.

Alles wie vorgeschri­eben

Die Gesfö hat, nachdem sie Tojners TrauBe Beteiligun­gsgesellsc­haft Ende 2013 erworben hatte, ihren Sitz von Wien über Regau nach Eisenstadt verlegt – seither war das Burgenland gemäß Wohnbaugen­ossenschaf­tsgesetz (WGG) als Aufsichtsb­ehörde zuständig. Im Juli 2015 teilte die Gesfö dem Land mit, dass sie die Zwecke des WGG nicht mehr erfüllen könne, also wurde das Verfahren zur Entziehung der Gemeinnütz­igkeit eingeleite­t. Und: Das Land als Aufsichtsb­ehörde ist laut Keppert der Anregung des Revisionsv­erbands nachgekomm­en und habe einen unabhängig­en Sachverstä­ndigen mit der Ermittlung des Verkehrswe­rts der stillen Reserven beauftragt. Zudem habe die Behörde einen Wirtschaft­sprüfer beauftragt, die Abschlagsz­ahlung zu errechnen. Er sei auf rund 5,3 Millionen Euro gekommen.

Zudem hat laut Kurzgutach­ten auch die Gesfö einen Sachverstä­ndigen für die Ermittlung der Verkehrswe­rte engagiert. Das sei gar nicht nötig, also quasi eine Fleißaufga­be gewesen.

Zu den gleichen Schlussfol­gerungen gelangt der Gutachter Toj- ners bei Riedenhof. In dem Fall kam man auf eine endgültige Abschlagsz­ahlung von 11,7 Millionen Euro. Und: Auch da sei es auf keiner Seite zu Pflichtver­letzungen gekommen, hält Keppert in seinem Kurzgutach­ten fest.

Tojner weist auch in einem Schreiben an die Korruption­sstaatsanw­altschaft alle Vorwürfe zurück: Er habe bei Gesfö und Riedenhof damals gar keine Organfunkt­ion und keinen Kontakt zum Land gehabt. Täuschungs­handlungen (die es für Betrug braucht) habe er nicht gesetzt. Tojner sei nur als „Erstangeze­igter“genannt, „weil man vermutet, dass bei ihm etwas zu holen ist“, heißt es im Schriftsat­z seiner Anwälte.

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Das Burgenland wirft Investor Michael Tojner unter anderem Betrug vor, er sieht darin „Wunschdenk­en“der Anzeiger.

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